(1) Tritt in der Person eines Gesellschafters ein Umstand ein, der nach § 133 für die übrigen Gesellschafter das Recht begründet, die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen, so kann vom Gericht anstatt der Auflösung die Ausschließung dieses Gesellschafters aus der Gesellschaft ausgesprochen werden, sofern die übrigen Gesellschafter dies beantragen. Der Ausschließungsklage steht nicht entgegen, daß nach der Ausschließung nur ein Gesellschafter verbleibt.

(2) Für die Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft und dem ausgeschlossenen Gesellschafter ist die Vermögenslage der Gesellschaft in dem Zeitpunkt maßgebend, in welchem die Klage auf Ausschließung erhoben ist.

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Gesellschaftsrecht: Zur Kündigung eines Gesellschafters bei einer zweigliedrigen Gesellschaft

05.11.2014

Die Ausschließung eines Gesellschafters muss das äußerste Mittel darstellen, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und von dem ausscheidenden Gesellschafter drohenden Gefahren zu begegnen.

Gesellschaftsrecht: Ausscheiden eines KG-Gesellschafters auf Verlangen der übrigen Gesellschafter

24.10.2011

Gesellschafter haben Ausschließungsbeschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung abzugeben-BGH vom 21.06.11-Az:II ZR 262/09

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zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 133


(1) Auf Antrag eines Gesellschafters kann die Auflösung der Gesellschaft vor dem Ablauf der für ihre Dauer bestimmten Zeit oder bei einer für unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft ohne Kündigung durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochen wer

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2010 - II ZR 115/09

bei uns veröffentlicht am 25.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 115/09 Verkündet am: 25. Oktober 2010 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2005 - II ZR 29/03

bei uns veröffentlicht am 09.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 29/03 Verkündet am: 9. Mai 2005 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2002 - V ZB 30/02

bei uns veröffentlicht am 19.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 30/02 vom 19. September 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Negativbeschluß, weil er die Feststellung

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2011 - II ZR 262/09

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 262/09 Verkündet am: 21. Juni 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 140 Ist im.

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2011 - II ZR 83/09

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 83/09 Verkündet am: 1. März 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB §§ 119, 161 a) Di

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2003 - II ZR 243/02

bei uns veröffentlicht am 24.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 243/02 Verkündet am: 24. Februar 2003 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein GmbHG § 34

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2008 - V ZR 14/08

bei uns veröffentlicht am 17.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 14/08 Verkündet am: 17. Oktober 2008 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2014 - 8 A 11.40040-40045, 40047-40049 u.a.

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert. Die Kläger der unter den Az. 8 A

Oberlandesgericht München Urteil, 23. Apr. 2015 - U 4898/12 Kart (2)

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 15.10.2012 abgeändert und die Klage, soweit über diese nicht bereits durch Urteil des Oberlandesgericht München vom 28.07.2011, Az. U 274/11 Kar

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Jan. 2015 - 34 Sch 12/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Dr. W. E. als Vorsitzendem, R. A. P. und Dr. S. D. bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen den Antragstellern als Schiedsbeklagten und Schiedswiderkläger und dem Antragsgegner als Schiedskläger u

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2018 - V ZR 138/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 138/17 Verkündet am: 14. September 2018 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Finanzgericht Hamburg Urteil, 15. Dez. 2014 - 6 K 30/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tatbestand 1 Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Nichtversteuerung der von ihr an ihre Kommanditistin gezahlten Sondervergütungen. 2 1. Bei der Klägerin handelt es sich um eine Einschiffsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft m

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 15. Juli 2014 - 3 U 1462/12

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Zwischenurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 12. November 2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen...

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2014 - II ZR 216/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil I I Z R 2 1 6 / 1 3 Verkündet am: 29. April 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 138

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Feb. 2014 - 14 U 14/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers und auf die Berufung der Beklagten Ziff. 1 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.01.2013 - 32 O 15/12 KfH - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten Ziff. 1 im Übrigen abgeändert

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Jan. 2014 - 14 W 15/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 20. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 19.11.2013 - 20 O 68/13 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 17. Mai 2013 - 7 U 57/12

bei uns veröffentlicht am 17.05.2013

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 29. Februar 2012, 5 O 14/11, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass der auf den Gesellschaf

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Nov. 2012 - 14 U 9/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012, Az. 33 O 39/11 KfH, in Ziffer II. seines Tenors und im Kostenpunkt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Anteile an der Maschinen

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 28. Mai 2009 - 19 U 161/08

bei uns veröffentlicht am 28.05.2009

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 16. Oktober 2008 (Az: 25 O 60/08) abgeändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. II. Die Kläger Ziff. 1 und Zi

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 19. Dez. 2007 - 6 U 103/06

bei uns veröffentlicht am 19.12.2007

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 04.07.2006, Az. 3 O 53/05, geändert: Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der V. B. GmbH & Co. KG vom 16.06.2005, mit dem diese den Ausschluss des Kl

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(1) Auf Antrag eines Gesellschafters kann die Auflösung der Gesellschaft vor dem Ablauf der für ihre Dauer bestimmten Zeit oder bei einer für unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft ohne Kündigung durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochen werden, wenn ein...