Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 171
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
In den Fällen der §§ 169, 170 Abs. 1 bis 3 bedarf es einer Vollstreckungsklausel nicht.
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Soll gegen den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, eine Körperschaft, eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts wegen einer Geldforderung vollstreckt werden, so verfügt auf Antrag des Gläubigers das Gericht des ersten R
(1) Soll zugunsten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, so richtet sich die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
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16 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 03/03/2015 00:00
Tenor
I.
Die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wird in Höhe von 40 Euro zuzüglich der Kosten der Zwangsvollstreckung in Höhe von 20 Euro angeordnet.
II.
Mit der Vollstreckung wird das Finanzamt ... beauftragt.
III.
published on 30/03/2017 00:00
Tenor
I.Die Klagen werden abgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten der Verfahren zu tragen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter
published on 16/01/2018 00:00
Tenor
I. Hinsichtlich eines Betrages von 892,02 EUR zuzüglich 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 12.10.2017 sowie hinsichtlich eines weiteren Betrags von 34,27 EUR wird die Vollstreckung angeordnet.
II. Das Finanzamt L
published on 27/07/2015 00:00
Tenor
I.
Die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 8. Juli 2013 wird in Höhe von EUR 1.516,18 zzgl. Verzinsung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Juli
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(1) Soll zugunsten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, so richtet sich die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz....
(1) Soll gegen den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, eine Körperschaft, eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts wegen einer Geldforderung vollstreckt werden, so verfügt auf Antrag des Gläubigers das Gericht des ersten Rechtszugs die...