Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 112 Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer

Für die Aufwandsentschädigung der anwaltlichen Beisitzer und für den Ersatz ihrer Reisekosten gilt § 103 Abs. 6 entsprechend.

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Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 103 Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes


(1) Die anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes werden von der Landesjustizverwaltung für die Dauer von fünf Jahren ernannt. (2) Für die Ernennung der anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes und deren Stellung gelten die §§ 94 u

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Anwaltsgerichtshof München Urteil, 30. Apr. 2018 - BayAGH I - 5 - 14/16

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Beigeladenen. 3) Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 10. Sept. 2018 - BayAGH I - 5 - 30/17

bei uns veröffentlicht am 10.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziff. II vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Be

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 11. Dez. 2017 - BayAGH III - 4 - 6/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar gegen Si

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 30. Apr. 2018 - BayAGH I - 5 - 17/17

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrage

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - 1 AGH 11/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger darüber zu bescheiden, ob die Angabe „Mitglied der X Gruppe“ oder alternativ Mitgliedsunternehmen der X Gruppe“ im Außenauftritt seiner Rechtsanwaltskanzlei (z. B. Homepage, Briefpapier) nicht mit anwal

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(1) Die anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes werden von der Landesjustizverwaltung für die Dauer von fünf Jahren ernannt. (2) Für die Ernennung der anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes und deren Stellung gelten die §§ 94 und 95 Absatz 1...