Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen:

1.
Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1),
2.
Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
3.
Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.
Die Registrierung kann auf einen Teilbereich der in Satz 1 genannten Bereiche beschränkt werden, wenn sich der Teilbereich von den anderen in den Bereich fallenden Tätigkeiten trennen lässt und der Registrierung für den Teilbereich keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses entgegenstehen.

(2) Die Registrierung erfolgt auf Antrag. Soll die Registrierung nach Absatz 1 Satz 2 für einen Teilbereich erfolgen, ist dieser im Antrag zu bezeichnen.

(3) Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden. Ist die Registrierung auf einen Teilbereich beschränkt, muss der Umfang der beruflichen Tätigkeit den Rechtsuchenden gegenüber eindeutig angegeben werden.

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Sachverständigengutachten: Überraschende Abtretungsklausel bei Verkehrsunfällen

03.11.2016

Abtretungsklauseln in Verträgen über die Erstellung eines Schadensgutachten sind mit Vorsicht zu genießen. Das zeigt aktuell eine Entscheidung des BGH.
andere

Verkehrsrecht: Inhaltskontrolle einer erweiterten Abtretungsklausel in Vertrag über Schadensgutachten

22.09.2016

Eine Klausel, wonach der Geschädigte zur Sicherung des Sachverständigenhonorars seine Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall abtritt, ist im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB überraschend.
andere

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 8 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 174 Anmeldung der Forderungen


(1) Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Zur Vertretung des Gläubigers im Verfahren nach die

Geldwäschegesetz - GwG 2017 | § 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung


(1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, 1. Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 des Kreditwesengesetzes genannte

Zivilprozessordnung - ZPO | § 79 Parteiprozess


(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen s

Zivilprozessordnung - ZPO | § 692 Mahnbescheid


(1) Der Mahnbescheid enthält:1.die in § 690 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Erfordernisse des Antrags;2.den Hinweis, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch zusteht;3.die Aufforderung, innerhalb von zwei
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 12 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung


(1) Voraussetzungen für die Registrierung sind1.persönliche Eignung und Zuverlässigkeit; hieran fehlt es in der Regel, wenna)die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die beantragte Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 15 Vorübergehende Rechtsdienstleistungen


(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen


(1) Inkassodienstleistungen erfordern besondere Sachkunde in den für die beantragte Inkassotätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrechts, des Zivilprozessrechts eins

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 20 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Absatz 1 Satz 1, § 13h Absatz 2 Satz 3 oder § 15 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 7 Satz 2, zuwiderhandelt,2. ohne Registrierung nach § 10 Absatz 1 eine dort gena
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung


(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einzieh

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Bundesgerichtshof Urteil, 9. Sept. 2021 - I ZR 113/20

bei uns veröffentlicht am 15.01.2024

Der Bundesgerichtshof entschied am 9.September 2021 (I ZR 113/20), dass ein digitaler Vertragsdokumentengenerator eines juristischen Fachverlags keine unerlaubte Rechtsdienstleistung darstellt. Die Software erstellt Vertragsdokumente basierend auf Nu

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 279/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 279/12 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 278/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 278/12 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen Caliebe u

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 247/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 247/11 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen Ca

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 246/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 246/11 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen Ca

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2013 - II ZR 245/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 245/11 vom 11. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, den Richter Dr. Strohn, die Richterinnen Ca

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2013 - IV ZR 136/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 136/13 Verkündet am: 11. Dezember 2013 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2013 - IV ZR 137/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 137/13 Verkündet am: 11. Dezember 2013 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2013 - IV ZR 131/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 131/13 Verkündet am: 11. Dezember 2013 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2013 - IV ZR 46/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 46/13 Verkündet am: 11. Dezember 2013 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 13

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2011 - I ZR 54/10

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 54/10 Verkündet am: 6. Oktober 2011 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2019 - I ZR 67/18

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 67/18 Verkündet am: 6. Juni 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2017 - IV ZR 341/13

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 341/13 Verkündet am: 11. Januar 2017 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:110117UIVZR341.13.0 Der IV. Zi

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2012 - XI ZR 324/11

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 324/11 Verkündet am: 30. Oktober 2012 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juli 2019 - VI ZR 486/18

bei uns veröffentlicht am 30.07.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 14.10.2019 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Teilversäumnis- und Schlussurteil VI ZR 486/18 Verkündet am

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2016 - VI ZR 477/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 477/15 Verkündet am: 21. Juni 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210616UVIZR477.15.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Amtsgericht Coburg Beschluss, 05. Feb. 2016 - IK 242/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 21.12.2015 hin wird der Versagungsbeschluss des Amtsgerichts Coburg vom 11.12.2015 aufgehoben und der Versagungsantrag der Gläubigerin vom 19.11.2015 zurückgewiesen. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Juni 2019 - Au 8 K 18.1851

bei uns veröffentlicht am 04.06.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 29. Okt. 2015 - 8 O 6456/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Gründe Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 8 O 6456/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 29.10.2015 ..., Urkundsbeamter der Geschäftsstelle - In dem Rechtsstreit ... gegen ... wegen Schadensersa

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. Sept. 2015 - B 4 K 14.348

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterl

Landgericht Coburg Endurteil, 30. Juni 2017 - 33 S 138/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 31.10.2016, Az. 14 C 1393/16, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urte

Landgericht Coburg Endurteil, 30. Juni 2017 - 33 S 150/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 12.12.2016, Az. 15 C 1482/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig

Landgericht Coburg Endurteil, 30. Juni 2017 - 33 S 134/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 09.11.2016, Az. 12 C 1504/16, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urte

Landgericht München II Endurteil, 26. Apr. 2017 - 11 O 6024/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatb

Landgericht München II Endurteil, 28. Juli 2017 - 10 O 4/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2018 - 21 ZB 15.2719

bei uns veröffentlicht am 07.12.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 10. Apr. 2014 - 8 U 627/13

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Amberg vom 28.02.2013, Az. 21 O 706/12, abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.401,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über d

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Juli 2015 - Au 3 K 15.348

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.348 Im Namen des Volkes Urteil vom 14. Juli 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 550 Hauptpunkte: Übermittlung von Fahrzeug- und Hal

Bundessozialgericht Beschluss, 13. Juli 2018 - B 9 SB 89/17 B

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. November 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2018 - VI ZR 263/17

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 263/17 Verkündet am: 10. Juli 2018 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. März 2018 - VIII ZR 17/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 17/17 Verkündet am: 21. März 2018 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Feb. 2018 - II R 3/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. April 2015  2 K 357/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2017 - VI ZR 76/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 76/16 Verkündet am: 28. Februar 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Feb. 2017 - 9 K 4495/15

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über einen Bescheid der Beklagten, mit dem sie Feuerwehrkostenersatz fordert.2 Am 19.12.2013 geriet auf der BAB 8

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 14. Feb. 2017 - 1 T 28/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde vom 23.01.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rhein vom 14.01.2017, Az. 3a IK 197/15 Ft. aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen mit der Maßgabe,

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2017 - IV ZR 340/13

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 340/13 Verkündet am: 11. Januar 2017 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Jan. 2017 - S 3 U 3821/16

bei uns veröffentlicht am 08.01.2017

Tenor Rentenberater X wird als Bevollmächtigter des Klägers im Verfahren S 3 U 3821/16 zurückgewiesen. Gründe  I.1 Der beklagte Unfallversicherungsträger bewilligte dem Kläger mit Bescheid vom 10. Mai 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 02. Jan. 2017 - 9 A 10/15

bei uns veröffentlicht am 02.01.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der erstattun

Landgericht Köln Urteil, 26. Okt. 2016 - 9 S 107/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor 1.       Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 17.03.2016 - 25 C 252/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 121,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins

Landgericht Köln Urteil, 26. Okt. 2016 - 9 S 100/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor 1.       Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 17.03.2016 – 25 C 246/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 240,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins

Landgericht Köln Urteil, 26. Okt. 2016 - 9 S 103/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor 1.       Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 17.03.2016 - 25 C 114/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 52,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinss

Landgericht Köln Urteil, 26. Okt. 2016 - 9 S 106/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor 1.       Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 17.03.2016 - 25 C 147/15 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 155,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 13. Okt. 2016 - 4 LB 6/13

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 26. Oktober 2012 - 3 A 16/10 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 29. April 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Sept. 2016 - S 1 SB 2294/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Rentenberater F. wird als Bevollmächtigter der Klägerin im Verfahren S 1 SB 2294/16 zurückgewiesen. Gründe   I.

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2016 - VI ZR 476/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 476/15 Verkündet am: 21. Juni 2016 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210616UVIZR476.15.0 Der VI. Zivilsenat des B

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2016 - VI ZR 475/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 475/15 Verkündet am: 21. Juni 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 398, § 305c Abs.

Landgericht Köln Urteil, 02. Juni 2016 - 22 O 435/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger und der Drittwiderbeklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Im Übrigen tragen die Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 99 % und der Drittwiderbeklagte zu 1 %.                Das Urteil ist i

Landgericht Aachen Teilurteil, 24. März 2016 - 9 O 125/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1.       Die Beklagte wird verurteilt, a)      an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 7.626,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2014 zu zahlen sowie b)      der Klägerin eine Steuer

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 19. Feb. 2016 - L 8 AL 4856/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Rentenberater E. wird als Bevollmächtigter der Klägerin im Verfahren L 8 AL 4856/14 zurückgewiesen. Gründe  I.1 Die Klägerin begehrt im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erstattung der Kosten für eine Ausbildung zur Physi

Landgericht Itzehoe Beschluss, 14. Dez. 2015 - 7 O 198/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tenor Die Kosten des Rechtsstreits werden gemäß § 269 Abs. 3 S. 2, § 89 Abs. 1 S. 3 ZPO der W. Sicherheitseinrichtungen GmbH, K.-platz ..., F., auferlegt. Der Streitwert wird auf 9.800 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragstel

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(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder...