Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 44

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published on 14/03/2018 00:00

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 21.02.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe
published on 12/03/2012 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25.07.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung vo
published on 03/12/2010 00:00

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Juni 2008 (S 7 AS 466/07) wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   1
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