Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung

(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen. Von der Rücknahme der Zulassung kann abgesehen werden, wenn die Gründe, aus denen die Zulassung hätte versagt werden müssen, nicht mehr bestehen.

(2) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,

1.
wenn der Rechtsanwalt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat;
2.
wenn der Rechtsanwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat;
3.
wenn der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben, es sei denn, dass sein Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft die Rechtspflege nicht gefährdet;
4.
wenn der Rechtsanwalt auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft der Rechtsanwaltskammer gegenüber schriftlich verzichtet hat;
5.
wenn der Rechtsanwalt zum Richter oder Beamten auf Lebenszeit ernannt, in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen oder nach § 6 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechenden Rechtsvorschriften wieder in das frühere Dienstverhältnis als Richter oder Beamter auf Lebenszeit oder als Berufssoldat zurückgeführt wird und nicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verzichtet;
6.
(weggefallen)
7.
wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, daß dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind; ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet oder der Rechtsanwalt in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist;
8.
wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann; dies gilt nicht, wenn der Widerruf für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde;
9.
wenn der Rechtsanwalt nicht die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung (§ 51) unterhält.

(3) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann widerrufen werden, wenn der Rechtsanwalt

1.
nicht binnen drei Monaten, nachdem die Pflicht hierzu entstanden ist, im Bezirk der Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichtet;
2.
nicht binnen drei Monaten eine ihm bei der Befreiung nach § 29 Abs. 1 oder § 29a Abs. 2 gemachte Auflage erfüllt;
3.
nicht binnen drei Monaten, nachdem er von der Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, befreit worden (§ 29 Abs. 1, § 29a Abs. 2) oder der bisherige Zustellungsbevollmächtigte weggefallen ist, einen Zustellungsbevollmächtigten benennt;
4.
seine Kanzlei aufgibt, ohne dass er von der Pflicht des § 27 Abs. 1 befreit worden ist.

(4) Ordnet die Rechtsanwaltskammer die sofortige Vollziehung der Verfügung an, sind § 155 Abs. 2, 4 und 5, § 156 Abs. 2, § 160 Abs. 1 Satz 2 und § 161 entsprechend anzuwenden. Im Fall des Absatzes 2 Nr. 9 ist die Anordnung in der Regel zu treffen.

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Referenzen - Gesetze | § 14 BRAO

§ 14 BRAO zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG | § 25 Vorübergehende Tätigkeit


(1) Ein europäischer Rechtsanwalt darf die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in Deutschland nach den folgenden Vorschriften vorübergehend und gelegentlich ausüben (dienstleistender europäischer Rechtsanwalt). Ob die Tätigkeiten vorübergehend und gelege

Bundesnotarordnung - BNotO | § 54 Vorläufige Amtsenthebung


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Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 15 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung


(1) Wenn dies zur Entscheidung über den Versagungsgrund des § 7 Satz 1 Nummer 7 oder über den Widerrufsgrund des § 14 Absatz 2 Nummer 3 erforderlich ist, hat die Rechtsanwaltskammer der betroffenen Person aufzugeben, ein ärztliches Gutachten über ihr

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 17 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung


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(1) Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch ihre Auflösung. Im Übrigen gilt § 13 entsprechend. (2) Die Zulassung ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn sich ergibt, dass die Zulassung hätte versagt werden müss

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt


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Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 29 Befreiung von der Kanzleipflicht


(1) Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt von der Pflicht des § 27 Abs. 1 befreien. (2) Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich i

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Anwaltsgerichtshof München Urteil, 26. Jan. 2015 - BayAGH I -1- 12/14

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Anwaltsgerichtshof München Urteil, 16. Feb. 2016 - BayAGH I-1- 8/15

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bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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Anwaltsgerichtshof München Urteil, 07. Okt. 2016 - BayAGH I-1-14/15

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Anwaltsgerichtshof München Urteil, 02. Feb. 2016 - BayAGH I 17/14

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - AnwZ (Brfg) 61/18

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 11. Juni 2018 verkündete Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. November 2017 abgeändert.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 71/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 6. Oktober 2017 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 43/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 23. Juni 2017 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2018 - AnwZ (Brfg) 12/18

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 1. Dezember 2017 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2018 - AnwZ (Brfg) 72/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 16. November 2017 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Thüringer Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das ihm an Verkündungs statt am 16. Juni 2017 sowie - nach Ergänzung um die Rechtsmittelbelehrung - erneut am 26. Juli 2017 zugestellte Urteil des 1. Senats des

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das ihr am 28. Juli 2017 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 29. März 2017 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2017 - AnwZ (Brfg) 51/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das dem Kläger am 13. August 2016 zugestellte Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2017 - AnwZ (Brfg) 14/17

bei uns veröffentlicht am 01.08.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das am 16. Dezember 2016 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 13/17

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16

bei uns veröffentlicht am 02.06.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Dez. 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 10. August 2016 verkündete Urteil des zweiten Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - AnwZ (Brfg) 39/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom 13. Januar 2016 wird abgelehnt.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 10. Nov. 2016 - 5 K 794/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2016 - AnwZ (Brfg) 58/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 31. Oktober 2014, zugestellt am 10. November 2014, abgeändert.

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, AnwZ (B) 2/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen den anwaltlichen Beisitzer Rechtsanwalt Dr. L.   wird zurückgewiesen. Gründe

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - 1 AGH 31/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor 1.       Die Klage wird abgewiesen. 2.       Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3.       Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des volls

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 26. Februar 2016 verkündete Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 60/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land  Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2015 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. September 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 38/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 2. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 2. Februar 2015 aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 06. Juni 2016 - 8 U 155/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. September 2015 verkündete Urkunden-Vorbehalts-Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil s

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 06. Juni 2016 - 8 U 35/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2014 verkündete Urkunden-Vorbehalts-Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil si

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2016 - AnwZ (Brfg) 14/16

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 2. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen.

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(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,1.deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;2.deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe...
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten...
(1) Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt von der Pflicht des § 27 Abs. 1 befreien. (2) Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist. (3)...
(1) Der Rechtsanwalt darf auch in anderen Staaten Kanzleien einrichten oder unterhalten. (2) Die Rechtsanwaltskammer befreit einen Rechtsanwalt, der seine Kanzleien ausschließlich in anderen Staaten einrichtet, von der Pflicht des § 27, sofern nicht...
(1) Der Rechtsanwalt darf auch in anderen Staaten Kanzleien einrichten oder unterhalten. (2) Die Rechtsanwaltskammer befreit einen Rechtsanwalt, der seine Kanzleien ausschließlich in anderen Staaten einrichtet, von der Pflicht des § 27, sofern nicht...
(1) Der Rechtsanwalt darf auch in anderen Staaten Kanzleien einrichten oder unterhalten. (2) Die Rechtsanwaltskammer befreit einen Rechtsanwalt, der seine Kanzleien ausschließlich in anderen Staaten einrichtet, von der Pflicht des § 27, sofern nicht...
(1) Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt von der Pflicht des § 27 Abs. 1 befreien. (2) Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist. (3)...
(1) Der Rechtsanwalt darf auch in anderen Staaten Kanzleien einrichten oder unterhalten. (2) Die Rechtsanwaltskammer befreit einen Rechtsanwalt, der seine Kanzleien ausschließlich in anderen Staaten einrichtet, von der Pflicht des § 27, sofern nicht...
(1) Der Rechtsanwalt darf auch in anderen Staaten Kanzleien einrichten oder unterhalten. (2) Die Rechtsanwaltskammer befreit einen Rechtsanwalt, der seine Kanzleien ausschließlich in anderen Staaten einrichtet, von der Pflicht des § 27, sofern nicht...
(1) Der Rechtsanwalt darf auch in anderen Staaten Kanzleien einrichten oder unterhalten. (2) Die Rechtsanwaltskammer befreit einen Rechtsanwalt, der seine Kanzleien ausschließlich in anderen Staaten einrichtet, von der Pflicht des § 27, sofern nicht...
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. (2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder...
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. (2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder...
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. (2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder...
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. (2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder...
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. (2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder...
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten. (2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder...
(1) Der Beschluß wird mit der Verkündung wirksam. (2) Der Rechtsanwalt, gegen den ein Berufsverbot verhängt ist, darf seinen Beruf nicht ausüben. Die Berufsausübungsgesellschaft, gegen die ein Berufsverbot verhängt ist, darf keine Rechtsdienstleistungen...
(1) Der Beschluß wird mit der Verkündung wirksam. (2) Der Rechtsanwalt, gegen den ein Berufsverbot verhängt ist, darf seinen Beruf nicht ausüben. Die Berufsausübungsgesellschaft, gegen die ein Berufsverbot verhängt ist, darf keine Rechtsdienstleistungen...
(1) Gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das einem gegen sich ergangenen Berufs- oder Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, wird eine Maßnahme nach § 114 Absatz 1 Nummer 5 oder Absatz 2 Nummer 5 verhängt, sofern nicht wegen besonderer Umstände eine...
(1) Gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das einem gegen sich ergangenen Berufs- oder Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, wird eine Maßnahme nach § 114 Absatz 1 Nummer 5 oder Absatz 2 Nummer 5 verhängt, sofern nicht wegen besonderer Umstände eine...