Eine Erklärung, durch die ein Eintragungsantrag zurückgenommen wird, bedarf der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 vorgeschriebenen Form. Dies gilt nicht, sofern der Antrag auf eine Berichtigung des Grundbuchs gerichtet ist. Satz 1 gilt für eine Erklärung, durch die eine zur Stellung des Eintragungsantrags erteilte Vollmacht widerrufen wird, entsprechend.

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Grundbuchordnung - GBO | § 137 Form elektronischer Dokumente


(1) Ist eine zur Eintragung erforderliche Erklärung oder eine andere Voraussetzung der Eintragung durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen, so kann diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a des
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Grundbuchordnung - GBO | § 29


(1) Eine Eintragung soll nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Andere Voraussetzungen der Ei

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - IX ZR 303/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR303/12 vom 23. Oktober 2014 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 389/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. August 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen. III.

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 367/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 27. September 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird verworfen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Mai 2015 - 34 Wx 131/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Freising - Grundbuchamt - vom 26. März 2015 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von Gün

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Feb. 2015 - 34 Wx 3/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 4. September 2014 aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragungsanträge der Beteiligten zu 1 und

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Juni 2014 - 34 Wx 168/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt - vom 3. April 2014 wird verworfen, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Antrags vom 25. Januar 2014 wendet, im

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Feb. 2015 - 34 Wx 408/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 29. Juli 2014 aufgehoben, soweit sie Eintragungshindernisse für den Vollzug der Urkunde des Notars N. M. vom 5. Januar 2010

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Jan. 2015 - 15 W 492/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist aus tatsächlichen Gründen nicht veranlasst. Der Geschäftswert wird auf 54,75 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 29. Okt. 2013 - 12 Wx 29/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 04. Juni 2013 gegen die Verfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Naumburg vom 29. September 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten

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(1) Eine Eintragung soll nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Andere Voraussetzungen der Eintragung...