Zivilprozessordnung - ZPO | § 540 Inhalt des Berufungsurteils
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen enthält das Urteil
- 1.
die Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen, - 2.
eine kurze Begründung für die Abänderung, Aufhebung oder Bestätigung der angefochtenen Entscheidung.
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Rechtsanwalt
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EN, DERechtsanwältin
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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24/05/2020 11:36
Das OLG Brandenburg entschied am 26.10.2016 über den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung. Die für den Beklagten nach außen erkennbare Geschäftsgrundlage „Fortbestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ fiel mit der Trennung des Beklagten und der Tochter der Klägerin nachträglich weg, § 313 I BGB – Streifler & Kollegen - Anwalt für Familienrecht
05/08/2019 17:30
Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Wettbewerbsrecht Berlin
SubjectsWettbewerbsrecht
24/05/2018 07:40
Gibt es keine technische Norm, die eine beklagte Mangelerscheinung regelt, kann ein Gericht mittels „Ohrenschein“ ermitteln, ob der Mangel wirklich vorliegt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
SubjectsHaftung
03/04/2018 12:49
Wird eine Vaterschaft erst 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers rechtskräftig festgestellt, ist ein Pflichtteilsanspruch des Kindes bereits verjährt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
SubjectsPflichtteilsanspruch
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Das Urteil nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen ist von sämtlichen Mitgliedern der Kammer zu unterschreiben. § 60 Abs. 1 bis 3 und Abs. 4 Satz 2 bis 4 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Frist nach Absatz 4 Satz 3 vier Woch
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. In diesem Fall bedarf es auch keiner Entscheidungsgründe, wenn die Parteien auf sie verzichten oder wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Pro
(1) Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen.
(2) Das Urteil ka
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
2767 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 26/11/2023 15:41
Die Kartellbetroffenheit bezieht sich auf die "persönliche Betroffenheit", wobei es ausreicht, dass der Anspruchssteller als direkter Abnehmer Waren von den am wettbewerbswidrigen Verhalten Beteiligten bezogen hat. Ein rein informeller Austausch
published on 12/01/2023 13:00
1. Eine auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Unterhaltsschäden gerichtete Klage ist unbegründet, wenn im Unfallzeitpunkt keine Unterhaltsansprüche gegen den bei dem Unfall getöteten Elternteil bestanden haben
published on 10/11/2022 13:17
LANDGERICHT BERLIN
Az.: 60 s 4/21
11 C 31/21 AG Köpenick
In dem Rechtsstreit
….. Berlin
- Kläger und Berufungskläger -
Prozessbevollmächtjgter:
Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel, Obere Karlsstraße 15, 34117 Ka
published on 08/09/2022 14:32
Die Bildaufnahme einer Polizeitbeamtin, die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken genutzt wird, verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Polizistin und rechtfertigt eine Geldentschädigung.
Streifler&Kol
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(1) Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. In diesem Fall bedarf es auch keiner Entscheidungsgründe, wenn die Parteien auf sie verzichten oder wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Protokoll...
(1) Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen.
(2) Das Urteil kann in...