Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 39

(1) Der Besitzeinweisungsbeschluß muß enthalten

1.
die Bezeichnung der durch die Besitzeinweisung Betroffenen, des Bundes als Antragsteller und des Eingewiesenen sowie des Zweckes, für den die Enteignung vorgesehen ist;
2.
die Bezeichnung des Gegenstands der Besitzeinweisung; hierbei soll
a)
das von der Enteignung betroffene Grundstück nach Größe, grundbuchmäßiger, katastermäßiger oder sonst üblicher Bezeichnung angegeben werden; im Fall der Enteignung eines Grundstücksteils ist bei der Besitzeinweisung die Begrenzung dieses Teiles zu beschreiben;
b)
soweit ein Recht an einem Grundstück (§ 12 Abs. 1) Gegenstand einer selbständigen Enteignung sein soll, dieses nach Inhalt und grundbuchmäßiger Bezeichnung angegeben werden;
c)
soweit ein sonstiges Recht im Sinne des § 12 Abs. 1 Buchstabe b Gegenstand einer selbständigen Enteignung sein soll, dieses nach seinem Inhalt und dem Grund seines Bestehens angegeben werden;
3.
die Entscheidung über die gegen den Besitzeinweisungsbeschluß erhobenen Einwendungen der durch die Besitzeinweisung Betroffenen;
4.
die Festsetzung einer Besitzeinweisungsentschädigung;
5.
den Zeitpunkt, in dem die Besitzeinweisung wirksam wird.

(2) Der Besitzeinweisungsbeschluß ist dem Betroffenen, dem Bund als Antragsteller und dem Eingewiesenen zuzustellen. Er ist mit einer Rechtsmittelbelehrung und einer Belehrung über das Antragsrecht nach § 41 zu versehen.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 17


(1) Die Entschädigung wird gewährt für 1. den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust (§ 18),2. andere durch die Enteignung eintretende Vermögensnachteile (§ 19). (2) Entschädigung kann verlangen, wer in seinem Recht durch die Enteignung

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 40


(1) Durch die Besitzeinweisung wird zu dem im Besitzeinweisungsbeschluß bezeichneten Zeitpunkt dem Eigentümer und, wenn ein anderer unmittelbarer Besitzer ist, auch diesem der Besitz entzogen und der Eingewiesene Besitzer. Durch die Besitzeinweisung

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 42


(1) Der Besitzeinweisungsbeschluß ist aufzuheben, wenn nicht binnen eines Jahres, nachdem die Besitzeinweisung wirksam geworden ist (§ 39 Abs. 1 Nr. 5), der Enteignungsbeschluß erlassen wird. Kann der Enteignungsbeschluß aus besonderen, durch das Ver
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 12


(1) Durch Enteignung a) kann Eigentum an Grundstücken oder Grundstücksteilen einschließlich des dem Eigentümer gehörigen Zubehörs entzogen oder belastet werden,b) können andere Rechte an Grundstücken sowie Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 41


Auf Antrag des Eigentümers oder Besitzers ist der Zustand des Grundstücks, soweit er für die Festsetzung der Besitzeinweisungs- oder Enteignungsentschädigung von Bedeutung ist, nötigenfalls unter Zuziehung von Sachverständigen zu ermitteln. Der Zusta

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 07. Feb. 2014 - 1 E 14.38

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. Juni 2018 - 4 S 1359/18

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. Juni 2018 - 6 K 4171/18 - geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Eintritt des Antragstellers in den

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Juni 2018 - 6 K 4171/18

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 42.692,76 EUR festgesetzt. Gründe   I.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Feb. 2018 - 4 S 484/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. Januar 2018 - 3 K 7006/17 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.0

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2017 - 2 C 25/17

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft ein Disziplinarklageverfahren; im Vordergrund steht ein angeschuldigter Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Feb. 2017 - 5 Sa 377/16

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.06.2016, Az. 2 Ca 882/15, teilweise abgeändert und aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefass

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. Aug. 2016 - 2 A 10453/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 22. März 2016 zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2016 - 2 C 18/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Wahrnehmung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten an einer Universität. Im Streit steht die Frage, ob einem Lehrstuhlin

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Apr. 2016 - 4 S 1027/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2014 - 8 K 3511/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 22. März 2016 - 1 K 871/15.NW

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der am ... April 1949 geborene Kläger begehrt sei

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 10. Nov. 2015 - 1 K 2316/15.TR

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Aug. 2015 - 2 A 11059/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. September 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird festgestellt, dass die Beklagte zur Übernahme der Versorgungsleistungen für den B

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 03. Juni 2015 - 6 A 2326/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbare

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 31. März 2015 - 4 S 630/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. März 2015 - 1 K 238/15 - geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Eintritt des Antragstellers in de

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Dez. 2014 - 1 M 149/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2014

Gründe 1 1. Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 18. Dezember 2014, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die von ihm dargelegten Gründe beschränkt is

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Okt. 2014 - 8 K 3511/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 01.06.2013 bis zum 31.05.2014 einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag gemäß § 73 Abs. 1 LBesGBW in Höhe von 10% der Summe aus den Dienstbezügen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 LBesGBW zu

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 24. Sept. 2014 - 1 K 310/14.NW

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbes

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. Sept. 2014 - 2 K 7648/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Dez. 2013 - 2 B 60/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 29. Okt. 2013 - 4 S 1780/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 31. Juli 2013 - 3 K 1404/13 - geändert. Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitw

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Juni 2013 - 4 S 83/13

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Dezember 2011 - 3 K 1382/10 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Klä

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. März 2013 - 4 S 648/13

bei uns veröffentlicht am 28.03.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. März 2013 - 7 K 490/13 - geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Eintritt des Antragstellers in d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 15. Jan. 2013 - 4 S 1519/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Juli 2012 - 5 K 751/12 - wird abgelehnt.Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert des Verfahrens beider I

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Sept. 2012 - 1 K 1931/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag vom 02.12.2011, längstens bis

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 10. Juli 2012 - 5 K 751/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 09.01.2012 und dessen Widerspruchsbescheid vom 30.03.2012 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Eintritt des Klägers in den Ruhestand über den 31.07.2012 bis zum 31.07.2013 hi

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 29. Dez. 2011 - 4 K 4371/11

bei uns veröffentlicht am 29.12.2011

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 20.737,79 EUR festgesetzt. Gründe  I.1 Der Antragsteller begehrt im Hauptsacheverfahren 4 K 4370/11 das Hinausschieben seiner Altersgrenze um

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Dez. 2011 - 3 B 57/11

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 16. März 2011 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Feb. 2010 - 1 L 95/09

bei uns veröffentlicht am 03.02.2010

Gründe 1 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 4. Kammer - vom 10. November 2009 hat keinen Erfolg. 2 Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich nicht wegen der vom Kläger gemäß § 1

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Jan. 2010 - 2 B 47/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg. 2 1. Die Kl

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Jan. 2010 - 6 B 74/09

bei uns veröffentlicht am 14.01.2010

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet. Das angefochtene Urteil leidet an einem Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und beruht auf ihm. D

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 21. Okt. 2009 - 2 L 283/06

bei uns veröffentlicht am 21.10.2009

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald - 6. Kammer - vom 13. Juli 2006 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auf 16.786

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. Feb. 2007 - 4 S 2861/06

bei uns veröffentlicht am 13.02.2007

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. November 2006 - 5 K 1731/06 - geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller so zu behandel

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Nov. 2004 - 10 K 3434/03

bei uns veröffentlicht am 26.11.2004

Tenor Der Bescheid des Ministeriums für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 14. Mai 2003 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Verleihung des Rechtes, die Bezeichnung „Oberstudiendirektor“ zu füh

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. Sept. 2004 - 4 S 1438/03

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Dezember 2002 - 4 K 914/01 - geändert. Es wird festgestellt, dass sich der Kläger seit dem 02. Januar 2000 im Ruhestand befindet. Die Berufung des Beige

Referenzen

(1) Durch Enteignung a) kann Eigentum an Grundstücken oder Grundstücksteilen einschließlich des dem Eigentümer gehörigen Zubehörs entzogen oder belastet werden,b) können andere Rechte an Grundstücken sowie Rechte, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung von...
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