(1) Alle Gerichte, Verwaltungsbehörden und Organe der Versicherungsträger leisten den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Rechts- und Amtshilfe.

(2) Das Ersuchen an ein Sozialgericht um Rechtshilfe ist an das Sozialgericht zu richten, in dessen Bezirk die Amtshandlung vorgenommen werden soll. Das Ersuchen ist durch den Vorsitzenden einer Kammer durchzuführen. Ist die Amtshandlung außerhalb des Sitzes des ersuchten Sozialgerichts vorzunehmen, so kann dieses Gericht das Amtsgericht um die Vornahme der Rechtshilfe ersuchen.

(3) Die §§ 158 bis 160, 164 bis 166, 168 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.

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Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 158


(1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht ört

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 164


(1) Kosten und Auslagen der Rechtshilfe werden von der ersuchenden Behörde nicht erstattet. (2) Gebühren oder andere öffentliche Abgaben, denen die von der ersuchenden Behörde übersendeten Schriftstücke (Urkunden, Protokolle) nach dem Recht der e

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 168


Die in einem deutschen Land bestehenden Vorschriften über die Mitteilung von Akten einer öffentlichen Behörde an ein Gericht dieses Landes sind auch dann anzuwenden, wenn das ersuchende Gericht einem anderen deutschen Land angehört.

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Juli 2015 - L 7 AS 115/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.12.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 05. Okt. 2012 - L 9 AS 3208/12 ER-B

bei uns veröffentlicht am 05.10.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 26.06.2012 aufgehoben und der Antragsgegner vorläufig und längstens bis zur bestandskräftigen Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, an die erziehu

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2011 - B 8 SO 3/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2009 aufgehoben und die Klage unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2011 - B 10 EG 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2011 - B 10 EG 2/10 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 30. Sept. 2010 - B 10 EG 9/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Tenor Soweit die Revision der Klägerin die Gewährung von Elterngeld für den 12. bis 14. Lebensmonat ihrer am 9. März 2007 geborenen Kinder M. und M. betrifft, wird das Verfahren ausgesetzt und eine

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 08. Juli 2008 - 2 L 148/07

bei uns veröffentlicht am 08.07.2008

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald - 6. Kammer - vom 03.05.2007 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf

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