(1) Für die Eintragungsbewilligung und die sonstigen Erklärungen, die zu der Eintragung erforderlich sind und in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden, können sich die Beteiligten auch durch Personen vertreten lassen, die nicht nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vertretungsbefugt sind. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Eintragungsmitteilungen und Verfügungen des Grundbuchamtes nach § 18.

(2) Ist die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung von einem Notar beurkundet oder beglaubigt, so gilt dieser als ermächtigt, im Namen eines Antragsberechtigten die Eintragung zu beantragen.

(3) Die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen sind vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird.

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Erbrecht: Voreintragung der Erbengemeinschaft ist nicht immer erforderlich

29.05.2018

Eine Voreintragung der Erbengemeinschaft ist nicht erforderlich, wenn Miterben ihre Erbteile im Wege der Abschichtung auf einen Miterben übertragen, der sodann seine Eintragung als Alleineigentümer beantragt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Erbengemeinschaft

Gesellschaftsrecht: Stirbt ein Gesellschafter, darf nur sein Nachfolger die Berichtigung des Grundbuchs bewilligen

04.01.2018

Nach dem Tod eines Gesellschafters einer GbR ist nicht dessen Erbe, sondern der Rechtsnachfolger in den Gesellschaftsanteil berechtigt, die Berichtigung des Grundbuchs zu bewilligen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Zur Vertretungsbefugnis bei Komplementär-GmbH nach Liquidation

25.08.2016

Der Geschäftsführer einer GmbH & Co KG ist in der Phase der Liquidation der Gesellschaft zur alleinigen Vertretung nur berechtigt, wenn die GmbH durch Beschluss zur alleinigen Liquidatorin bestellt wurde.

Grundstücksrecht: Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches bei Erlöschen eines eingetragenen Vorkaufsrechtes

02.06.2016

Das Vorkaufsrecht erlischt z.B. bei einer Veräußerung des Grundstücks mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder bei einem Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.
Grundstücksrecht

Erbrecht: Transmortale Vollmacht erlischt, wenn Bevollmächtigter Alleinerbe ist

09.07.2013

Eine rechtsgeschäftliche Vollmacht setzt voraus, dass der bevollmächtigte Vertreter nicht personengleich mit dem Vollmachtgeber ist.
allgemeines

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesnotarordnung - BNotO | § 24 Betreuung und Vertretung der Beteiligten


(1) Zu dem Amt des Notars gehört auch die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiete vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Anfertigung von Urkundenentwürfen und die Beratung der Beteiligten. Der Notar ist auch, soweit sich nicht aus and
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Grundbuchordnung - GBO | § 143


(1) Soweit im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche zugunsten der Landesgesetze Vorbehalte gemacht sind, gelten sie auch für die Vorschriften der Landesgesetze über das Grundbuchwesen; jedoch sind die §§ 12a und 13 Abs. 3, § 44 Abs. 1 Satz 2
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 10 Bevollmächtigte


(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevol
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Grundbuchordnung - GBO | § 18


(1) Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegen, so hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen. Im letzteren Fal

Referenzen - Urteile |

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173 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2011 - X ZR 140/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 140/10 Verkündet am: 19. Juli 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2002 - IX ZR 434/00

bei uns veröffentlicht am 17.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 434/00 Verkündet am: 17. Januar 2002 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2010 - V ZB 167/09

bei uns veröffentlicht am 11.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 167/09 vom 11. Februar 2010 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin Dr. Stresemann

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2011 - V ZB 266/10

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 266/10 vom 20. Januar 2011 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke, Dr. SchmidtRäntsch und Dr. Roth

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2008 - IX ZR 116/07

bei uns veröffentlicht am 08.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 116/07 vom 8. Mai 2008 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und Dr. Fischer am 8. Mai 2008

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2010 - V ZB 22/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 22/10 vom 10. Juni 2010 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja zu a) BGHR: ja BGB §§ 1132, 1192 Abs. 1 a) Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen F

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2008 - III ZR 15/08

bei uns veröffentlicht am 16.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 15/08 Verkündet am: 16. Oktober 2008 K i e f e r Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19; BGB §

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Jan. 2017 - 34 Wx 434/16

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 7. November 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 75.000 € fest

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Jan. 2017 - 34 Wx 324/16

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 4 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch war Leonore B. als Inhaberin von Mite

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Nov. 2018 - 34 Wx 395/17

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 6. Oktober 2017 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind als Miteigentü

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Dez. 2017 - 34 Wx 95/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 9. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - 34 Wx 92/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 21. Februar 2018 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte ist als Eigentümer von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 24. Jan. 2017 - 5 W 1/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aschaffenburg - Grundbuchamt - vom 15.12.2016 aufgehoben. Gründe Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Zwischenverfügu

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Sept. 2014 - 34 Wx 309/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 12. Mai 2014 in Nummer 2 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. III. Der Beschwerdewer

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 Wx 153/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 13. Februar 2014 wird verworfen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Okt. 2018 - 34 Wx 10/18

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 3. Januar 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.120 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2019 - 34 Wx 168/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 29. März 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festge

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2016 - 34 Wx 306/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 13. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Teileigentumsgrundbuch sind die Beteiligten zu 1 bis 3 i

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 400/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2018 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsantrag vom 22. August 2018 zu vollziehe

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 389/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. August 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen. III.

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 367/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 27. September 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird verworfen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 139/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB – Grundbuchamt – vom 3. März 2017 wird verworfen, die von den Beteiligten zu 1 und 2 hiergegen erhobene Beschwerde wird zur

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2017 - 34 Wx 175/16

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. März 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch sind der Beteiligte zu 1 und dessen Abkömmlinge

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 325/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 19. Oktober 2015 wird verworfen, soweit sie von den Beteiligten zu 1 und 2 eingelegt ist, und zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Feb. 2019 - 34 Wx 202/18

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 23. Januar 2018 wird zurückgewiesen. Gründe Der Beteiligte zu 2 ist Eigentümer eines Grundstücks, das i

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 17/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 3. Dezember 2015 aufgehoben. II. Es ergeht folgende Zwischenverfügung: Es fehlt

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Mai 2016 - 34 Wx 73/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Passau - Grundbuchamt - wird angewiesen, die Eintragungsanträge vo

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Apr. 2016 - 34 Wx 378/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 25. August 2015 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Passau - Grundbuchamt - wird angewiesen, die Eintragungsanträge v

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Mai 2016 - 34 Wx 404/15

bei uns veröffentlicht am 06.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 17. November 2015, soweit sie das Fehlen von Pfandfreigaben beanstandet, aufgehoben. Gründe I. Dem Be

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 158/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Okt. 2017 - 34 Wx 351/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tatbestand I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck – Grundbuchamt – vom 20. September 2017 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurück

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Okt. 2017 - 34 Wx 325/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck – Grundbuchamt – vom 18. August 2017 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. III.

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 34 Wx 67/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 14. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 wurde am 30.01.2018 in Vollzi

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Okt. 2017 - 34 Wx 221/17

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Tenor I.Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 28. April 2017 konkretisierend dahingehend abgeändert, dass die geforderte Vollwertigkeitsbescheinigung in de

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Feb. 2016 - 34 Wx 290/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 290/15 Beschluss vom 3.2.2016 AG Erding - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) E. J. - Antragsteller und Besch

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. März 2016 - 34 Wx 4/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 4/16 Beschluss 14.3.2016 34. Zivilsenat ... Beteiligte: A. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - Verfahrensbevollmächtigter: Notar Dr. S. wegen

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Dez. 2015 - 15 W 2277/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 15 W 2277/15 Beschluss vom 14.12.2015 BB 8...-1... AG Neumarkt i.d. OPf. 15. Zivilsenat LEITSATZ In Sachen Gemarkung: B., Blatt 8... AG Neumarkt i.d. OPf. Be

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Sept. 2017 - 34 Wx 68/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg – Grundbuchamt – vom 12. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird best

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Nov. 2015 - 34 Wx 475/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 475/14 Beschluss 20.11.2015 AG Ingolstadt - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) B. J. - Antragsgegner und

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - 34 Wx 364/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 364/15 Beschluss 30.11.2015 AG Augsburg - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) D. H. - Antragsteller und Bes

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Nov. 2015 - 34 Wx 225/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 28. April 2014 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragungen nicht wegen Nichteintragbarkeit

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - 34 Wx 178/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 178/15 Beschluss 16.11.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: 1) ... - Antragsteller und Beschwerdeführer 2) ...

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 26. Nov. 2015 - 15 W 1757/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten C. W. gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Cham - Grundbuchamt - vom 02.07.2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass zur Beseitigung des in der Zwischenverfügung dar

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Juni 2019 - 34 Wx 434/18

bei uns veröffentlicht am 14.06.2019

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 26. Oktober 2018 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 ist als Erbin nach ihrem Ehema

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Juni 2019 - 34 Wx 237/18

bei uns veröffentlicht am 14.06.2019

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 6. April 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festg

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Mai 2018 - 34 Wx 251/16

bei uns veröffentlicht am 28.05.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und den B

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Feb. 2018 - 34 Wx 380/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 5. August 2016 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, das im Grundbuch von Haid Bl. 811 in der Zweiten

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Sept. 2015 - 34 Wx 293/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt - vom 20. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit Urkunden je vom 4.8.2014 räumte die Beteiligte

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Okt. 2015 - 34 Wx 289/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg -Grundbuchamt - vom 1. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdewert beträgt 607.904 €. Gründe I. M

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Okt. 2015 - 34 Wx 233/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 233/15 34. Zivilsenat Beschluss vom 26.10.2015 AG Wolfratshausen - Grundbuchamt In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) ... - Antragstellerin und Beschwerd

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(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte...
(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte...
(1) Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegen, so hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen. Im letzteren Fall ist der...