Grundbuchordnung - GBO | § 54

Grundbuchordnung - GBO | § 54
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Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis

Die auf einem Grundstück ruhenden öffentlichen Lasten als solche sind von der Eintragung in das Grundbuch ausgeschlossen, es sei denn, daß ihre Eintragung gesetzlich besonders zugelassen oder angeordnet ist.

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published on 12/03/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB41/14 vom 12. März 2015 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EuInsVO Art. 5 Abs. 1 Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Geme
published on 11/11/2015 00:00

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Duldungsbescheid vom 16. Dezember 2011 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuld
published on 11/12/2014 00:00

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 26. November 2012 und der Widerspruchsbescheid des Stadtrechtsausschusses der Beklagten vom 6. November 2013 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der
published on 28/03/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu volls
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