Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 50
Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 50
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Inhaltsverzeichnis
Bietet der Eigentümer schon vor der Unanfechtbarkeit des Teils B des Enteignungsbeschlusses oder vor Übertragung des Besitzes an dem Ersatzland die Übergabe an, so werden die Anerkenntnisbeträge (§ 45 Abs. 2 Satz 1) sofort fällig.
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(1) Werden Grundstücke, die vor dem 5. Mai 1955 12 Uhr von den Behörden einer beteiligten Macht in Anspruch genommen worden sind und auf denen nach der Inanspruchnahme Gebäude errichtet worden sind, gemäß Artikel 13 des Ersten Teils des Vertrags zur
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(1) In der Niederschrift über die Verhandlung ist festzustellen, 1. welche Geldentschädigung der Entschädigungsberechtigte fordert,2. ob und in welcher Höhe der Entschädigungsberechtigte eine zusätzliche Geldentschädigung fordert,3. ob und in welcher
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published on 24/01/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
2
Die am 11. Februar 1961 geborene und in A-Stadt wohnende Klägerin steht seit dem 8. Juli 1991 in einem Beamtenverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt. Sie beklei
published on 20/01/2015 00:00
Tenor
Die Disziplinarverfügung der Beklagten vom 21. August 2013 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis
published on 24/01/2013 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger, ein Gymnasiallehrer, begehrt von der beklagten Landesschulbehörde, ihm ein Dienstzimmer mit Ausstattung in der Schule zur Verfügung zu stellen,
published on 24/01/2013 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Übernahme von Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer.
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(1) In der Niederschrift über die Verhandlung ist festzustellen, 1. welche Geldentschädigung der Entschädigungsberechtigte fordert,2. ob und in welcher Höhe der Entschädigungsberechtigte eine zusätzliche Geldentschädigung fordert,3. ob und in welcher Höhe der Bund...