Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 58

(1) Das zuständige Gericht innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit wird durch das gemeinsam nächsthöhere Gericht bestimmt,

1.
wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert ist,
2.
wenn mit Rücksicht auf die Grenzen verschiedener Gerichtsbezirke ungewiß ist, welches Gericht für den Rechtsstreit zuständig ist,
3.
wenn in einem Rechtsstreit verschiedene Gerichte sich rechtskräftig für zuständig erklärt haben,
4.
wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben,
5.
wenn eine örtliche Zuständigkeit weder nach den §§ 57 bis 57b noch nach einer anderen gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung gegeben ist.

(2) Zur Feststellung der Zuständigkeit kann jedes mit dem Rechtsstreit befaßte Gericht und jeder am Rechtsstreit Beteiligte das im Rechtszug höhere Gericht anrufen, das ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann.

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Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 57


(1) Örtlich zuständig ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk der Kläger zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat; steht er in einem Beschäftigungsverhältnis, so kann er auch vor dem fü

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2005 - X ARZ 210/05

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 210/05 vom 26. Juli 2005 in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Juli 2005 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Scharen, Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01

bei uns veröffentlicht am 26.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 69/01 vom 26. Juli 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; GVG § 17a Abs. 2 a) Bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit un

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2001 - X ARZ 132/01

bei uns veröffentlicht am 26.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 132/01 vom 26. Juli 2001 in dem Verfahren zur Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; GVG § 17a Abs. 2 a) Bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten d

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 30. Aug. 2016 - S 11 KR 206/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Für die Kläger ist eine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben. Das Sozialgericht Würzburg legt den Rechtsstreit dem Bundessozialgericht zur Feststellung der örtlichen Zuständigkeit vor. Gründe I. Die

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Mai 2018 - B 11 SF 5/18 S

bei uns veröffentlicht am 11.05.2018

Tenor Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Apr. 2018 - B 11 SF 4/18 S

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Das Sozialgericht Berlin wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 12. Apr. 2018 - B 11 SF 2/18 S

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts wird als unzulässig verworfen. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 08. Feb. 2018 - B 11 SF 1/18 S

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor Das Sozialgericht Altenburg wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1

Bundessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2017 - B 10 ÜG 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 03. Mai 2017 - B 4 SF 3/17 S

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor Die Anträge der Kläger auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in den zuvor bezeichneten Verfahren werden abgelehnt. Gründe

Bundessozialgericht Beschluss, 13. Dez. 2016 - B 4 SF 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Das Sozialgericht Hildesheim wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 22. Nov. 2016 - B 4 SF 37/16 S

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor Das Sozialgericht Würzburg wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I

Bundessozialgericht Beschluss, 16. Nov. 2016 - B 4 SF 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Das Sozialgericht Cottbus wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 01. Nov. 2016 - B 4 SF 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 01.11.2016

Tenor Das Sozialgericht Cottbus wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Sept. 2016 - B 4 SF 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Das Sozialgericht Cottbus wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Sept. 2016 - B 4 SF 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Das Sozialgericht Cottbus wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 25. Mai 2016 - L 7 SO 661/16 ER-B

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 5. Februar 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren w

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Dez. 2015 - B 4 SF 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Das Sozialgericht Itzehoe wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Dez. 2015 - B 4 SF 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Das Sozialgericht Itzehoe wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 06. Nov. 2012 - B 12 SF 12/12 S

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

Tenor Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers gegen die Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 24. Okt. 2012 - B 12 SF 2/12 S

bei uns veröffentlicht am 24.10.2012

Tenor Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 18. Juli 2012 - B 12 SF 5/12 S

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

Tenor Das Sozialgericht Berlin wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Feb. 2012 - B 12 SF 7/11 S

bei uns veröffentlicht am 21.02.2012

Tenor Das Sozialgericht Magdeburg wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 05. Jan. 2012 - B 12 SF 4/11 S

bei uns veröffentlicht am 05.01.2012

Tenor Das Sozialgericht Berlin wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 15. Juli 2011 - B 12 SF 1/11 S

bei uns veröffentlicht am 15.07.2011

Tenor Das Sozialgericht Freiburg wird zum zuständigen Gericht bestimmt, soweit die Kläger als Erben Klage gegen den an Frau H. gerichteten Bescheid vom 26. August 2009 in der Gestalt des Widerspruc

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Mai 2011 - 8 AV 1/11

bei uns veröffentlicht am 31.05.2011

Gründe I. 1 Die Antragstellerin, deren Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsa

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Feb. 2011 - B 12 SF 10/10 S

bei uns veröffentlicht am 28.02.2011

Tenor Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird als unzulässig verworfen. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 03. Dez. 2010 - B 12 SF 7/10 S

bei uns veröffentlicht am 03.12.2010

Tenor Das Sozialgericht Stuttgart wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 10. März 2010 - B 12 SF 2/10 S

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tatbestand 1 Mit einem am 30.12.2009 beim Sozialgericht (SG) Mainz eingegangenen Schriftsatz beantragte der Antragsteller, die Antragsgegnerin

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 10. März 2010 - B 3 KR 36/09 B

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen eine Schiedsstellenentscheidung zur Vergütung der Leistungen einer zahnärztlichen Hochschulambulanz.

Bundessozialgericht Beschluss, 09. März 2010 - B 12 SF 1/10 S

bei uns veröffentlicht am 09.03.2010

Tatbestand 1 Der im Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts (SG) Nürnberg wohnende Kläger hat vor dem SG Nürnberg Klage erhoben gegen an ihn g

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 31. Juli 2006 - L 6 V 3067/06

bei uns veröffentlicht am 31.07.2006

Tenor Das Landessozialgericht Baden-Württemberg erklärt sich für örtlich unzuständig. Der Rechtsstreit wird ausgesetzt und dem Bundessozialgericht zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt. Gründe   I.