Handelsgesetzbuch - HGB | § 107
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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Wird die Firma einer Gesellschaft geändert, der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort verlegt, die inländische Geschäftsanschrift geändert, tritt ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft ein oder ändert sich die Vertretungsmacht eines Gesellschafters, so ist dies ebenfalls zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 14/02/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 15/11 vom 14. Februar 2012 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2209; HGB § 106 Abs. 2 Nr. 1, § 177 Ist über den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestaments
published on 10/04/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
1T a t b e s t a n d :
2Streitig ist, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) erfüllt sind und ob § 1
published on 28/01/2013 00:00
Tenor
1. Auf die befristete Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht - vom 12. November 2012, HRA 720708,
aufgehoben.
2. Die Sache wird zur erneuten Behan
published on 31/10/2012 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 40. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012 - 40 O 83/11 KfH - wird - unter Berichtigung von Ziff. 1 e des Tenors des angefochtenen Urteils dahin, dass nach dem Wort
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