(1) Eine Eintragung soll, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorschreibt, nur auf Antrag erfolgen. Antragsberechtigt ist jeder, dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll. In den Fällen des § 20 soll die Eintragung nur erfolgen, wenn ein Notar den Antrag im Namen eines Antragsberechtigten eingereicht hat.

(2) Der genaue Zeitpunkt, in dem ein Antrag beim Grundbuchamt eingeht, soll auf dem Antrag vermerkt werden. Der Antrag ist beim Grundbuchamt eingegangen, wenn er einer zur Entgegennahme zuständigen Person vorgelegt ist. Wird er zur Niederschrift einer solchen Person gestellt, so ist er mit Abschluß der Niederschrift eingegangen.

(3) Für die Entgegennahme eines auf eine Eintragung gerichteten Antrags oder Ersuchens und die Beurkundung des Zeitpunkts, in welchem der Antrag oder das Ersuchen beim Grundbuchamt eingeht, sind nur die für die Führung des Grundbuchs über das betroffene Grundstück zuständige Person und der von der Leitung des Amtsgerichts für das ganze Grundbuchamt oder einzelne Abteilungen hierzu bestellte Beamte (Angestellte) der Geschäftsstelle zuständig. Bezieht sich der Antrag oder das Ersuchen auf mehrere Grundstücke in verschiedenen Geschäftsbereichen desselben Grundbuchamts, so ist jeder zuständig, der nach Satz 1 in Betracht kommt.

ra.de-OnlineKommentar zu § 1025 ZPO

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 1025 ZPO

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Dr. Andreas Neumann


Baurecht und Immobilienrecht mit Hand und Fuß, Kopf und Herz.
ArabischEnglisch 2 mehr anzeigen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 1025 ZPO

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 1025 ZPO.

2 Artikel zitieren § 1025 ZPO.

Kopierlösung oder Bewilligungslösung beim Immobilienkauf? Mit einem Federstrich nunmehr Makulatur.

03.03.2023

Die Stellung der Notarin mwd wurde in mehreren Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gestärkt. Dies bringt Potential für die Verbesserung der Beurkundungs- und Vollzugspraxis mit sich. Statt praktisch aufwändiger Sicherungsvorkehrungen bezüglich der Auflassung reicht die gemeinsame Anweisung an den Notar, um seine treuhänderische Bindung zu erzeugen.

Grundstücksrecht: Zur Eintragungsfähigkeit eines Vermerks zum Verzicht auf Überbaurente

21.02.2014

Die Eintragung eines Vermerks über den Verzicht des rentenberechtigten Grundstückseigentümers auf die Überbaurente in das für das überbaute Grundstück angelegte Grundbuchblatt ist unzulässig.
Grundstücksrecht

Referenzen - Gesetze | § 1025 ZPO

§ 1025 ZPO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 1025 ZPO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 2c Grundbucheintragung


(1) Selbständiges Gebäudeeigentum nach § 2b ist auf Antrag (§ 13 Abs. 2 der Grundbuchordnung) im Grundbuch wie eine Belastung des betroffenen Grundstücks einzutragen. Ist für das Gebäudeeigentum ein Gebäudegrundbuchblatt nicht vorhanden, so wird es b
§ 1025 ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Zivilprozessordnung.

Grundbuchordnung - GBO | § 143


(1) Soweit im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche zugunsten der Landesgesetze Vorbehalte gemacht sind, gelten sie auch für die Vorschriften der Landesgesetze über das Grundbuchwesen; jedoch sind die §§ 12a und 13 Abs. 3, § 44 Abs. 1 Satz 2
§ 1025 ZPO zitiert 1 andere §§ aus dem Zivilprozessordnung.

Grundbuchordnung - GBO | § 20


Im Falle der Auflassung eines Grundstücks sowie im Falle der Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Erbbaurechts darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt ist.

Referenzen - Urteile | § 1025 ZPO

Urteil einreichen

165 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1025 ZPO.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2011 - X ZR 140/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 140/10 Verkündet am: 19. Juli 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2016 - V ZB 8/16

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 8/16 vom 1. Dezember 2016 in der Grundbuchsache ECLI:DE:BGH:2016:011216BVZB8.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Dezember 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2002 - V ZB 31/01

bei uns veröffentlicht am 13.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 31/01 vom 13. Juni 2002 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 13. Juni 2002 durch die Richter Tropf, Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein, Dr. Lemke und Dr. Gaier beschlossen: Unter Verwerf

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2002 - V ZB 30/01

bei uns veröffentlicht am 13.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 30/01 vom 13. Juni 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 883, 530 Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung in

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2001 - V ZB 49/00

bei uns veröffentlicht am 01.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 49/00 vom 1. Februar 2001 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ------------------------------------ GBO §§ 1, 13 Abs. 2 und 3; ZPO §§ 929 Abs. 2, 932 Abs. 3 a) Die Vorschri

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - V ZB 160/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 160/12 vom 7. Februar 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1 Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 F

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2013 - V ZB 120/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 120/13 vom 12. Dezember 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 9; BGB § 914 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BGB Die Eintragung eines Vermerks über den Verzicht des rentenber

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2004 - V ZR 322/03

bei uns veröffentlicht am 12.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 322/03 Verkündet am: 12. November 2004 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2013 - V ZB 209/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 209/12 vom 19. Dezember 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1913 Satz 2, § 2113 Abs. 1; GBO §§ 22 Abs. 1, 51 Ein Nacherbenvermerk ist zu löschen, wenn dem Grund

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2010 - V ZB 22/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 22/10 vom 10. Juni 2010 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja zu a) BGHR: ja BGB §§ 1132, 1192 Abs. 1 a) Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen F

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2010 - V ZR 240/09

bei uns veröffentlicht am 02.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 240/09 Verkündet am: 2. Juli 2010 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2005 - V ZB 44/04

bei uns veröffentlicht am 03.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 44/04 vom 3. Februar 2005 In der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GBO §§ 71 Abs. 1, 78; BGB § 107 a) Im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren folgt die Beschwerdeberechtigung

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2008 - III ZR 15/08

bei uns veröffentlicht am 16.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 15/08 Verkündet am: 16. Oktober 2008 K i e f e r Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19; BGB §

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Mai 2019 - 34 Wx 255/19

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 18. März 2019 aufgehoben. Gründe I. Am 7.11.2018 beantragte eine anwaltlich vertretene Gläu

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Jan. 2017 - 34 Wx 413/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 28. September 2016 aufgehoben. Gründe I. Nach Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens übe

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - 34 Wx 356/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen - Grundbuchamt - vom 9. August 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 13.921 € fe

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Dez. 2017 - 34 Wx 402/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 11 gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1 bis 10 als Eigentümer in Erbengemeinschaft des Flurstücks …/X im Grundbuch des Amtsgerichts Passau von Leoprechting Blatt … wird zur

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. März 2019 - 34 Wx 120/19

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 21. Januar 2019 aufgehoben, soweit der Antrag auf Löschung des Nießbrauchs in Abteilung II lfd. Nr. 2 und der Rückauflassungsv

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Sept. 2018 - 34 Wx 199/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die am 10. April 2018 im Grundbuch des Amtsgerichts Weilheim i. OB von … Bl. … und dem vormaligen Bl. … vorgenommenen Eintragungen wird zurückgewiesen. II. Der Ge

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2019 - 34 Wx 168/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 29. März 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festge

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 400/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2018 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsantrag vom 22. August 2018 zu vollziehe

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 389/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. August 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen. III.

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 367/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 27. September 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird verworfen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 139/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB – Grundbuchamt – vom 3. März 2017 wird verworfen, die von den Beteiligten zu 1 und 2 hiergegen erhobene Beschwerde wird zur

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Feb. 2017 - 34 Wx 51/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 23. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I.Die Beteiligten erwirkten gegen den im Wohnungsgrundbuch als

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Feb. 2017 - 34 Wx 29/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die je zugunsten der ... vorgenommene Eintragung - einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 50.000 € zuzüglich Zinsen im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von ... Blatt .

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Jan. 2017 - 34 Wx 345/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt vom 20. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die bestehen gebliebene Zwangsicherun

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Feb. 2017 - 34 Wx 342/16

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 2. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 345.000 &#x

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 324/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom „06.12.2017" (richtig: 27.11.2017) wird zurückgewiesen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und z

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 318/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom „18.11.2017" wird zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu 1 eingelegt ist, und verworfe

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 325/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 19. Oktober 2015 wird verworfen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und 2 eingelegt ist, und zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 34 Wx 239/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 23. Juni 2016 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragung der Auflassung nicht wegen

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Mai 2016 - 34 Wx 73/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Passau - Grundbuchamt - wird angewiesen, die Eintragungsanträge vo

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Mai 2016 - 34 Wx 404/15

bei uns veröffentlicht am 06.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 17. November 2015, soweit sie das Fehlen von Pfandfreigaben beanstandet, aufgehoben. Gründe I. Dem Be

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Apr. 2016 - 34 Wx 105/16

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gemäß Schreiben vom 17. März 2016 wird verworfen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €. Gründe I. Der Beteiligte bemüht sich s

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Apr. 2016 - 34 Wx 426/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 10. Dezember 2015 aufgehoben. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 34 Wx 67/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 14. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 wurde am 30.01.2018 in Vollzi

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Okt. 2017 - 34 Wx 324/17

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 19. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch als Eigentümerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. März 2016 - 34 Wx 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 3/16 Beschluss 15.3.2016 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: ... 1) H. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin -

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. März 2016 - 34 Wx 408/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Gründe Leitsatz: OLG München, 34. Zivilsenat Beschluss vom 2.3.2016 34 Wx 408/15 Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 408/15AG München - Grundbuchbuchamt - In der Grundbuchsache Beteiligte: 1)S.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 26. Jan. 2016 - 15 W 1608/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Regensburg vom 04.05.2015 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung d

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - 34 Wx 394/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 394/15 K. (Allgäu) - Grundbuchamt In der Grundbuchsache ... Beteiligte: 1) W.D. - Antragsgegner und Beschwerdeführer 2) W.S - Antragstellerin und Besc

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Dez. 2015 - 15 W 2277/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 15 W 2277/15 Beschluss vom 14.12.2015 BB 8...-1... AG Neumarkt i.d. OPf. 15. Zivilsenat LEITSATZ In Sachen Gemarkung: B., Blatt 8... AG Neumarkt i.d. OPf. Be

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2016 - 34 Wx 337/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 337/15 Beschluss vom 10.2.2016 AG Altötting – Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: B.R. - Ant

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Nov. 2015 - 34 Wx 259/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 259/15 Kost Beschluss 12.11.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) ... Antragstellerin und Beschwerdeführerin Verfahr

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -v

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383/15, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - 34 Wx 364/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 364/15 Beschluss 30.11.2015 AG Augsburg - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) D. H. - Antragsteller und Bes

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Dez. 2015 - 34 Wx 363/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 18. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 5.000 €. Gr

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Dez. 2015 - 34 Wx 245/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 2. Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

Referenzen

Im Falle der Auflassung eines Grundstücks sowie im Falle der Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Erbbaurechts darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt ist.