(1) Das Urteil nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen ist von sämtlichen Mitgliedern der Kammer zu unterschreiben. § 60 Abs. 1 bis 3 und Abs. 4 Satz 2 bis 4 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Frist nach Absatz 4 Satz 3 vier Wochen beträgt und im Falle des Absatzes 4 Satz 4 Tatbestand und Entscheidungsgründe von sämtlichen Mitgliedern der Kammer zu unterschreiben sind.

(2) Im Urteil kann von der Darstellung des Tatbestandes und, soweit das Berufungsgericht den Gründen der angefochtenen Entscheidung folgt und dies in seinem Urteil feststellt, auch von der Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen werden.

(3) Ist gegen das Urteil die Revision statthaft, so soll der Tatbestand eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes auf der Grundlage der mündlichen Vorträge der Parteien enthalten. Eine Bezugnahme auf das angefochtene Urteil sowie auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen ist zulässig, soweit hierdurch die Beurteilung des Parteivorbringens durch das Revisionsgericht nicht wesentlich erschwert wird.

(4) § 540 Abs. 1 der Zivilprozessordnung findet keine Anwendung. § 313a Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass es keiner Entscheidungsgründe bedarf, wenn die Parteien auf sie verzichtet haben; im Übrigen sind die §§ 313a und 313b der Zivilprozessordnung entsprechend anwendbar.

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Arbeitsrecht: Kopftuchverbot als mittelbare Diskriminierung

24.05.2018

Die Weisung einer Drogeriemarktkette an eine Kassiererin, am Arbeitsplatz kein Kopftuch zu tragen, ist rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf ungeknicktes Zeugnis

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Arbeitsrecht: Schadensersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung

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Arbeitsrecht: Bei mehrjähriger Haftstrafe kann dem Arbeitnehmer gekündigt werden

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Muss der Arbeitnehmer eine mehrjährige Haftstrafe antreten, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Arbeitsrecht: fristlose Kündigung bei Beleidigung eines Kollegen

30.01.2018

Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Kollegen in einer erheblich ehrverletzenden Art und Weise, verstößt er damit gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Dies kann eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Charakterliche Eignung für die Einstellung als Lehrer

13.06.2017

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Urlaubsrecht: In Gehaltsabrechnung enthaltene Urlaubstage sind nicht verfallen

28.03.2017

Erfasst der Arbeitgeber fortlaufend die offenen Urlaubstage in den Gehaltsabrechnungen, lässt das auf den Vertragswillen schließen, dass der im laufenden Arbeitsverhältnis erworbene, aufgezeichnete Urlaub nicht verfallen soll.
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Arbeitsrecht: Offenkundige Schwerbehinderteneigenschaft muss nicht nachgewiesen werden

28.03.2017

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Arbeitsrecht: Arbeitnehmer kann nicht immer Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz verlangen

29.10.2016

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

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Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 91 Entscheidung


(1) Über die Beschwerde entscheidet das Landesarbeitsgericht durch Beschluß. Eine Zurückverweisung ist nicht zulässig. § 84 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Der Beschluß nebst Gründen ist von den Mitgliedern der Kammer zu unterschreiben und den Beteili
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 540 Inhalt des Berufungsurteils


(1) Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen enthält das Urteil1.die Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen,2.eine kurze Begründung für die Abänderung, Aufh

Zivilprozessordnung - ZPO | § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen


(1) Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. In diesem Fall bedarf es auch keiner Entscheidungsgründe, wenn die Parteien auf sie verzichten oder wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Pro

Zivilprozessordnung - ZPO | § 313b Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil


(1) Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen. (2) Das Urteil ka
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Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 60 Verkündung des Urteils


(1) Zur Verkündung des Urteils kann ein besonderer Termin nur bestimmt werden, wenn die sofortige Verkündung in dem Termin, auf Grund dessen es erlassen wird, aus besonderen Gründen nicht möglich ist, insbesondere weil die Beratung nicht mehr am Tag

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 18. Aug. 2016 - 1 TaBV 2/16

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Aug. 2016 - 2 Sa 201/16

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Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 10.02.2016, Az. 3 Ca 478/15, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revisio

Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - 3 Sa 318/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Apr. 2018 - 7 Sa 752/17

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 05. Dez. 2016 - 3 Sa 619/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 21. Juli 2016 - 5 TaBV 54/15

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Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) bis 9) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 01.09.2015, Az.: 5 BV 18/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Grün

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Jan. 2019 - 4 Sa 131/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.11.2013, Az.: 2 Ca 5556/13, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 3. Die

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Dez. 2015 - 3 Sa 249/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 12.12.2014 Az.: 6 Ca 3530/14 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 06. Nov. 2014 - 5 Sa 105/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Gründe LANDEARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 105/13 Urteil Datum: 06.11.2014 8 Ca 5775/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsge

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 4 Sa 557/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 6. Juni 2014 - 27 Ca 14113/13 - werden zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kl

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 05. Nov. 2015 - 5 Sa 58/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Datum: 05.11.2015 1 Ca 1003/14 Arbeitsgericht Würzburg Titel: Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 10.12.2014, Aktenzeichen 1 Ca 1003

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Jan. 2017 - 6 Sa 518/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor 1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 05.11.2015, Az. 2 Ca 904/14, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.  2.Die Revision wird zugelassen.  Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Aug. 2017 - 6 Sa 76/17

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 25.01.2017, Az. 2 Ca 4610/16, wird zurückgewiesen. 2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte trägt die Ko

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 16. Jan. 2018 - 6 Sa 359/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 20.06.2017, Az. 2 Ca 854/16, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 05. Aug. 2015 - 2 Sa 132/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Sa 132/15 Urteil 05.08.2015 10 Ca 996/14 (Arbeitsgericht Würzburg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts

Landesarbeitsgericht München Urteil, 28. März 2018 - 11 Sa 871/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 25 Ca 5629/17) vom 23.11.2017 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 804/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Feb. 2015 - 4 Sa 638/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 13. Nov. 2014 - 4 Sa 574/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 24. Feb. 2015 - 6 Sa 407/14

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 Sa 640/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Juni 2013 - 39 Ca 11319/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 27. März 2018 - 7 Sa 304/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 28.03.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 09. Dez. 2014 - 6 Sa 550/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 01. Okt. 2014 - 4 Sa 273/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 10 Sa 820/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21.09.2017, 32 Ca 308/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbesta

Landesarbeitsgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - 3 Sa 690/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 13.09.2017 – 2 Ca 709/17 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Nov. 2016 - 42 Ca 11466/14

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12. Feb. 2016 - 42 Ca 11466/14 in Ziff. 1, 2, 5 abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens t

Landesarbeitsgericht München Urteil, 13. Dez. 2018 - 4 Sa 514/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.06.2018, Az. 31 Ca 1313/18, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 23. Nov. 2015 - 3 Sa 416/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 24.03.2015 - 40 Ca 6507/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die P

Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Okt. 2015 - 4 Sa 527/15

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes München vom 21. April 2015 - 3 Ca 14163/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 19. Jan. 2017 - 3 Sa 668/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 01.07.2016 - 30 Ca 13553/15 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 24. Sept. 2015 - 4 Sa 473/15

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 4. März 2015 - 37 Ca 14809/13 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 12. Okt. 2018 - 8 Sa 250/18

bei uns veröffentlicht am 12.10.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 24.05.2018, Az. 2 Ca 145/18, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugel

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 18. Sept. 2018 - 7 Sa 244/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 26.04.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die

Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - 7 Sa 1000/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 25.11.2014 - 7 Ca 3434/13 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Part

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 19. Dez. 2018 - 2 Sa 341/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 08.08.2018, Az.: 2 Ca 1334/17, aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von mehr als 117,32 € brutto nebst Zinse

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 13. Dez. 2016 - 3 Ca 532/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth – Kammer Hof – vom 13.12.2016, Az. 3 Ca 532/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 24. März 2015 - 7 Sa 806/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17.09.2014 - 20 Ca 6903/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Part

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 15. Feb. 2017 - 4 Sa 352/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 14.07.2016, Az.: 15 Ca 7219/15, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestan

Landesarbeitsgericht München Urteil, 22. Juli 2015 - 11 Sa 86/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 43 Ca 555/14) vom 16.12.2014 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Aug. 2018 - 7 Sa 422/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.11.2017 wird wie folgt abgeändert: Ziffer 1 des Urteils lautet: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.205,77 € brutto abzüglich 866,00 € netto

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 07. Juni 2017 - 2 Sa 57/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth – Kammer Hof – vom 13.12.2016, Az. 3 Ca 532/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 06. Aug. 2015 - 3 Sa 254/15

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 02.03.2015 - 8 Ca 9843/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Partei

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 28. Jan. 2015 - 2 Sa 519/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 23.06.2014, Az. 3 Ca 35/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revisi

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 03. Nov. 2017 - 2 Sa 124/17

bei uns veröffentlicht am 03.11.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 24.02.2017 – 12 Ca 4812/16 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klagep

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 28. Sept. 2017 - 5 Sa 133/17

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 16.02.2017, Az.: 10 Ca 3975/16, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Juli 2017 - 6 Sa 35/17

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 01.12.2016, Az.: 5 Ca 3900/16, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Dez. 2016 - 8 Sa 1065/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.09.2015 - 35 Ca 15908/13 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und in seinen Nr. 1. und 2. gefasst wie folgt:

Landesarbeitsgericht München Urteil, 14. Dez. 2016 - 8 Sa 1066/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.09.2015 - 35 Ca 15909/13 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und in seinen Nrn 1. und 2. gefasst wie folgt:

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