(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.

(3) (weggefallen)

ra.de-OnlineKommentar zu § 7 ROG 2008

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 7 ROG 2008

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 7 ROG 2008

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 7 ROG 2008.

1 Artikel zitieren § 7 ROG 2008.

Staatsangehörigkeits- u. Einbürgerungsrecht

20.10.2009

Rechtsberatung zum Ausländerrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Ausländerrecht

Referenzen - Gesetze | § 7 ROG 2008

§ 7 ROG 2008 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 7 ROG 2008 wird zitiert von 2 anderen §§ im Raumordnungsgesetz.

Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 17


(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren 1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),3. durch Verzicht (§ 26),4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),5. durch Eintritt in die S

Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 39


Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu erlassen über die formalen Anforderungen an die Einbürgerungs-, Entlassungs- und Verzichtsurkunden, die Urkunde
§ 7 ROG 2008 zitiert 2 andere §§ aus dem Raumordnungsgesetz.

Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 12


(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn 1. das Recht des ausländische

Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 19


(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden. (2) Die Genehmigung des Familiengerichts is

Referenzen - Urteile | § 7 ROG 2008

Urteil einreichen

35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 7 ROG 2008.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - 1 StR 330/06

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 330/06 vom 9. November 2006 in der Strafsache gegen wegen Mordes u. a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2006 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Juni 2015 - W 7 K 14.981

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 7 K 14.981 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Juni 2015 7. Kammer Sachgebiets-Nr: 532 Hauptpunkte: Beibehaltungsgenehmigung; (keine) erhebliche(n) Nachteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2014 - 19 C 13.2517

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung v

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Juli 2014 - 5 B 12.2271

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. Dezember 2011 (Az. M 25 K 09.3153) wird aufgehoben. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tragen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Mai 2018 - L 7 AS 4682/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 10. November 2017 wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Tatbestand   1 Zwischen de

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 05. Apr. 2017 - 8 A 118/14

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Androhung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung der mit der

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 27. Sept. 2016 - 9 K 2376/14

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Aug. 2016 - 11 S 1225/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. Juni 2016 - 8 K 16/16 - wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.Die aufschiebende Wirkung der vom Antragssteller gegen die Ziffer 2 der Verfügung des Regierungspräsidiums Tü

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. Juni 2016 - 19 E 628/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2Die Prozesskostenhilfebeschwerden sind jedenfalls unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 31. Mai 2016 - 19 A 2381/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. März 2016 - 19 A 524/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Senat entscheidet über die Berufungszulassung durch den Berichterst

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Aug. 2015 - 10 K 7713/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwende

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Aug. 2015 - 10 K 7714/13

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Juli 2015 - 10 K 1132/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils volls

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 24. Apr. 2015 - 6 K 2151/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21.12.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.07.2013 verpflichtet, der Klägerin einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit auszustellen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Feb. 2015 - 1 C 17/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin erstrebt die Feststellung, dass sie infolge der Adoption durch ihren deutschen Stiefvater, die noch vor der Vollendung des achtzehnten Lebensja

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 04. Feb. 2015 - 10 K 7733/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Sept. 2014 - 1 K 2393/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Aug. 2014 - 10 K 6927/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrag

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Juni 2014 - 19 E 650/14

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2Die Prozesskostenhilfebeschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 12. Juni 2014 - 15 K 3358/10

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 03. Apr. 2014 - 15 K 1628/09

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass der Bescheid vom 21. Mai 2007 und der Widerspruchsbescheid vom 26. Mai 2009 sind rechtswidrig gewesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherhei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. März 2014 - 10 K 2537/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstrec

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 26. Feb. 2014 - 10 K 7373/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vo

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Juni 2013 - 5 B 87/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

Gründe 1 1. Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 16. Juli 2012 - 2 BvQ 31/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2012

Gründe 1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung betrifft die Auslieferung des Antragstellers in die Vereinigten Staaten von Amerika zum

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 08. Dez. 2011 - 11 K 2125/11

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe   1 Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO liegen nicht vor. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - 1 C 16/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Aufhebung der ihm gegenüber erlassenen Abschiebungsandrohung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Sept. 2010 - 5 C 20/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2010

Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Revisionsverfahren, in dem die Klägerin weiterhin eine Spätaussiedlerbescheinigung begehrt, um Rechtsfragen des Verlusts der deutsc

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - 5 C 4/09

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Der in der Republik Moldau lebende Kläger begehrt die Feststellung, deutscher Staatsangehöriger zu sein.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - 5 C 5/09

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die in der Russischen Föderation lebenden Kläger begehren die Feststellung, deutsche Staatsangehörige zu sein.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 19. Jan. 2010 - 3 K 2399/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Tatbestand   1  Der 1968 geborene Kläger Ziff. 1 und die 1969 geborene Klägerin Zif

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 23. Juli 2008 - 11 K 4247/07

bei uns veröffentlicht am 23.07.2008

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 27. Dezember 2006 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22. Juni 2007 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen Staatsange

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 05. März 2007 - 11 K 4105/04

bei uns veröffentlicht am 05.03.2007

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 21.1.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 13.9.2004 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung ein

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 09. Juni 2005 - 11 K 1139/04

bei uns veröffentlicht am 09.06.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist. 2 Der Kläger wurde am 23.06.1952 als nichteheliches Kin

Referenzen

(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden. (2) Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht...
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden. (2) Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht...
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden. (2) Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht...
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn 1. das Recht des ausländischen Staates das...
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn 1. das Recht des ausländischen Staates das...
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn 1. das Recht des ausländischen Staates das...
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn 1. das Recht des ausländischen Staates das...