Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 165
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 165
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}


Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Die Beteiligten können die Festsetzung der zu erstattenden Kosten anfechten. § 151 gilt entsprechend.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

337 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 06/03/2018 00:00
Tenor
I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird in Ziffer II abgeändert und erhält folgende Fassung:
Diese Kosten hat nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 01.03.2017 die Beklagte in Höhe von EUR 497,38 (i
published on 16/08/2018 00:00
Tenor
I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 30. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
published on 14/10/2015 00:00
Tenor
I.
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Im Ausgangsverfahren wies die Kammer mit Urteil vom 24. Juni 2014 (M 2 K 13.59
published on 14/10/2015 00:00
Tenor
I.
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Im Ausgangsverfahren wies die Kammer mit Urteil vom 24. Juni 2014 (M 2 K 13.59
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung des Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der...