(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten.

(2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle auf, hat er dies der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen. Die Errichtung oder Aufgabe einer weiteren Kanzlei oder einer Zweigstelle im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer ist auch dieser Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.

(3) Will der Rechtsanwalt seine Kanzlei in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer verlegen, hat er die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen. Die Rechtsanwaltskammer nimmt den Rechtsanwalt auf, sobald er die Verlegung der Kanzlei in ihren Bezirk nachgewiesen hat. Mit der Aufnahme erlischt die Mitgliedschaft in der bisherigen Rechtsanwaltskammer.

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Referenzen - Gesetze | § 5 EinsatzWVG

§ 5 EinsatzWVG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 5 EinsatzWVG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesnotarordnung - BNotO | § 10 Amtssitz


(1) Dem Notar wird ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen. In Städten von mehr als hunderttausend Einwohnern kann dem Notar ein bestimmter Stadtteil oder Amtsgerichtsbezirk als Amtssitz zugewiesen werden. Der Amtssitz darf unter Beachtung der Bel
§ 5 EinsatzWVG wird zitiert von 7 anderen §§ im Einsatz-Weiterverwendungsgesetz.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung


(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen. Von der Rücknahme der Zulassung kann abgesehen werden,

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 60 Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer


(1) Für den Bezirk eines Oberlandesgerichts wird eine Rechtsanwaltskammer gebildet. Sie hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts. (2) Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind 1. Personen, die von ihr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder von

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 29a Kanzleien in anderen Staaten


(1) Der Rechtsanwalt darf auch in anderen Staaten Kanzleien einrichten oder unterhalten. (2) Die Rechtsanwaltskammer befreit einen Rechtsanwalt, der seine Kanzleien ausschließlich in anderen Staaten einrichtet, von der Pflicht des § 27, sofern ni

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 59m Kanzlei der Berufsausübungsgesellschaft


(1) Die Berufsausübungsgesellschaft muss an ihrem Sitz eine Kanzlei unterhalten, in der zumindest ein geschäftsführender Rechtsanwalt tätig ist. (2) § 27 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden. (3) Verlegt eine zugelassene Berufsausübungsgesell

Referenzen - Urteile | § 5 EinsatzWVG

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 EinsatzWVG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2006 - XI ZB 1/06

bei uns veröffentlicht am 10.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 1/06 vom 10. Oktober 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ ZPO § 121 Abs. 3 Der für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellte Beiordnungsa

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2012 - I ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 74/11 Verkündet am: 16. Mai 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2000 - I ZR 185/98

bei uns veröffentlicht am 09.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 185/98 Verkündet am: 9. November 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 24. Okt. 2016 - BayAGH III - 4 / 1/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor I.Der mit Schreiben der Beklagten vom 31.03.2016, AZ: B/2568/2013, gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO erteilte belehrende Hinweis wird aufgehoben. II.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III.Das Urteil ist hinsichtl

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Dez. 2018 - L 19 R 895/14

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.09.2014 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2014 - 4 ZB 13.2515

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12. November 2013 wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der St

Sozialgericht München Beschluss, 26. Mai 2017 - S 46 AS 843/17 ER

bei uns veröffentlicht am 26.05.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Eilverfahren Arbeitslosengeld

Landgericht Stuttgart Beschluss, 26. März 2018 - 6 Qs 1/18

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor 1. Die Beschwerden der Beschwerdeführerin G und des Beschwerdeführers Dr. S gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. November 2017 werden als unbegründet verworfen. 2. Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Juli 2017 - 9 KSt 4/17, 9 KSt 4/17 (9 A 33/15)

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Gründe 1 Die Erinnerung der Beigeladenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist zulässig (§ 151 i.V.m. § 165 Satz 2 VwGO) und überwiegend begründet.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2017 - AnwZ (Brfg) 3/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das am 24. Oktober 2016 verkündete Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.

Landgericht Kleve Beschluss, 27. Juni 2016 - 4 T 363/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Beschwerde wird mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass der Antrag von Rechtsanwalt S auf Festsetzung seiner Vergütung zurückgewiesen wird. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. 1I. 2Der Rechtssuchende H

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - AnwZ (Brfg) 31/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das dem Prozessbevollmächtigten des Klägers am 21. April 2015 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinla

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 17. Apr. 2015 - 1 AGH 38/14

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 12.09.2014 wird aufgehoben, soweit die Beklagte dem Kläger einen belehrenden Hinweis dahin erteilt hat, dass die Verwendung des Wortes „Standorte“ auf der Homepage der Klägerin gegen das Gebot, eine Zweigstelle a

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 45/13

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juni 2013 wird abgelehnt.

Bundessozialgericht Urteil, 03. Apr. 2014 - B 5 RE 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Mai 2012 - III B 233/11

bei uns veröffentlicht am 25.05.2012

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurden in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erklärte in den Stre

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 24. Nov. 2008 - 10 WF 196/08

bei uns veröffentlicht am 24.11.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rostock - Familiengericht - vom 26.8.2008 wird zurückgewiesen. Gründe I 1 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht der Antragstellerin nach

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 02. Mai 2008 - Not 2/08

bei uns veröffentlicht am 02.05.2008

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers, die Auswahlentscheidung des Antragsgegners vom 11. Dezember 2007 über die Besetzung einer Anwaltsnotarstelle in F. aufzuheben, ihn zum Notar zu bestellen oder hilfsweise den Antragsgegner zur Neubesch

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Okt. 2006 - 13 S 1799/06

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. Juli 2006 - 9 K 446/06 - dahingehend geändert, dass der Klägerin Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und ohne die beigefügte Beschränkung (Beiord