Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 74 Rügerecht des Vorstandes

(1) Der Vorstand kann das Verhalten eines Rechtsanwalts, durch das dieser ihm obliegende Pflichten verletzt hat, rügen, wenn die Schuld des Rechtsanwalts gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Absatz 2 und 4, die §§ 115b und 118 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 118a und 118b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt § 115 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2. Die erste Anhörung des Rechtsanwalts unterbricht die Verjährung ebenso wie die erste Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft im anwaltsgerichtlichen Verfahren.

(2) Eine Rüge darf nicht erteilt werden,

1.
wenn gegen den Rechtsanwalt ein anwaltsgerichtliches Verfahren eingeleitet wurde oder
2.
während ein Verfahren nach § 123 anhängig ist.

(3) Bevor die Rüge erteilt wird, ist der Rechtsanwalt zu hören.

(4) Der Bescheid des Vorstandes, durch den das Verhalten des Rechtsanwalts gerügt wird, ist zu begründen. Er ist dem Rechtsanwalt zuzustellen. Eine Abschrift des Bescheides ist der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht mitzuteilen.

(5) Gegen den Bescheid kann der Rechtsanwalt binnen eines Monats nach der Zustellung bei dem Vorstand Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand; Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden.

(6) Die Absätze 1 bis 5 sind auf zugelassene Berufsausübungsgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn in den Fällen des § 113 Absatz 3 die Bedeutung der Pflichtverletzung gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlich erscheint. § 113 Absatz 5, die §§ 113b und 118c Absatz 2 sowie die §§ 118d bis 118f sind entsprechend anzuwenden.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 59j Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane


(1) Nur Rechtsanwälte oder Angehörige eines der in § 59c Absatz 1 Satz 1 genannten Berufe können Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer zugelassenen Berufsausübungsgesellschaft sein. Mitbestimmungsrechtliche Regelungen bleiben u

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 123 Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens


(1) Das Mitglied der Rechtsanwaltskammer kann bei der Staatsanwaltschaft beantragen, das anwaltsgerichtliche Verfahren gegen sich einzuleiten, damit es sich von dem Verdacht einer Pflichtverletzung reinigen kann. Wegen eines Verhaltens, wegen dessen
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 60 Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer


(1) Für den Bezirk eines Oberlandesgerichts wird eine Rechtsanwaltskammer gebildet. Sie hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts. (2) Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind 1. Personen, die von ihr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder von

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 113 Ahndung einer Pflichtverletzung


(1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 59a bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt. (2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eine

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 115b Anderweitige Ahndung


Von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung ist abzusehen, wenn 1. durch ein Gericht oder eine Behörde wegen desselben Verhaltens bereits eine Strafe, eine Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eine berufsaufsichtliche Maßnahme verhängt

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 123 Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens


(1) Das Mitglied der Rechtsanwaltskammer kann bei der Staatsanwaltschaft beantragen, das anwaltsgerichtliche Verfahren gegen sich einzuleiten, damit es sich von dem Verdacht einer Pflichtverletzung reinigen kann. Wegen eines Verhaltens, wegen dessen

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2005 - 1 StR 78/05

bei uns veröffentlicht am 21.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 78/05 vom 21. Juli 2005 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betrugs Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2005 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts L

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2001 - I ZR 29/99

bei uns veröffentlicht am 25.10.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 29/99 Verkündet am: 25. Oktober 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 24/17

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2017 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2016

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 43/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 23. Juni 2017 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2018 - AnwZ (Brfg) 2/18

bei uns veröffentlicht am 03.04.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt. Gründe

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das ihm an Verkündungs statt am 16. Juni 2017 sowie - nach Ergänzung um die Rechtsmittelbelehrung - erneut am 26. Juli 2017 zugestellte Urteil des 1. Senats des

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2016 - AnwZ (Brfg) 42/14

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Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2014 (1 AGH 6/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 20. Nov. 2015 - 1 AGH 35/15

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Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 30. Okt. 2015 - 1 AGH 24/15

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 12.05.2015 (ER/III/90/2015) wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Einsicht in seine vollständige bei der Beklagten geführte Personalakte, einschließlich sämtlicher Sach- und Disziplinarakten,

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 28. Okt. 2015 - 1 BvR 2400/15

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Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ist zudem al

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2015 - AnwZ (Brfg) 44/15

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Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 11. Sept. 2015 - 1 AGH 20/15

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Der Geschäftswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt. 1Tatbestand: 2Der 1941 geborene

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 17. Apr. 2015 - 1 AGH 38/14

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 12.09.2014 wird aufgehoben, soweit die Beklagte dem Kläger einen belehrenden Hinweis dahin erteilt hat, dass die Verwendung des Wortes „Standorte“ auf der Homepage der Klägerin gegen das Gebot, eine Zweigstelle a

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2014 - AnwZ (Brfg) 29/14

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 45/13

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 76/13

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. Apr. 2014 - 9 S 203/14

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Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 22. Nov. 2013 - 1 AGH 26/13

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Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Geschäftswert wird auf 12.500,00 EUR festgesetzt. 1 Tatbestand2Der Kläger wendet sich mit der am 19.07.2013 einge

Oberlandesgericht Köln Urteil, 31. Okt. 2013 - 7 SchH 7/12

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Tenor Es wird festgestellt, dass das anwaltsgerichtliche Verfahren Anwaltsgericht Köln 10 EV 202/08 unangemessen lange gedauert hat.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu ¼  und dem beklagten Land zu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Juli 2012 - 9 S 882/11

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Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 26. Jan. 2011 - 1 K 1638/10

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(1) Das Mitglied der Rechtsanwaltskammer kann bei der Staatsanwaltschaft beantragen, das anwaltsgerichtliche Verfahren gegen sich einzuleiten, damit es sich von dem Verdacht einer Pflichtverletzung reinigen kann. Wegen eines Verhaltens, wegen dessen Zwangsgeld...