Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 33

(1) Nach Ablauf der Frist (§ 31 Abs. 2, § 32 Abs. 2) ist der Plan in einem nötigenfalls an Ort und Stelle abzuhaltenden Termin (Planprüfungstermin) mit den Beteiligten zu erörtern. Im Fall des § 32 tritt an die Stelle des Plans das Verzeichnis gemäß § 31 Abs. 2.

(2) Zu dem Termin sind zu laden

1.
der Bund,
2.
von den sonstigen Beteiligten außer dem Eigentümer diejenigen, die Einwendungen erhoben haben,
3.
die Gemeinde und der Landkreis.
Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. Die übrigen Beteiligten sollen von dem Termin benachrichtigt werden.

(3) Der Ladung des Eigentümers ist ein Auszug aus dem Plan, der die ihn berührenden Teile des Plans enthält, beizufügen.

(4) Das Verfahren wird auch bei Nichterscheinen der zum Termin Geladenen fortgesetzt.

(5) In der Ladung ist auf die Vorschriften des Absatzes 4 und des § 34 hinzuweisen.

(6) Tag und Ort des Termins sind, soweit sie nicht durch die Gemeinde ortsüblich bekanntgemacht werden, durch die Enteignungsbehörde in den Zeitungen bekanntzumachen, die in den für die Grundstücke zuständigen Orten verbreitet sind. Hierbei sind diejenigen, deren Rechte durch das Enteignungsverfahren beeinträchtigt werden, aufzufordern, ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.

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Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 44


(1) Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, so findet zur Festsetzung einer Geldentschädigung, einer Naturalwertrente (§ 25), einer zusätzlichen Geldentschädigung (§ 24 Satz 1) oder einer Ausgleichszahlung (§ 24 Satz 2) das Entschä

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 38


(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 31


(1) Die Enteignungsbehörde stellt einen Plan auf, aus dem die Grundstücke ersichtlich sind, die von der Enteignung betroffen werden. (2) Ein Auszug des Plans nebst einem Verzeichnis, in dem die von der Enteignung betroffenen Grundstücke nach ihrer g

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 34


(1) Einwendungen, die nicht während der Fristen des § 31 Abs. 4 und des § 32 Abs. 2 vorgebracht worden sind, sind gegenüber der Enteignungsbehörde spätestens im Termin zu erheben; sie sollen nebst ihrer Begründung schriftlich im Termin vorgelegt werd

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 32


(1) Soweit der Kreis der Beteiligten bekannt ist und offensichtlich eine Anordnung von Vorkehrungen im Sinne des § 26 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 nicht in Betracht kommt, kann diesen Beteiligten gegenüber von der Aufstellung eines Plans abgese

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67 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Feb. 2019 - 6 B 1721/18

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde des Antragstellers, über die der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Jan. 2019 - 6 B 1673/18

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 3Die in d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Dez. 2018 - 6 B 1661/18

bei uns veröffentlicht am 28.12.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 35.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die zu ihrer B

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Dez. 2018 - 6 B 1716/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - 1 K 3850/18 (VG Aachen) - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage der Untersuchungsaufforde

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. Dez. 2018 - 6 B 1612/18

bei uns veröffentlicht am 17.12.2018

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - 1 K 3650/18 (VG Aachen) - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage der Untersuchungsaufforderu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. Nov. 2017 - 2 MB 21/17

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer - vom 23. August 2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Bes

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Sept. 2016 - 2 K 1873/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils voll

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Sept. 2016 - 6 B 963/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – 1 K 1547/16 (VG Aachen) – nicht verpflichtet ist, sich auf de

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Sept. 2016 - 2 K 3247/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor Der Bescheid des Polizeipräsidiums E.          vom 24. März 2015 wird, soweit in ihm die allgemeine Dienstunfähigkeit der Klägerin festgestellt und die Versetzung in den Ruhestand ausgesprochen wird, aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgew

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 09. Sept. 2016 - 12 L 2169/16

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor 1.              Der Antrag wird abgelehnt.               Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2.   Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäß gestellte Antrag, 3der Antragsgegnerin im Wege der eins

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 22. Aug. 2016 - 4 K 1110/15

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - 2 L 2306/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 5. Juli 2016 bei Gericht eingegangene Antrag, 3im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Juni 2016 - 1 K 2023/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils volls

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2016 - 19 K 6129/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 07.10.2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 07. Juni 2016 - 2 K 1403/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils voll

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Mai 2016 - 6 A 915/14

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 1. März 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte da

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 30. März 2016 - 7 Sa 1100/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2015, 3 Ca 6697/14, wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T A T

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 26. Feb. 2016 - 1 K 1324/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Der Zurruhesetzungsbescheid des Beklagten vom 17. Juni 2014 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 24. Feb. 2016 - 1 L 70/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag, 3dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, vom Antr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Feb. 2016 - 6 A 2449/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.017,84 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Feb. 2016 - 2 L 277/16

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 1. Februar 2016 bei Gericht eingegangene Antrag, 3dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anord

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 25. Jan. 2016 - 19 L 124/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1 Gründe 2Der Antrag des Antragstellers, 3im Wege der einstweiligen Anordnung festzustelle

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Jan. 2016 - 5 K 3342/13

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor Der Bescheid der Bezirksregierung Münster vom       00.00.0000 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Dez. 2015 - 6 E 1323/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2Die von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin im eigenen Namen eingelegte Beschwerde (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG), mit der er eine Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 4.017,84 E

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. Dez. 2015 - 13 K 7505/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf G

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. Dez. 2015 - 13 K 8/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Zurruhesetzungsbescheid der Beklagten vom 12. Dezember 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 04. Nov. 2015 - 6 A 1364/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Bescheid der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 16. April 2013 wird aufgehoben. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. Sept. 2015 - 6 B 1065/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung des Verfahrens 2 K 6066/15 nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage der Unt

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Sept. 2015 - 2 L 2998/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 8. September 2015 bei Gericht eingegangene Antrag, 3im Wege der einstweiligen Anordnung festzust

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Sept. 2015 - 6 A 536/13

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 65.000,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 3Aus

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 04. Sept. 2015 - 19 L 1597/15

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.      Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis19.000,- Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Aug. 2015 - 26 L 2549/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage des Schreibens der Antragsgegnerin vom 1. Juli 2015 einer am

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. Aug. 2015 - 2 K 9468/13

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Aug. 2015 - 13 L 2018/15

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor 1.              Im Wege der einstweiligen Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass die an den Antragsteller gerichtete Aufforderung vom 11. Mai 2015, sich amtsärztlich auf seine Dienstfähigkeit un

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Aug. 2015 - 6 A 684/14

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 50.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den im

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 31. Juli 2015 - 19 K 7808/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils volls

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 24. Juli 2015 - 1 K 1826/14

bei uns veröffentlicht am 24.07.2015

Tenor Der Zurruhesetzungsbescheid des Beklagten vom 26. August 2014 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Juli 2015 - 2 L 2457/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. 1 Gründe: 2Der am 17. Juli 2014 bei Gericht eingegangene, teilweise sinngemäße Antrag, 3dem Antragsgegner im We

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 10. Juli 2015 - 1 K 1376/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Juni 2015 - 13 L 769/15

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor 1.              Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage des Schreibens des Antragsgegners vom 9. O

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 03. Juni 2015 - 6 A 2326/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbare

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 30. Apr. 2015 - 17 Sa 177/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.01.2015 – 2 Ca 1957/14 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streit

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Apr. 2015 - 1 K 2261/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor Der Zurruhesetzungsbescheid des Beklagten vom 11. Juli 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 26. März 2015 - 13 L 2995/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Eurofestgesetzt. 1Gründe: 2Der am 8. Dezember 2014 bei Gericht anhängig gemachte Antrag, 3dem Antragsgegner im Weg

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. März 2015 - 6 A 1443/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Aus den im Zulassungsantrag da

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. März 2015 - 19 K 6311/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstre

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. März 2015 - 6 B 150/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 3Das Verwaltungsg

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Feb. 2015 - 13 K 9740/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf G

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 25. Feb. 2015 - 12 L 1717/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, der Antragstellerin auf der Grundlage der Untersuchungsaufforderung vom 24. Oktober 2014 eine Untersuchung beim Fachdienst Gesundheit, Bezirksstelle N.    vorzu

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 03. Feb. 2015 - 6 A 371/12

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbare

Referenzen

(1) Die Enteignungsbehörde stellt einen Plan auf, aus dem die Grundstücke ersichtlich sind, die von der Enteignung betroffen werden. (2) Ein Auszug des Plans nebst einem Verzeichnis, in dem die von der Enteignung betroffenen Grundstücke nach ihrer grundbuchmäßigen...
(1) Soweit der Kreis der Beteiligten bekannt ist und offensichtlich eine Anordnung von Vorkehrungen im Sinne des § 26 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 nicht in Betracht kommt, kann diesen Beteiligten gegenüber von der Aufstellung eines Plans abgesehen werden. In...
(1) Die Enteignungsbehörde stellt einen Plan auf, aus dem die Grundstücke ersichtlich sind, die von der Enteignung betroffen werden. (2) Ein Auszug des Plans nebst einem Verzeichnis, in dem die von der Enteignung betroffenen Grundstücke nach ihrer grundbuchmäßigen...
(1) Einwendungen, die nicht während der Fristen des § 31 Abs. 4 und des § 32 Abs. 2 vorgebracht worden sind, sind gegenüber der Enteignungsbehörde spätestens im Termin zu erheben; sie sollen nebst ihrer Begründung schriftlich im Termin vorgelegt werden. Nach...