(1) Die Wirksamkeit der offenen Handelsgesellschaft tritt im Verhältnisse zu Dritten mit dem Zeitpunkt ein, in welchem die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird.

(2) Beginnt die Gesellschaft ihre Geschäfte schon vor der Eintragung, so tritt die Wirksamkeit mit dem Zeitpunkte des Geschäftsbeginns ein, soweit nicht aus § 2 oder § 105 Abs. 2 sich ein anderes ergibt.

(3) Eine Vereinbarung, daß die Gesellschaft erst mit einem späteren Zeitpunkt ihren Anfang nehmen soll, ist Dritten gegenüber unwirksam.

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Recht der OHG

03.02.2022

OHG: Gründung Das Handelsgesetzbuch spricht sowohl von einem "Errichten der OHG" als auch von der "Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten". Letztendlich ist bei der Entstehung der OHG zwischen drei Ereignissen zu unterscheiden: das Wirksamwerden de
Recht der OHG

OHG: Gründung

03.02.2022

Das Handelsgesetzbuch spricht sowohl von einem "Errichten der OHG" als auch von einer "der Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten". Letztendlich ist zwischen drei Ereignissen zu unterscheiden: das Wirksamwerden des Vertrages, die Entstehung der Gesells

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 105


(1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränk

Handelsgesetzbuch - HGB | § 2


Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. Der Unternehmer ist berec

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2004 - II ZR 389/02

bei uns veröffentlicht am 05.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 389/02 Verkündet am: 5. Juli 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2004 - II ZR 120/02

bei uns veröffentlicht am 26.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 120/02 Verkündet am: 26. April 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - I ZR 68/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 68/17 vom 9. Mai 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:090518BIZR68.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Mai 2018 durch die Richter Prof. Dr. Koch, Prof. Dr. Schaffert, Prof. Dr. Kirchhoff,

Oberlandesgericht München Endurteil, 23. März 2016 - 7 U 900/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 3.2.2015 (Az.: 34 O 24791/10) wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Urteil und das ange

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 14. Okt. 2015 - 1 Sa 733/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 29 % und die Beklagte zu 71 %. Die Revision wird für die Bekla

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juni 2013 - II R 4/12

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Jahr 2005 alleiniger Gesellschafter der ... -GmbH (GmbH 1) und der ... GmbH (GmbH 2). Zudem war er Kompl

Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Mai 2011 - VII B 236/10

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tatbestand 1 I. Im Jahr 2002 meldeten die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) und ihr Ehemann (E) beim Handelsregister (HR) als Kauffrau und Kaufmann gemeinsam ei

Bundesfinanzhof Urteil, 02. März 2011 - II R 5/09

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

Tatbestand 1 I. Die am 5. Januar 1959 geborene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist aufgrund des notariell beurkundeten Ehe- und Erbvertrags vom 28. Juni 1998 d

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Aug. 2008 - 1 W 34/08

bei uns veröffentlicht am 13.08.2008

Tenor Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 07.05.2008 gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Neubrandenburg vom 17.04.2008 - 10 T 7/03 - wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben der Beteiligten z

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Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. Der Unternehmer ist berechtigt, aber...