Vergaberecht
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Vergaberecht
Das Vergaberecht unterliegt in Deutschland streng formalisierten Regelungen, die stark durch die Vorschriften der Europäischen Union initiiert wurden. Durch die europarechtlichen Vorgaben mittels Richtlinien, sowie die Ausformung durch den EuGH, wird ein einheitlicher europäischer Grundkonsens bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistet.
Unser nationales Vergaberecht ist in der Vergabeverordnung und im vierten Teil des GWB geregelt. Ausgeformt wird es in den einzelnen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB/A, VOL/A, VOF). Teilweise existieren hierzu parallel auch Regelungen der einzelnen Bundesländer, die höherrangiges Recht an das Landesrecht anpassen.
Das Vergaberecht hat sich erst seit kurzem in Deutschland entwickelt. In dieser recht kurzen Zeit wurde es jedoch durch eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften zu einem eigenständigen und hoch komplexen Rechtsgebiet ausgeformt. Außerdem erfuhr das Vergaberecht durch die Rechtsprechung der Vergabekammern und der Vergabesenate der Oberlandesgerichte eine beständige Präzisierung. In keinem anderen Rechtsgebiet, hat die Rechtsprechung in einer so kurzen Zeit, eine solche Anzahl wichtiger Entscheidungen getroffen und somit das gesamte deutsche Vergaberecht und die Beschaffungsvorgänge des Staates nachhaltig geprägt.
Sowohl die Bieter, als auch die Vergabestellen wurden von diesem Tempo gleichermaßen überrascht. Für beide Seiten ist das nötige Vorhalten eines ausreichenden Know-Hows besonders bedeutsam. Weder Bieter noch Vergabestellen können es sich heute noch leisten, auf eine professionelle und kompetente Beratung zu verzichten. Die Begleitung durch einen qualifizierten Spezialisten ist daher eine absolute Notwendigkeit für alle Beteiligten.
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