Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 46

(1) Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Senaten für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von den in § 14 Abs. 1 aufgeführten Organisationen und Behörden aufgestellt.

(2) Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Senaten für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts werden von den Kassenärztlichen (Kassenzahnärztlichen) Vereinigungen und gemeinsam von den Zusammenschlüssen der Krankenkassen, die sich über das Bundesgebiet erstrecken, aufgestellt.

(3) Die ehrenamtlichen Richter für die Senate für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden auf Vorschlag der obersten Verwaltungsbehörden der Länder sowie der in § 14 Abs. 3 Satz 2 und 3 genannten Vereinigungen, die sich über das Bundesgebiet erstrecken, berufen.

(4) Die ehrenamtlichen Richter für die Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und des Asylbewerberleistungsgesetzes werden auf Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände berufen.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 45


(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt nach Anhörung des Präsidenten des Bundessozialgerichts die Zahl der für die einzelnen Zweige der Sozialgerichtsbarkeit zu berufenden ehrenamtlichen Richter. (2) Die ehrenamtlichen Richter we
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 14


(1) Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten auf Grund des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes und der Ar

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundessozialgericht Beschluss, 15. März 2018 - B 1 SF 1/18 S

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Der zum ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht berufene K. wird von seinem Amt entbunden. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 13. März 2018 - B 1 SF 2/18 S

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor Der zum ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht berufene Dr. P. wird mit Wirkung vom 1. April 2018 von seinem Amt entbunden. Gründe

Bundessozialgericht Beschluss, 06. Dez. 2017 - B 8 SO 10/16 R

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor Die Gesuche der Beigeladenen, den ehrenamtlichen Richter Lü und die ehrenamtliche Richterin Dr. B abzulehnen, werden zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Nov. 2016 - L 2 AL 85/13

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 15. November 2013 wird teilweise aufgehoben, soweit das SG der Klägerin Arbeitslosengeld für den Zeitraum 14. Februar bis 29. März 2012 zugesprochen hat. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Außerge

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(1) Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten auf Grund des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes und der Arbeitsförderung...