(1) Die Kammerversammlung hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie hat Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind, zu erörtern.

(2) Der Kammerversammlung obliegt insbesondere,

1.
die Geschäftsordnung der Kammer zu beschließen;
2.
die Höhe und die Fälligkeit des Beitrags, der Umlagen, Gebühren und Auslagen zu bestimmen;
3.
Fürsorgeeinrichtungen für Rechtsanwälte und deren Hinterbliebene zu schaffen;
4.
die Mittel zu bewilligen, die erforderlich sind, um den Aufwand für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu bestreiten;
5.
Richtlinien für die Aufwandsentschädigung und die Reisekostenvergütung aufzustellen, die
a)
den in § 43c Absatz 3 und den §§ 75, 95, 140 und 191b genannten Personen zu gewähren ist;
b)
nach Maßgabe des § 40 Absatz 6 und des § 77 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes für die dort genannten Tätigkeiten zu gewähren ist;
6.
die Abrechnung des Vorstandes über die Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie über die Verwaltung des Vermögens zu prüfen und über die Entlastung zu beschließen.

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Referenzen - Gesetze | § 270 StPO

§ 270 StPO zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 270 StPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Strafprozeßordnung.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 177 Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer


(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. (2) Der Bundesrechtsanwaltskammer obliegt insbesondere,1.in Fragen, welche die Gesamtheit der Rechtsanwaltskammern angehen, die Auffassung der einzelnen
§ 270 StPO zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 40 Zusammensetzung, Berufung


(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arb

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 77 Errichtung


(1) Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Ihm gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an, die Lehrkräfte mit beratender Stimme. (2) Die
§ 270 StPO zitiert 3 andere §§ aus dem Strafprozeßordnung.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 43c Fachanwaltschaft


(1) Dem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht,

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 95 Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts


(1) Die Mitglieder des Anwaltsgerichts sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in ihrer Eigenschaft als ehrenamtliche Richter des Anwaltsgerichts während der Dauer ihres Amtes die Stellung eines Berufsrichters. Sie erhalten von der Rechtsanwaltskammer

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 191b Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung


(1) Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung bemißt sich nach der Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern. Es sind zu wählen für je angefangene 2 000 Kammermitglieder ein Mitglied der Satzungsversammlung. Maßgebend ist d

Referenzen - Urteile | § 270 StPO

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 23/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 8. Dezember 2017 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 16/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 1. März 2016 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2016 - AnwZ (Brfg) 33/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Mai 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 08. Mai 2015 - 1 AGH 5/15

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren B

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. November 2013 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2014 - AnwZ (Brfg) 68/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 15. Juli 2013 (BayAGH I 19/12) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 09. Feb. 2012 - 6 K 2834/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

Tenor Der Bescheid der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vom 20.12.2010 und der Widerspruchsbescheid der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 23.08.2011 werden aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen.

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(1) Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Ihm gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an, die Lehrkräfte mit beratender Stimme. (2) Die Beauftragten...