Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 53

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 53
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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

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(1) Ein Beteiligter ist prozeßfähig, soweit er sich durch Verträge verpflichten kann. (2) Minderjährige sind in eigener Sache prozeßfähig, soweit sie durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens a
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published on 05/05/2017 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 914,62 € festgesetzt. Tatbestand 1. Die Klägerin ist eine private Auslands-Kra
published on 27/06/2017 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.828,00 Euro festgesetzt. Tatbestand 1. Die Klägerin ist eine private Auslands-Krank
published on 21/04/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig sind der Erlass bzw. die Niederschlagung einer Darlehnsforderung, deren Schuldner der Kläger un
published on 24/02/2016 00:00

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.07.2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 13.581, 98 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3St
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