(1) Die Liquidation erfolgt, sofern sie nicht durch Beschluß der Gesellschafter oder durch den Gesellschaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern oder anderen Personen übertragen ist, durch sämtliche Gesellschafter als Liquidatoren. Mehrere Erben eines Gesellschafters haben einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.

(2) Auf Antrag eines Beteiligten kann aus wichtigen Gründen die Ernennung von Liquidatoren durch das Gericht erfolgen, in dessen Bezirke die Gesellschaft ihren Sitz hat; das Gericht kann in einem solchen Falle Personen zu Liquidatoren ernennen, die nicht zu den Gesellschaftern gehören. Als Beteiligter gilt außer den Gesellschaftern im Falle des § 135 auch der Gläubiger, durch den die Kündigung erfolgt ist. Im Falle des § 145 Abs. 3 sind die Liquidatoren auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen.

(3) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ist ein Insolvenzverwalter bestellt, so tritt dieser an die Stelle des Gesellschafters.

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Gesellschaftsrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

11.01.2018

Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

22.11.2017

Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag: Fortsetzung einer GbR im Fall des Todes eines Gesellschafters – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Vertretungsbefugnis bei Komplementär-GmbH nach Liquidation

25.08.2016

Der Geschäftsführer einer GmbH & Co KG ist in der Phase der Liquidation der Gesellschaft zur alleinigen Vertretung nur berechtigt, wenn die GmbH durch Beschluss zur alleinigen Liquidatorin bestellt wurde.

Gesellschaftsrecht: Zur Teilungsversteigerung bei Auseinandersetzung des Vermögens einer GbR

23.09.2013

Gegenstand eines Teilungsversteigerungsverfahrens kann auch das Grundstück einer GbR sein. Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR ändert daran nichts.

GbR: Einzelgeschäftsführungsbefugnis erlischt mit Auflösung der Gesellschaft

31.10.2011

Zur Vertretung berechtigt sind von der Auflösung an alle Gesellschafter gemeinschaftlich-BGHl vom 05.07.11-Az:II ZR 199/10

Recht der KG: Beirat einer Publikums-KG als besonderer Vertreter

17.12.2010

Zum Zwecke der Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen organschaftlichen Vertreter kann ein besonderer Vertreter bestellt werden

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren


In Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen sowie in unternehmens-rechtlichen Verfahren nach dem Buch 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bleiben dem Richt
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 147


Die Abberufung von Liquidatoren geschieht durch einstimmigen Beschluß der nach § 146 Abs. 2 und 3 Beteiligten; sie kann auf Antrag eines Beteiligten aus wichtigen Gründen auch durch das Gericht erfolgen.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 145


(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht eine andere Art der Auseinandersetzung von den Gesellschaftern vereinbart oder über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. (2) Ist die

Handelsgesetzbuch - HGB | § 135


Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht ist, auf Grund eines nicht bloß vorläufig vollstreckbaren Schuldtit

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2011 - II ZR 208/10

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 208/10 Verkündet am: 5. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung v

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2011 - II ZR 209/10

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2011 - II ZR 199/10

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den B

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Juni 2018 - IV R 11/16

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Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Januar 2016  9 K 95/13 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2018 - II ZR 272/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ansbach vom 30. September 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2017 - V ZB 136/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 136/16 vom 13. Juli 2017 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 727 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1; InsO § 32 Abs. 1 a) Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Recht

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Jan. 2016 - I-3 Wx 21/15

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