Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 51 Berufshaftpflichtversicherung

(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muß bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen zu den nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes eingereichten Allgemeinen Versicherungsbedingungen genommen werden und sich auch auf solche Vermögensschäden erstrecken, für die der Rechtsanwalt nach § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzustehen hat.

(2) Der Versicherungsvertrag hat Versicherungsschutz für jede einzelne Pflichtverletzung zu gewähren, die gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen den Rechtsanwalt zur Folge haben könnte; dabei kann vereinbart werden, daß sämtliche Pflichtverletzungen bei Erledigung eines einheitlichen Auftrags, mögen diese auf dem Verhalten des Rechtsanwalts oder einer von ihm herangezogenen Hilfsperson beruhen, als ein Versicherungsfall gelten.

(3) Von der Versicherung kann die Haftung ausgeschlossen werden:

1.
für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung,
2.
für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
3.
für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
4.
für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten,
5.
für Ersatzansprüche wegen Veruntreuung durch Personal, Angehörige oder Mitgesellschafter des Rechtsanwalts.

(4) Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.

(5) Die Vereinbarung eines Selbstbehalts bis zu einem Prozent der Mindestversicherungssumme ist zulässig.

(6) Im Versicherungsvertrag ist der Versicherer zu verpflichten, der zuständigen Rechtsanwaltskammer, bei Rechtsanwälten bei dem Bundesgerichtshof auch dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den Beginn und die Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages sowie jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigt, unverzüglich mitzuteilen. Die Rechtsanwaltskammer erteilt Dritten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Antrag Auskunft über den Namen und die Adresse der Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts sowie die Versicherungsnummer, soweit der Rechtsanwalt kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichterteilung der Auskunft hat; dies gilt auch, wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist.

(7) Zuständige Stelle im Sinne des § 117 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes ist die Rechtsanwaltskammer.

(8) (weggefallen)

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Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung


(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen. Von der Rücknahme der Zulassung kann abgesehen werden,

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 163 Sachliche Zuständigkeit


Von den Aufgaben, die nach den Vorschriften des Ersten bis Siebenten Teils dieses Gesetzes der Rechtsanwaltskammerzugewiesensind, nimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Aufgaben wahr, die die Zulassung zur Rechtsanwaltsc

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 46c Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte


(1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gelten für Syndikusrechtsanwälte die Vorschriften über Rechtsanwälte. (2) Syndikusrechtsanwälte dürfen ihren Arbeitgeber nicht vertreten 1. vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bund
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte


Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen


(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 117 Leistungspflicht gegenüber Dritten


(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen. (2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendig

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2011 - IV ZR 42/10

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 42/10 Verkündet am: 21. Juli 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AVB Verm

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2011 - IV ZR 43/10

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 43/10 Verkündet am: 21. Juli 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2003 - IV ZR 171/02

bei uns veröffentlicht am 22.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 171/02 Verkündet am: 22. Oktober 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2003 - IX ZR 76/00

bei uns veröffentlicht am 27.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 76/00 Verkündet am: 27. November 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §§ 675, 567 Satz 1 a.F. (544 Satz

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2002 - III ZR 62/01

bei uns veröffentlicht am 10.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 62/01 Verkündet am: 10. Januar 2002 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 276 Ci

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2002 - IX ZR 388/99

bei uns veröffentlicht am 05.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 388/99 vom 5. Dezember 2002 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser und Dr. Bergmann am 5. Dezember 2002

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2005 - IX ZR 8/04

bei uns veröffentlicht am 17.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 8/04 Verkündet am: 17. November 2005 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BRAO § 51 a.F. BGB § 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - IX ZR 79/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 79/08 vom 2. April 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - VII ZR 42/08

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 42/08 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2001 - IX ZR 50/99

bei uns veröffentlicht am 12.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 50/99 vom 12. Juli 2001 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Stodolkowitz, Dr. Zugehör, Dr. Ganter und Raebel am 12. Juli 2001

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Mai 2008 - III ZR 59/07

bei uns veröffentlicht am 29.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 59/07 Verkündet am: 29. Mai 2008 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 276 (Fa), 3

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2000 - IX ZR 98/98

bei uns veröffentlicht am 20.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 98/98 vom 20. Januar 2000 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Paulusch und die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Dr. Zugehör und Dr. Ganter am 20. Janu

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2000 - IX ZR 72/98

bei uns veröffentlicht am 27.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 72/98 vom 27. Januar 2000 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Paulusch und die Richter Kirchhof, Dr. Fischer, Dr. Zugehör und Dr. Ganter am 27. Januar

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2000 - IX ZR 354/98

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 354/98 Verkündet am: 27. Januar 2000 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BRAO § 5

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - IX ZR 181/99

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 181/99 Verkündet am: 13. März 2003 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein EheG a.F. §§ 15a, 17 Abs. 2 (EGBGB n.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2010 - IX ZR 101/07

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 101/07 vom 20. Mai 2010 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Prof. Dr. Kayser, Raebel, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp am 20. Mai 2010 beschloss

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2000 - IX ZR 171/98

bei uns veröffentlicht am 13.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 171/98 vom 13. April 2000 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Paulusch und die Richter Kirchhof, Dr. Fischer, Dr. Zugehör und Dr. Ganter am 13. April

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99

bei uns veröffentlicht am 30.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL und VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 121/99 Verkündet am: 30. Mai 2000 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2015 - IV ZR 484/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 484/14 vom 23. September 2015 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2015:230915BIVZR484.14.0 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, den Richter Felsch, die Richterin

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Feb. 2019 - 5 K 1199/17.NW

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung von bei dem Kläger anges

Oberlandesgericht München Endurteil, 25. Jan. 2019 - 25 U 623/18

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 18.01.2018, Az. 12 O 3989/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläu

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Apr. 2018 - M 30 K 16.5955

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2018 - 21 C 17.1686

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe Die zulässige Beschwerde (§ 146 Abs. 1, § 147 Abs. 1 VwGO) der Klägerin gegen den Bes

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Juli 2017 - M 10 K 16.5955

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung der Auskunftserteilung durch die beklagte Rechtsanwaltskammer München hinsicht

Landgericht München I Endurteil, 18. Jan. 2018 - 12 O 3989/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 43/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 23. Juni 2017 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2018 - VII ZB 60/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 60/17 vom 24. Januar 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; RVG § 3a; RVG-VV Nr. 7007 a) Die unterliegende Partei trifft keine pr

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 33/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2016 - VI R 58/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juni 2014  9 K 9369/12 und der Haftungsbescheid des Beklagten vom 3. Mai 2012 in der Gestalt der Ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2015 wird abgelehnt.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 23. Okt. 2015 - 1 AGH 28/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor 1.Die Klage wird als unzulässig verworfen. 2.Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. 3.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 29. Mai 2015 - 1 AGH 1/15

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor 1.       Das Urteil des Anwaltsgerichts Düsseldorf vom 9. September 2013 (Az.: 3 EV 413/09) wird aufgehoben. 2.       Rechtsanwalt T2 ist schuldig, seinen Beruf nicht gewissenhaft ausgeübt zu haben und sich innerhalb und außerhalb des Berufes

Finanzgericht Hamburg Urteil, 04. Nov. 2014 - 2 K 95/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Behandlung von Beitragszahlungen der Klägerin zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit als Rechtsanwalts-GmbH als Arbeitslohn ihrer angestellten Rechtsanwälte. 2 Die Klägerin

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 25. Juni 2014 - 2 K 78/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für die Zeit von Januar 2007 bis Dezember 2009 vom 15. Juni 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. April 2013 wird geändert und

Bundessozialgericht Urteil, 03. Apr. 2014 - B 5 RE 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 07. Feb. 2014 - 2 AGH 17/13

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor Die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen das Urteil der 2. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 09.09.2013 wird verworfen. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat die Kosten des Ver

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. März 2011 - VI B 31/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Rechtsanwalt. Er beschäftigt in seiner Kanzlei zwei angestellte Anwälte, die im Briefkopf der Kanzlei beide

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 02. Nov. 2010 - PB 15 S 127/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Dezember 2009 - PB 14 K 2747/09 - wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe   I. 1 Die Beteiligten streit

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 23. Sept. 2010 - 7 U 75/10

bei uns veröffentlicht am 23.09.2010

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 18 O 292/09 - vom 10.03.2010 wird z u r ü c k g e w i e s e n .

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 04. Dez. 2007 - L 5 KR 4105/07

bei uns veröffentlicht am 04.12.2007

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren L 5 KR 4105/07 wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Im Hau

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 24. Apr. 2007 - 1 O 53/07

bei uns veröffentlicht am 24.04.2007

Gründe 1 Die fristgemäß eingelegte Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern (§ 9 Abs. 3 Satz 1, 1. Halbsatz VwGO) entscheidet (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 29.05.2006 – 5 E 369/05 –, Sächs VBl 2006, 216 und Beschl. v. 20.06

Landgericht Stuttgart Beschluss, 03. Sept. 2004 - 10 T 340/04

bei uns veröffentlicht am 03.09.2004

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfeversagungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7.4.2004 (Az.: 03-0453608-03-N) wird zurückgewiesen. Gründe   1  Mit Beschluss vom 7.4.2004 hat die

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Mai 2004 - 17 U 46/02

bei uns veröffentlicht am 18.05.2004

Tenor I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24. Januar 2002 - Az. 3 O 265/01 - wird zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger Ziffer 1, 2 und 10 je 29 %, die Kläger Ziffer 3,

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Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung...
(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der...
(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen. (2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung des...