Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 164
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest.
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published on 16/08/2018 00:00
Tenor
I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 30. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
published on 28/06/2016 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu 1) zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckb
published on 27/01/2015 00:00
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festge
published on 04/02/2015 00:00
Tenor
I.
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens
zu tragen.
Gründe
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss d
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