Die Vorschriften des § 41 sind auf die Grundschuld und die Rentenschuld entsprechend anzuwenden. Ist jedoch das Recht für den Inhaber des Briefes eingetragen, so bedarf es der Vorlegung des Briefes nur dann nicht, wenn der Eintragungsantrag durch die Bewilligung eines nach § 1189 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellten Vertreters oder durch eine gegen ihn erlassene gerichtliche Entscheidung begründet wird.

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zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1189 Bestellung eines Grundbuchvertreters


(1) Bei einer Hypothek der im § 1187 bezeichneten Art kann für den jeweiligen Gläubiger ein Vertreter mit der Befugnis bestellt werden, mit Wirkung für und gegen jeden späteren Gläubiger bestimmte Verfügungen über die Hypothek zu treffen und den Gläu
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Grundbuchordnung - GBO | § 41


(1) Bei einer Hypothek, über die ein Brief erteilt ist, soll eine Eintragung nur erfolgen, wenn der Brief vorgelegt wird. Für die Eintragung eines Widerspruchs bedarf es der Vorlegung nicht, wenn die Eintragung durch eine einstweilige Verfügung angeo

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - V ZB 56/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 56/18 vom 10. Januar 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1; FlurbereinigungsG § 79 Abs. 1 Die nach § 79 Abs. 1 FlurbG um Berichtigun

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2013 - V ZB 160/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 160/12 vom 7. Februar 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 41 Abs. 1 Satz 1, § 42 Satz 1 Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 F

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Juli 2017 - 34 Wx 110/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Lindau vom 11. Januar 2017 wird aufgehoben. 2. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Beteiligten auf Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes nicht aus den im aufgehobenen Beschlu

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - 34 Wx 82/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 2. Februar 2016 aufgehoben. Gründe I. Die in Gütergemeinschaft verheirateten Eheleute B. waren i

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2014 - 34 Wx 111/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 14. Januar 2014 aufgehoben. Gründe I. Im Wohnungsgrundbuch ist an erster Rangstelle eine Grundsc

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 09. Dez. 2016 - 3 W 122/16

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des weiteren Beteiligten gegen die am 15.09.2016 erfolgte Löschung der im Grundbuch von A., Blatt 193, unter lfd. Nummer 8 in Abt. III eingetragenen Grundschuld seitens des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Ribnitz-Damga

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 06. Juni 2014 - 12 Wx 2/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den die beantragte Eintragung zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Naumburg vom 06. November 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Bet

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. Dez. 2011 - 10 U 63/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten 1 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.04.2011, Az. 26 O 31/11 a b g e ä n d e r t: a) Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2 - als Gesamtgläu

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