Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 113 Ahndung einer Pflichtverletzung

(1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 59a bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt.

(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(3) Gegen eine zugelassene Berufsausübungsgesellschaft wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt, wenn

1.
eine Leitungsperson der Berufsausübungsgesellschaft schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 59a bestimmt sind, oder
2.
eine Person, die nicht Leitungsperson ist, in Wahrnehmung der Angelegenheiten der Berufsausübungsgesellschaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 59a bestimmt sind, wenn die Pflichtverletzung durch angemessene organisatorische, personelle oder technische Maßnahmen hätte verhindert oder wesentlich erschwert werden können.

(4) Eine anwaltsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Rechtsanwalt oder die Berufsausübungsgesellschaft zur Zeit der Tat nicht der Anwaltsgerichtsbarkeit unterstand.

(5) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt und gegen die Berufsausübungsgesellschaft, der dieser angehört, können nebeneinander verhängt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 74 Rügerecht des Vorstandes


(1) Der Vorstand kann das Verhalten eines Rechtsanwalts, durch das dieser ihm obliegende Pflichten verletzt hat, rügen, wenn die Schuld des Rechtsanwalts gering ist und ein Antrag auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens nicht erforderlic

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 123 Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens


(1) Das Mitglied der Rechtsanwaltskammer kann bei der Staatsanwaltschaft beantragen, das anwaltsgerichtliche Verfahren gegen sich einzuleiten, damit es sich von dem Verdacht einer Pflichtverletzung reinigen kann. Wegen eines Verhaltens, wegen dessen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 59a Satzungskompetenz


(1) Das Nähere zu den beruflichen Rechten und Pflichten wird durch Satzung in einer Berufsordnung bestimmt. (2) Die Berufsordnung kann im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes näher regeln: 1. die allgemeinen Berufspflichten und Grundpflichten:

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2005 - 1 StR 78/05

bei uns veröffentlicht am 21.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 78/05 vom 21. Juli 2005 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betrugs Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2005 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts L

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03

bei uns veröffentlicht am 03.02.2004

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StVollzG § 4 Abs. 2 Satz 2 Die Vollzugsbehörde darf die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig ni

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 43/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 23. Juni 2017 wird abgelehnt.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - B 6 KA 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - IX ZR 241/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 241/14 Verkündet am: 12. Mai 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 134; BRAO § 14

Amtsgericht Brühl Urteil, 25. Feb. 2016 - 51 Ls (74 Js 119/14) 420/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Der Angeklagte W5 wird kostenpflichtig wegen Betruges in fünf Fällen, wobei er in zwei Fällen gemeinschaftlich mit der Angeklagten W5 gehandelt hat, und wegen Untreue in vier Fällen, wobei er in zwei dieser Fälle gemeinschaftlich mit der Angek

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 12. Jan. 2016 - 1 BvL 6/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor § 59a Absatz 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 des Geset

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 06. Nov. 2015 - 2 AGH 13/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Auf die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft wird das Urteil der II. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 11.03.2015 (6 EV 938/12) aufgehoben. Der Rechtsanwalt ist schuldig, gegen die Verpflichtung, sein

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2015 - AnwSt (R) 4/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor Die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Hamm gegen das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. November 2014 wird verworfen.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 11. Sept. 2015 - 2 AGH 3/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor 1. Die Berufung der Generalsstaatsanwaltschaft gegen das Urteil der IV. Kammer des Anwaltsgerichtes Köln vom 3.11.2014 wird verworfen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Rechtsanwaltskammer Köln einschließlich der notwendigen Aus

Finanzgericht Köln Urteil, 15. Apr. 2015 - 2 K 3593/11

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor   Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin zur Abgabe einer zusamme

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2014 - AnwSt (R) 4/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

Tenor Auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wird das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben.

Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss, 09. Mai 2014 - 2 AGH 4/14

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor Der Antrag der Antragstellerin vom 10.02.2014, gerichtet auf aufschiebende Wirkung des mit Urteil des Anwaltsgerichts Köln vom 16.05.2012 verhängten Vertretungsverbotes, wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen; Gerichtskosten werden nich

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 28. Apr. 2014 - 9 S 203/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Dezember 2013 - 3 K 2243/13 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gründe  1 Die Beschwerde des Klägers gegen den Ve

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Juli 2012 - 9 S 882/11

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26.01.2011 - 1 K 1638/10 - wird aufgehoben.Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig.Der Rechtsstreit wird an den Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen.Die Kostenentscheidung bleibt der En

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