Insolvenz im Baurecht

erstmalig veröffentlicht: 21.12.2022, letzte Fassung: 24.01.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Zusammenfassung des Autors

Insolvenz im Baurecht tritt auf, wenn ein Unternehmen oder eine Person ihre finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Bauprojekt nicht erfüllen kann, und es kann entweder ein reguläres Insolvenzverfahren oder ein Sanierungsverfahren eingeleitet werden, je nachdem, ob das Ziel darin besteht, das Unternehmen zu liquidieren oder zu sanieren. Die Durchführung eines Sanierungsverfahrens im Baurecht hängt von realistischen Aussichten auf wirtschaftliche Erholung ab und kann Verbindlichkeiten neu strukturieren oder Vermögenswerte veräußern, um das Unternehmen oder die Person wieder auf wirtschaftlich tragfähige Beine zu stellen. 

Insolvenz im Baurecht bezieht sich auf die finanzielle Unfähigkeit eines Unternehmens oder einer Person, ihre Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Bauprojekt zu erfüllen. Im Baurecht kann Insolvenz aufgrund verschiedener Faktoren auftreten, beispielsweise aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Bauunternehmens, von Verzögerungen oder Mängeln beim Bauprojekt oder aufgrund von Schadenersatzansprüchen Dritter.

In solchen Fällen kann es notwendig sein, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, um die Verbindlichkeiten des Unternehmens oder der Person zu regeln und zu verhindern, dass das Bauprojekt vollständig zum Erliegen kommt. Ein Insolvenzverfahren im Baurecht kann auf verschiedene Arten ablaufen, je nachdem, ob es sich um ein reguläres Insolvenzverfahren oder um ein sogenanntes "Sanierungsverfahren" handelt.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Verfahren liegt in ihrem Zweck und ihrem Ablauf.

Reguläres- oder Sanierungsverfahren?

Ein reguläres Insolvenzverfahren ist ein Verfahren, das darauf abzielt, die Verbindlichkeiten eines Unternehmens oder einer Person zu regeln, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Das Ziel eines regulären Insolvenzverfahrens ist es in der Regel, das Unternehmen oder die Person zu liquidieren, um die Verbindlichkeiten so gut wie möglich zu begleichen.

Ein Sanierungsverfahren hingegen ist ein Verfahren, das darauf abzielt, das Unternehmen oder die Person zu sanieren und wieder wirtschaftlich tragfähig zu machen, anstatt es zu liquidieren. Das Ziel eines Sanierungsverfahrens ist es, das Unternehmen oder die Person zu retten und ihnen zu ermöglichen, ihre Verbindlichkeiten in Zukunft zu erfüllen.

Im Allgemeinen ist ein Sanierungsverfahren im Baurecht dann möglich, wenn es realistische Aussichten gibt, das Unternehmen oder die Person wieder wirtschaftlich tragfähig zu machen, indem beispielsweise Verbindlichkeiten neu gestrukturiert oder Vermögenswerte verkauft werden. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. 

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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