(1) Das Gericht hat im Urteil oder, wenn das Verfahren in anderer Weise beendet worden ist, durch Beschluß über die Kosten zu entscheiden.

(2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen. Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Erledigungserklärung enthaltenden Schriftsatzes widerspricht und er vom Gericht auf diese Folge hingewiesen worden ist.

(3) In den Fällen des § 75 fallen die Kosten stets dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

4 relevante Anwälte

4 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

3 Artikel zitieren .

Baurecht: Baubeseitigungsanordnung an einen Erben

30.10.2017

Fiskalerben muss bauaufsichtliche Verfügung umsetzen – hier durch Abbruch eines einsturzgefährdeten Gebäudes – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin

Baurecht: Unterbringung von Flüchtlingen ist Wohnnutzung

18.08.2016

Nach §§ 3, 4 BauNVO ist jede Form der Wohnnutzung zulässig, die mit der Ausgestaltung des Gebäudes in Einklang steht. Dies gilt, wenn sich die Anzahl der Personen nicht als Überbelegung darstellt.
Bebauungsplan

Abschleppkosten: Autofahrer muss für begonnenen Abschleppvorgang zahlen

24.03.2010

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
andere

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 197a


(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskosten
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 122


(1) §§ 88, 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 118, 119 und 120 gelten entsprechend für Beschlüsse. (2) Beschlüsse sind zu begründen, wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über einen Rechtsbehelf entscheiden. Beschlüsse über die Aussetzung
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 113


(1) Soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht den Verwaltungsakt und den etwaigen Widerspruchsbescheid auf. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, so kann das Gericht auf Antrag au

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 75


Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von d

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

1762 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil, 16. Okt. 2013 - OVG 4 B 55.09

bei uns veröffentlicht am 02.04.2023

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN IM NAMEN DES VOLKES   In der Verwaltungsstreitsache    des Herrn A Klägers und Berufungsklägers,   Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte  Streifler, Wilhelmstraße 46, 101

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Dez. 2014 - VG 36 K 229.14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2023

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN IM NAMEN DES VOLKES   In der Verwaltungsstreitsache    des Herrn A Klägers,   Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte  Streifler, Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin,   g e g e

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2007 - KVR 4/07

bei uns veröffentlicht am 13.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 4/07 vom 13. November 2007 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. November 2007 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, den Vorsitzenden Richter Prof.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 23/98

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 23/98 vom 19. Juni 2007 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juni 2007 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, den Vorsitzenden Richter Prof.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2004 - RiZ (R) 1/03

bei uns veröffentlicht am 21.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS RiZ (R) 1/03 vom 21. Januar 2004 in dem Prüfungsverfahren des Richters Antragsteller und Revisionskläger, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt - gegen Antragsgegner und Revisionsbeklagter, wegen Altersdienste

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2016 - I ZR 63/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 63/15 Verkündet am: 15. Dezember 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2006 - KVR 1/05

bei uns veröffentlicht am 31.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 1/05 vom 31. Mai 2006 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein Call-Option GWB §§ 35, 39, 40, 78, VwGO § 161 Abs. 2 Satz 1, ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1 a) Hat das Bundeskartel

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2006 - KVR 38/04

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 38/04 vom 11. Juli 2006 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2006 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Ball, Prof. Dr. Bornka

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2003 - X ZB 12/02

bei uns veröffentlicht am 24.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 12/02 vom 24. Februar 2003 in der Vergabesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GWB § 124 Abs. 2 a) Die im vergaberechtlichen Nachprüfungs-Beschwerdeverfahren gültigen Verfahrensgrundsätze sind vom zuständigen Oberl

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2003 - X ZB 14/03

bei uns veröffentlicht am 09.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 14/03 vom 9. Dezember 2003 in der Vergabesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein GWB § 128 Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit

Urteil, OVG 4 B 55.09 2013-10-16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2020

Zusammenfassung Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 4 B 55.09) beantragte der Kläger Vergütung für zahlreiche geleistete Überstunden, hilfsweise Freizeitausgleich. Im Übrigen war er der Meinung, dass

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. März 2019 - AN 1 K 16.32274

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Antragsteller sind iranische Staatsangehörige, kurdischer Volkszugehö

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Feb. 2018 - M 3 K 14.5062

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000,- EUR festgesetzt. Gründe Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 27. Mai 2015 - B 4 K 15.270

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt. 4. Der Streitwert wird auf 2.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Apr. 2019 - AN 1 K 18.00245

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor 1. Der Widerspruchsbescheid vom 22. Januar 2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist insoweit vorläufig vo

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Jan. 2017 - M 4 K 16.30741

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom 5. Januar 2017 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gege

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 4 K 15.31283

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Ge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - M 4 K 15.30750

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom13. Januar 2017 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gegen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2018 - AN 3 K 17.35907

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der 1958 geborene Kläger ist kubanischer Staatsangehöriger. Er beantr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - 9 CS 18.1330

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts R … vom 4. Juni 2018 ist in Nummer I und II wirkungslos geworden. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - 9 CS 18.1002

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.050,00 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - M 4 K 16.32321

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Über die Kosten des Verfahrens ist nicht gemäß § 161 Abs. 3 VwGO zu entscheiden, sondern nach § 1

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 4 K 15.30879

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Gründe Die Klagepartei hat mit Schreiben vom 2. Januar 2017 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gegen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31224

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am …1988 in …, Kuba geborene Klägerin wendet sich

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01766

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01411

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 09. Apr. 2019 - AN 4 X 19.00746

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor 1. Zum Zwecke der Beschlagnahme von Gegenständen, die im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Vereinigungen „…“ und „…“ zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Sept. 2018 - AN 6 K 16.32385

bei uns veröffentlicht am 03.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Kläger sind armenische Staatsangehörige mit armenisch-orthodoxer

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2019 - 10 CS 19.612

bei uns veröffentlicht am 26.04.2019

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Februar 2019 ist in den Nrn. I. und II. wirkungslos geworden. III. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszüge

Verwaltungsgericht Ansbach Gerichtsbescheid, 08. Apr. 2016 - AN 6 K 16.30155

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 6 K 16.30155 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid In der Verwaltungsstreitsache 1. Zoran D., geb. ... 1974 2. Usnija D., geb. ... 1981 3. Blagoje D., geb. .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Feb. 2016 - AN 2 K 14.01930

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Neufestsetzungen von Leistungen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. März 2016 - AN 1 K 15.02574

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 15.02574 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. März 2016 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1334 Hauptpunkte: Versorgungsabschlag bei einer sc

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. März 2016 - AN 1 K 15.00891

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor 1. Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 6.2.2015, Kundennummer ..., Anwendernummer ..., PK/Objekt/Inkasso: .../wird für die Abrechnung Kanal Tarif: KAN(K90) Zähler-Nr. bzw. Text: GARTENWA; in Höhe von 35,76 EUR aufgehoben. 2. D

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. März 2016 - AN 3 K 14.00633

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 3 K 14.00633 Im Namen des Volkes Urteil vom 3. März 2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr.:1132 Hauptpunkte: Vorausleistung auf Straßenausbaubeitrag,

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. März 2016 - M 6 S 15.5804

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt A., A., A., für das Verfahren M 6 S 15.5804 wird abgelehnt. III. Der Antragstell

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Jan. 2018 - M 11 M 17.47741

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19. Mai 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Der Klage der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Jan. 2018 - M 11 M 17.38314

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 8. Februar 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antrags

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Nov. 2017 - AN 1 K 17.02215

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Nov. 2017 - AN 1 K 17.00803

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 10. Juni 2015 - RN 6 M 15.718

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.3.2015 i. d. F. vom 8.5.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Antragsverfahrens

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 10. Juni 2015 - RN 6 M 15.717

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.3.2015 i. d. F. vom 8.5.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Antragsverfahrens.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. März 2019 - 19 CS 17.1784

bei uns veröffentlicht am 14.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - 20 B 16.2358

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 19. November 2015 ist unwirksam geworden. III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufge-hoben. IV. Der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2017 - 9 ZB 17.50037

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. August 2017, Az. M 9 K 17.50542 ist wirkungslos geworden. III. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2017 - 9 ZB 13.910

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5. März 2013 ist wirkungslos geworden. III. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufg

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Okt. 2018 - M 25 K 15.30574

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor I. Soweit die Klage für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 2/3, die Beklagte zu 1/3. IV. Die Kosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Jan. 2016 - M 22 V 16.31257

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe Nachdem die Beteiligten die Streitsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Schrifts

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Nov. 2017 - AN 6 K 16.01464

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Juni 2016 - AN 2 E 16.10043

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerseite beantragt im Wege

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Nov. 2017 - Au 6 K 17.631

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Referenzen

(1) Soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht den Verwaltungsakt und den etwaigen Widerspruchsbescheid auf. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, so kann das Gericht auf Antrag auch aussprechen...
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten...