Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 7 Versagung der Zulassung

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen,

1.
wenn die antragstellende Person nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat;
2.
wenn die antragstellende Person infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
3.
wenn die antragstellende Person durch rechtskräftiges Urteil aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen ist;
4.
wenn gegen die antragstellende Person im Verfahren über die Richteranklage auf Entlassung oder im Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst in der Rechtspflege rechtskräftig erkannt worden ist;
5.
wenn die antragstellende Person sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das sie unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben;
6.
wenn die antragstellende Person die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft;
7.
wenn die antragstellende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben;
8.
wenn die antragstellende Person eine Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann;
9.
wenn die antragstellende Person sich im Vermögensverfall befindet; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der antragstellenden Person eröffnet oder die antragstellende Person in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist;
10.
wenn die antragstellende Person Richter, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist, es sei denn, dass sie die ihr übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt oder dass ihre Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6, 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen.
Satz 1 Nummer 3 und 4 gilt nur, wenn seit Rechtskraft der Entscheidung noch keine acht Jahre verstrichen sind. Ein Fristablauf nach Satz 2 lässt die Anwendbarkeit des Satzes 1 Nummer 5 unberührt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 12 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung


(1) Voraussetzungen für die Registrierung sind1.persönliche Eignung und Zuverlässigkeit; hieran fehlt es in der Regel, wenna)die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die beantragte Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG | § 25 Vorübergehende Tätigkeit


(1) Ein europäischer Rechtsanwalt darf die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in Deutschland nach den folgenden Vorschriften vorübergehend und gelegentlich ausüben (dienstleistender europäischer Rechtsanwalt). Ob die Tätigkeiten vorübergehend und gelege
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 53 Bestellung einer Vertretung


(1) Der Rechtsanwalt muss für seine Vertretung sorgen, wenn er 1. länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, oder2. sich länger als zwei Wochen von seiner Kanzlei entfernen will. (2) Die Vertretung soll einem anderen Recht

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt


(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt ist auf Antrag zu erteilen, wenn 1. die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf des Rechtsanwalts gemäß § 4 erfüllt sind,2. kein Zulassungsversagungsgrund nach § 7 vorliegt und

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 59c Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe


(1) Die Verbindung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Berufsausübungsgesellschaft nach § 59b ist Rechtsanwälten auch gestattet1.mit Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer, Mitgliedern der Patentanwaltskammer, Steuerberatern, Steuerbevollmä

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 55 Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei


(1) Ist ein Rechtsanwalt gestorben, so kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt oder eine andere Person, welche die Befähigung zum Richteramt erlangt hat, zum Abwickler der Kanzlei bestellen. Für weitere Kanzleien kann derselbe oder ein andere
zitiert 6 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 26 Abweisung mangels Masse


(1) Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geld

Zivilprozessordnung - ZPO | § 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses


(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde n

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 6 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats


(1) Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag ruhen die in dem Dienstverhältnis eines Beamten begründeten Rechte und Pflichten für längstens weitere sechs Monate. Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 36 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes


(1) Der auf Grund des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 297) oder des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag ge

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 5 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis


(1) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in den Bundestag gewählten Beamten mit Dienstbezügen ruhen vom Tage der Feststellung des Bundeswahlausschusses (§ 42 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes) oder der Annahme des Mandats für di

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 8 Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes


(1) Die §§ 5 bis 7 gelten für Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend. (2) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ruhen längstens für die Dauer der Verpflichtungszeit und eines Beamten auf Zeit l

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

45 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2013 - II ZB 7/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013 in der Partnerschaftsregistersache Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, die Richterin Caliebe und die Richter Dr. Dre

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2000 - III ZR 187/99

bei uns veröffentlicht am 08.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 187/99 Verkündet am: 8. Juni 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2000 - III ZR 186/99

bei uns veröffentlicht am 08.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 186/99 Verkündet am: 8. Juni 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja -------------------

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 13. März 2019 - BayAGH I-1-25/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Das Urteil ist im Kostenausspruch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 25. Sept. 2017 - BayAGH I-1-12/16

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Das Urteil ist im Kostenausspruch gegen Sicherheitsleistung in Höhe

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 13. März 2019 - BayAGH I - 1 - 17/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 09.02.2018 … wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger für seine Tätigkeit als Schadenanwalt in der Gruppe … bei der … gemäß Anstellungsvertrag vom

Arbeitsgericht München Endurteil, 04. Jan. 2019 - 36 Ca 11585/17

bei uns veröffentlicht am 04.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf EURO 50.163,27 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten nach beendetem Arbeitsve

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 07. Feb. 2019 - BayAGH I - 1 - 27/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 20.04.2018 (Az.: …) wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die beantragte Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt für ihre Tätigkeit bei de

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 30. Apr. 2018 - BayAGH I - 5 - 14/16

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Beigeladenen. 3) Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 18. Apr. 2018 - BayAGH III - 4 - 4/17

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 27. Januar 2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Auslagen selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich de

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 13. März 2019 - BayAGH I-1-13/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 02.02.2018, Az.: …, wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin für ihre Tätigkeit als Schadenanwältin bei der G. GmbH gemäß Anstellungsvertrag vom 19.07.2011/27.

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 03. Feb. 2015 - BayAGH II 2-12/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor 1. Die Berufung des Betroffenen gegen das Urteil des Anwaltsgerichts für den Bereich der Rechtsanwaltskammer N. vom 27.06.2014 wird verworfen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt. (Angewend

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 16. Mai 2018 - BayAGH I - 1 - 33/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist im Kostenausspruch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig volls

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 09. Apr. 2018 - BayAGH III-4-8/17

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits; der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 22. Jan. 2016 - BayAGH I 3/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 30. Apr. 2018 - BayAGH I - 5 - 17/17

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrage

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 27. Nov. 2017 - BayAGH III - 4 - 7/2017

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Beigeladenen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 02. Feb. 2016 - BayAGH I 17/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor I. Die Klage auf Aufhebung des Widerrufsbescheids der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München vom 25.11.2014, Gz. P 32441, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. November 2017 abgeändert.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das ihrem Prozessbevollmächtigten an Verkündungs statt am 11. August 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 1 C 15/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, welche die Beklagte darauf stützt, dass dieser bei der Einbür

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2018 - AnwZ (Brfg) 70/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das seinem Prozessbevollmächtigten am 25. Oktober 2017 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 2. Senats des Saarländischen Anwaltsgerichtsh

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Sept. 2017 - 6 K 53/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht widerrufen hat. 2 Mit Schreiben vom 25.07.2016 teilte das Finanzamt Hamburg-1 der Finanzbehörde Hamburg mit, dass der Kläger seinen steuerlichen.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 30. Aug. 2017 - 5 Sa 21/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 – 15 Ca 260/16 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbesta

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 5 RE 7/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Februar 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 10. Nov. 2016 - 5 K 794/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 10/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2015 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - IX ZR 241/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 241/14 Verkündet am: 12. Mai 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 134; BRAO § 14

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2016 - II ZB 7/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/11 vom 12. April 2016 in der Partnerschaftsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BRAO § 59a Abs. 1 Satz 1; PartGG § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3; § 2 a) Die Ausübung des selbständig

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 12. Jan. 2016 - 1 BvL 6/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor § 59a Absatz 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 des Geset

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2016 - AnwZ (Brfg) 35/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom 25. März 2015 (II AGH 11/13) wird zurückgewiesen.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 30. Okt. 2015 - 1 AGH 25/15

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des volls

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Sept. 2015 - 9 V 2588/15 A(KV)

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung). 1 Gründe: 2I. 3Zu entscheiden ist, ob eine Ladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft i.S

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 17. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 20. Feb. 2015 - 1 AGH 42/14

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor 1.   Die Klage wird abgewiesen. 2.   Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3.   Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vol

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Sept. 2014 - VII B 101/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde 1988 als Steuerberater bestellt. Diese Bestellung wurde mit Bescheid vom … Mai 1998 wegen Vermögensverfall

Bundessozialgericht Urteil, 03. Apr. 2014 - B 5 RE 9/14 R

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Februar 2013 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karl

Bundessozialgericht Urteil, 03. Apr. 2014 - B 5 RE 3/14 R

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 03. Apr. 2014 - B 5 RE 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Sept. 2012 - 8 C 26/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, möchte Honorarforderungen anderer Steuerberater im Wege des Inkasso eintreiben. Sie begehrt die Feststellung

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 06. Dez. 2011 - 1 BvR 2280/11

bei uns veröffentlicht am 06.12.2011

Gründe I. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung der Zulassung einer Rech

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 24. Feb. 2011 - 4 K 952/10.NW

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin ist als anerkannte Steuerberatu

Bundessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2010 - B 6 KA 40/09 R

bei uns veröffentlicht am 13.10.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 26. August 2009 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 29. Apr. 2010 - 1 A 99/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister. 2 Der am 21. Januar 1958 geborene Kläger schloss am 1. Juni 1981 in Naumburg die Ausbildung in der Fachrichtung Schornsteinfegerhand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 24. Nov. 2009 - 1 S 1149/09

bei uns veröffentlicht am 24.11.2009

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 5. März 2009 - 2 K 1271/08 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der

Referenzen

(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in den Bundestag gewählten Beamten mit Dienstbezügen ruhen vom Tage der Feststellung des Bundeswahlausschusses (§ 42 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes) oder der Annahme des Mandats für die Dauer der...
(1) Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag ruhen die in dem Dienstverhältnis eines Beamten begründeten Rechte und Pflichten für längstens weitere sechs Monate. Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung der...
(1) Die §§ 5 bis 7 gelten für Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend. (2) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ruhen längstens für die Dauer der Verpflichtungszeit und eines Beamten auf Zeit längstens für...
(1) Der auf Grund des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 297) oder des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten...