Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 163
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published on 21/04/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 1 K 14.5409
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 21. April 2015
1. Kammer
Sachgebiets-Nr. 920
Hauptpunkte:
Abgrenzung Innen-/Außenbereich bei einzeil
published on 19/10/2017 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der B
published on 18/03/2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
published on 15/04/2014 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorl
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