Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 15 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

(1) Wenn dies zur Entscheidung über den Versagungsgrund des § 7 Satz 1 Nummer 7 oder über den Widerrufsgrund des § 14 Absatz 2 Nummer 3 erforderlich ist, hat die Rechtsanwaltskammer der betroffenen Person aufzugeben, ein ärztliches Gutachten über ihren Gesundheitszustand vorzulegen. Die Rechtsanwaltskammer hat eine angemessene Frist für die Vorlage des Gutachtens sowie den Arzt zu bestimmen, der das Gutachten erstatten soll. Das Gutachten muss auf einer Untersuchung und, wenn dies amtsärztlich als notwendig erachtet wird, auch auf einer klinischen Beobachtung der betroffenen Person beruhen. Die Kosten des Gutachtens sind von der betroffenen Person zu tragen.

(2) Anordnungen nach Absatz 1 sind mit Gründen zu versehen und zuzustellen. Gegen sie können die Rechtsbehelfe gegen belastende Verwaltungsakte eingelegt werden. Sie haben keine aufschiebende Wirkung.

(3) Wird das Gutachten ohne zureichenden Grund nicht innerhalb der von der Rechtsanwaltskammer gesetzten Frist vorgelegt, so wird vermutet, dass die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben. Die betroffene Person ist auf diese Folge bei der Fristsetzung hinzuweisen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 61 BNatSchG 2009

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Referenzen - Gesetze | § 61 BNatSchG 2009

§ 61 BNatSchG 2009 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 61 BNatSchG 2009 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 14 Widerruf der Registrierung


Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften, 1. wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die registrierte Person oder ei
§ 61 BNatSchG 2009 wird zitiert von 2 anderen §§ im Bundesnaturschutzgesetz.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 32 Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze


(1) Für Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, für Behörden des Bundes das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und für Behörden der

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt


(1) Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erlischt nach Maßgabe des § 13. (2) Für die Rücknahme und den Widerruf der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt gelten die §§ 14 und 15 mit Ausnahme des § 14 Absatz 2 Nummer 9. Die Zulassung als Syndikusre
§ 61 BNatSchG 2009 zitiert 2 andere §§ aus dem Bundesnaturschutzgesetz.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung


(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen. Von der Rücknahme der Zulassung kann abgesehen werden,

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 7 Versagung der Zulassung


Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen, 1. wenn die antragstellende Person nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat;2. wenn die antragstellende Person infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fä

Referenzen - Urteile | § 61 BNatSchG 2009

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 61 BNatSchG 2009.

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 24. Nov. 2014 - BayAGH I - 1 - 6/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 16. Feb. 2016 - BayAGH I-1- 8/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenausspruch gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig volls

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 10/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des I. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 8. Dezember 2014 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2015 - AnwZ (Brfg) 50/14

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. September 2014 wird abgelehnt.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 12. Sept. 2014 - 1 AGH 24/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des volls

Referenzen

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen, 1. wenn die antragstellende Person nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat;2. wenn die antragstellende Person infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur...