Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 156
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
Hat der Beklagte durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben, so fallen dem Kläger die Prozeßkosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
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64 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 19/04/2017 00:00
Tenor
I. Im Zusammenhang mit einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Verein „... e.V.) wird
1.die Durchsuchung der Wohnräume des Herrn ... einschließlich aller genutzten Nebengelasse im Anwes
published on 28/03/2019 00:00
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
published on 04/11/2014 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
II.
Das Verfahren wird eingestellt.
III.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
IV.
Der Streitwert wird auf 50,- Euro
published on 19/04/2016 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Durch die Polizei wurde am 4. März 2015 in ... im Bereich der .../... Straße ein Bootsanhänger (mit Motorboot) ohne
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