Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 73 Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Ihm obliegen auch die der Rechtsanwaltskammer in diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse. Er hat die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern.

(2) Dem Vorstand obliegt insbesondere,

1.
die Mitglieder der Kammer in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren;
2.
auf Antrag bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer zu vermitteln; dies umfasst die Befugnis, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten;
3.
auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern zu vermitteln; dies umfasst die Befugnis, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten;
4.
die Erfüllung der den Mitgliedern der Kammer obliegenden Pflichten zu überwachen und das Recht der Rüge zu handhaben;
5.
Rechtsanwälte für die Ernennung zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts und des Anwaltsgerichtshofes vorzuschlagen;
6.
Vorschläge gemäß §§ 107 und 166 der Bundesrechtsanwaltskammer vorzulegen;
7.
der Kammerversammlung über die Verwaltung des Vermögens jährlich Rechnung zu legen;
8.
Gutachten zu erstatten, die eine Landesjustizverwaltung, ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde des Landes anfordert;
9.
bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Referendare mitzuwirken, insbesondere qualifizierte Arbeitsgemeinschaftsleiter und die anwaltlichen Mitglieder der juristischen Prüfungsausschüsse vorzuschlagen.

(3) In Beschwerdeverfahren setzt der Vorstand die Person, die die Beschwerde erhoben hatte von seiner Entscheidung in Kenntnis. Die Mitteilung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens einschließlich des Einspruchsverfahrens und ist mit einer kurzen Darstellung der wesentlichen Gründe für die Entscheidung zu versehen. § 76 Absatz 1 bleibt unberührt. Die Mitteilung ist nicht anfechtbar.

(4) Der Vorstand kann die in Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3 bezeichneten Aufgaben einzelnen Mitgliedern des Vorstandes übertragen.

(5) Beantragt bei Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer und seinem Auftraggeber der Auftraggeber ein Vermittlungsverfahren, so wird dieses eingeleitet, ohne dass es der Zustimmung des Mitglieds bedarf. Ein Schlichtungsvorschlag ist nur verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird.

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Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 191f Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft


(1) Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern eingerichtet. Die Stelle führt den Namen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwalts
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 76 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen


(1) Die Mitglieder des Vorstands haben über die Angelegenheiten, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Vorstand über Rechtsanwälte und andere Personen bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand. Di

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 166 Vorschlagslisten für die Wahl


(1) Die Wahl findet auf Grund von Vorschlagslisten statt. (2) Vorschlagslisten können einreichen 1. die Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern,2. die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof. (3) In

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2009 - IX ZR 35/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 35/07 vom 24. September 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2001 - I ZR 29/99

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 29/99 Verkündet am: 25. Oktober 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 24. Okt. 2016 - BayAGH III - 4 / 1/16

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Tenor I.Der mit Schreiben der Beklagten vom 31.03.2016, AZ: B/2568/2013, gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO erteilte belehrende Hinweis wird aufgehoben. II.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III.Das Urteil ist hinsichtl

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Apr. 2016 - AN 4 K 15.02621

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Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 4 K 15.02621 Im Namen des Volkes Urteil vom 20. April 2016 4. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0460 Hauptpunkte: erneute Erhebung einer bereits zu

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juni 2019 - 34 SchH 6/18

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Tenor I. Der Antrag vom 1.8.2018 auf Feststellung der Unwirksamkeit der Schiedsrichterbestellung, hilfsweise Beendigung des Schiedsrichteramtes von Rechtsanwalt D. N. wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten de

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 24/17

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Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2017 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2016

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2018 - AnwZ (Brfg) 2/18

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Tenor Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. Gründe

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das ihm an Verkündungs statt am 16. Juni 2017 sowie - nach Ergänzung um die Rechtsmittelbelehrung - erneut am 26. Juli 2017 zugestellte Urteil des 1. Senats des

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2017 - AnwZ (Brfg) 42/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 1. Senats des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs vom 1. August 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 46/15

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2015 (1 AGH 14/15) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2016 - AnwZ (Brfg) 31/14

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2016 - AnwZ (Brfg) 47/15

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Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2015 wird zurückgewiesen.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - 1 AGH 11/16

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Tenor Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger darüber zu bescheiden, ob die Angabe „Mitglied der X Gruppe“ oder alternativ Mitgliedsunternehmen der X Gruppe“ im Außenauftritt seiner Rechtsanwaltskanzlei (z. B. Homepage, Briefpapier) nicht mit anwal

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - 1 AGH 49/15

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

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Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 26. Februar 2016 verkündete Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 22/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 27. Februar 2015 (AGH 3/14 (I)) abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 19. März 2014 (C/

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 26/14

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Klägers zu 1 eingestellt. Das Urteil des Bayerischen Anwaltsgerichtsho

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2016 - AnwZ (Brfg) 42/14

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2014 (1 AGH 6/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2016 - AnwZ (Brfg) 33/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Mai 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2015 - AnwZ (Brfg) 19/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 2015 wird abgelehnt.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 28. Okt. 2015 - 1 BvR 2400/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ist zudem al

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2015 - AnwZ (Brfg) 25/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2015 - AnwZ (Brfg) 44/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 5. Juni 2015 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 17. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 29. Mai 2015 - 1 AGH 16/15

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren B

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 29. Mai 2015 - 1 AGH 15/15

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren B

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 17. Apr. 2015 - 1 AGH 38/14

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 12.09.2014 wird aufgehoben, soweit die Beklagte dem Kläger einen belehrenden Hinweis dahin erteilt hat, dass die Verwendung des Wortes „Standorte“ auf der Homepage der Klägerin gegen das Gebot, eine Zweigstelle a

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. November 2013 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2014 - AnwZ (Brfg) 29/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. März 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2014 - AnwZ (Brfg) 72/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 24. Juni 2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. September 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 75/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. September 2013 wird abgelehnt.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 09. Mai 2014 - 1 AGH 6/14

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor Die Klage wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Geschäftswert wird auf 11.500,00 EUR (Anträge zu 1. und 5. je 5.000 Euro; Anträge zu 2. – 4. je 500 Euro) festg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Jan. 2014 - 13 K 3710/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben bzw. der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheides vo

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Juli 2012 - 9 S 882/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26.01.2011 - 1 K 1638/10 - wird aufgehoben.Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig.Der Rechtsstreit wird an den Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen.Die Kostenentscheidung bleibt der En

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 09. Feb. 2012 - 6 K 2834/11

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Tenor Der Bescheid der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vom 20.12.2010 und der Widerspruchsbescheid der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 23.08.2011 werden aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 26. Jan. 2011 - 1 K 1638/10

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Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt gegenüber der Beklagten die Feststellung, dass er befugt ist, seinen ausländischen Doktorgrad in der

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