Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 158
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(1) Die Revision ist bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, innerhalb zweier Wochen nach Zustellung des Urteils oder nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Revision schriftlich oder durch schriftlich aufzunehmende Erklärung
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published on 09/11/2018 00:00
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts R … vom 4. Juni 2018 ist in Nummer I und II wirkungslos geworden.
III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht
published on 09/11/2018 00:00
Tenor
I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.050,00 Euro festgesetzt.
Gründe
published on 21/03/2019 00:00
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 19. November 2015 ist unwirksam geworden.
III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufge-hoben.
IV. Der
published on 15/12/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 16. November 2016 wird zurückgewiesen.
Gründe
Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Kostenbeamtin in einem Verfahren nach § 197 a So
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