Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

§ 8 SGG

Zeitreise: 09.04.2026‹ § 7§ 9 ›

Die Sozialgerichte entscheiden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit offensteht.

Passende Werkzeuge

  • SozialrechtWiderspruch gegen einen Sozialbescheid erstellenJobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung: Bis wann muss der Widerspruch da sein, stoppt er die Kürzung — und wie lautet er? Die App rechnet die Frist, prüft die aufschiebende Wirkung und schreibt das Schreiben.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • SozialrechtRechtsbehelfsbelehrung-fehlt-CheckPrüfen Sie, ob Sie noch Widerspruch gegen einen Behördenbescheid (z.B. vom Jobcenter) einlegen können, weil am Ende die Belehrung fehlt (§ 66 SGG).
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.