Bauträgerrecht

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27/01/2024 20:58

Das Bauträgerrecht ist ein Teil des Immobilienrechts, das die rechtlichen Aspekte von Bauträgerverträgen und Immobilienprojekten regelt. Es umfasst Gesetze wie das Wohnungsbaugesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, wobei es insbesondere um den Schutz der Erwerber und die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen geht.

Bauträgerrecht

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Bauträgerrecht

originally published: 27/01/2024 20:58, updated: 27/01/2024 20:58
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Das Bauträgerrecht ist ein Teil des Immobilienrechts, das die rechtlichen Aspekte von Bauträgerverträgen und Immobilienprojekten regelt. Es umfasst Gesetze wie das Wohnungsbaugesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, wobei es insbesondere um den Schutz der Erwerber und die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen geht.

Das Bauträgerrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet im Immobilienrecht, das die rechtlichen Aspekte von Bauträgerverträgen und Immobilienprojekten regelt. In Deutschland finden sich dazu gesetzliche Regelungen vor allem im Wohnungsbaugesetz (WoBauG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG). Diese Gesetze legen die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen fest, um den Schutz der Erwerber und die Transparenz solcher Verträge sicherzustellen.

Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, in dem ein Bauträger sich verpflichtet, ein Bauprojekt durchzuführen und die erstellte Immobilie an den Erwerber zu übertragen. Dabei sind eine Vielzahl von juristischen Aspekten zu beachten. Dazu gehören unter anderem die Formvorschriften für solche Verträge, die im BGB geregelt sind. Ein Bauträgervertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und klare Regelungen zur Fertigstellung, Abnahme und Gewährleistung der Immobilie enthalten.

Im Bauträgerrecht spielen auch das Verbraucherschutzrecht und das Haftungsrecht eine entscheidende Rolle. Erwerber von Immobilien haben bestimmte Rechte und Ansprüche, wenn der Bauträger Verpflichtungen nicht erfüllt oder Mängel an der Immobilie auftreten. Hierbei kommt es auf die genauen vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften an.

Rechtsstreitigkeiten im Bauträgerrecht können vielfältige Fragen betreffen, von Verzögerungen in der Bauausführung bis hin zu Mängeln und Schadenersatzansprüchen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen, um die eigenen Interessen effektiv zu schützen und rechtliche Schritte einzuleiten, falls erforderlich.

Zusammengefasst handelt es sich beim Bauträgerrecht um ein komplexes Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauträgern und Erwerbern von Immobilien regelt. Die genannten Rechtsquellen und rechtlichen Aspekte sind entscheidend, um eine faire und rechtssichere Abwicklung von Bauträgerverträgen zu gewährleisten.
 
 
 
 

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29/01/2023 19:15

Das im Vergleich zur dritten Auflage inzwischen doppelt so umfangreiche Standardwerk zum Bauträgerrecht teilt sich in 19 Kapitel und umfasst nahezu alles, was in der täglichen Praxis mit Bauträgerverträgen zum Problem werden könnte. Nach einem historischen Abriss werden verwandte Formen von Bau-Unternehmen dargelegt und so die Besonderheiten der Projektrealisierung im Wege einer Bauträgertätigkeit nach § 34c GewO herausgearbeitet. Rechtsnatur des Bauträgervertrags und die Frage des Koppelungsverbots bei Planungstätigkeiten werden sodann im dritten Kapitel prägnant dargelegt. Kapitel 4 behandelt den Vergütungsanspruch, die Fälligkeitsvoraussetzungen, Sicherheiten und Verjährung sowie auch die Finanzierung des Erwerbspreises. Demgegenüber stehen die im fünftten Kapitel fast ebenso ausführlich dargelegten Leistungspflichten des Bauträgers. Die Kapitel 1-5 stellen somit das kompakte Bauträgerrecht im engeren Sinne dar. Was nun Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum sei - siehe dazu schon meinen Artikel - wird wohnungseigentumsrechtlich im sechsten Kapitel dargelegt. Die Abnahme und Wohnungsübergabe ist oftmals Zankapfel - siehe auch dazu schon Artikel von mir - und wird dementsprechend im siebenten Kapitel ausführlich behandelt. Das Problem der gemeinschaftlichen Abnahme - auch hierzu ein Fachartikel von mir - erscheint inzwischen als entschärft. All dies stellen die Autoren unterhaltsam und mit einer großen Anzahl an Verweisen dar. Mängelrechte, Haftungs für Grundstücksmängel, Verjährung und Haftungsausschlüsse sind sodann der Themen der Kapitel 8-11. Zudem kommt auch eine Haftung etwa wegen Vorvertragsmängeln in Betracht, siehe dazu meinen Artikel. Das neue WEG hat die Frage von Mängeln am Gemeinschaftseigentum neu geregelt, vorrangig bleiben aber zumeist die konkreten Vereinbarungen in den Teilungserklärungen. Mitunter stellen sich auch Fragen der Rückabwicklung (Kapitel 14) und der Insolvenz, wobei natürlich die neuesten Erkenntnisse etwa eine Claus Schmitz zu berücksichtigen sind. Die Vertragsgestaltung kennt Möglichkeiten der weitgehenden Enthaftung durch besondere Vertragsmodelle, etwa das Käufermodell, dazu Kapitel 16-19 und meinen Fachartikel zum Bauen im Bestand. Zu erwähnen ist hier insbesondere das Käufermodell, bei dem der werdenden WEG erhebliche Sanierungs- und Baupflichten wirksam auferlegt werden können. Marginal kommen dabei auch die Amtspflichten von Notarinnen und Notaren zur Geltung, wobei die in der Praxis nicht seltene Dissimulation von Bauträgerverträgen allerdings zu kurz kommt. Knapp 50 Seiten Anhang liefern einschlägige Verbraucherschutznormen, und ein Sachregister ermöglicht den schnellen Zugriff auf gesuchte Themen. Neben den Werken von Blank und Basty ist dies aus meiner Sicht das dritte im Bauträgerrecht-Drei-Gestirn.  
24/11/2014 10:55

Solche AGB-Klauseln sind so zu verstehen, dass nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sein müssen, sondern auch keine Mängel vorhanden sein dürfen.