Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
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Verwaltungsverfahrensgesetz Inhaltsverzeichnis
Soweit sich aus den §§ 54 bis 61 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
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03/10/2013 11:37
Meldet die Mutter ihr Kind verbindlich zu einer Klassenfahrt an, bindet dies auch den sorgeberechtigten Vater.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts kann durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben werden (öffentlich-rechtlicher Vertrag), soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Insbesondere kann die Behörde, anstatt einen V
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published on 04/03/2021 17:32
Landgericht Berlin
Im Namen des Volkes
Urteil
Geschäftsnummer: 86 0 435/16
verkündet am : 28.11.2017
In dem Rechtsstreit
des Herrn _____ ______,
_____Straße __ _____ Grafenau, (Kläger),-
- Prozessbevollmächtigt
published on 16/05/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 204/11 Verkündet am: 16. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 825 Abs. 2; BGB §
published on 18/07/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 187/02 Verkündet am: 18. Juli 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 20/03/2019 00:00
Tenor
I. Das Vorbehaltsurteil vom 21. April 2015 wird für vorbehaltlos erklärt.
II. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist weg
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