(1) Ergibt sich, daß das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Grundbuch unrichtig geworden ist, so ist von Amts wegen ein Widerspruch einzutragen. Erweist sich eine Eintragung nach ihrem Inhalt als unzulässig, so ist sie von Amts wegen zu löschen.

(2) Bei einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld bedarf es zur Eintragung eines Widerspruchs der Vorlegung des Briefes nicht, wenn der Widerspruch den im § 41 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Inhalt hat. Diese Vorschrift ist nicht anzuwenden, wenn der Grundschuld- oder Rentenschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt ist.

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6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

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Gesellschaftsrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

11.01.2018

Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

22.11.2017

Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag: Fortsetzung einer GbR im Fall des Todes eines Gesellschafters – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Insolvenzrecht

Zivilrecht: Zum dinglichen Vorkaufsrecht

04.04.2017

Zur Aufhebung eines dinglichen Rechts, für das eine Gesamtberechtigung im Sinne des § 428 BGB besteht, ist die Aufgabeerklärung aller Gesamtgläubiger erforderlich.
Allgemeines

Amtswiderspruch gegen Vormerkung: Behauptung der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung reicht nicht

01.12.2016

Wird vereinbart, dass bei Ehescheidung die Rückübertragung einer Immobilie verlangt werden kann, so kann kein Amtswiderspruch gegen die Vormerkung eingetragen werden.
Grundstücksrecht

WEG: Unterteilung von Wohneigentum ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer

09.04.2015

Grundbucheintragungen, die eine solche Unterteilung vollziehen, sind inhaltlich unzulässig und können nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb sein.
Immobilienrecht

Grundstücksrecht: Zum Nutzungsrecht durch den Dienstbarkeitsberechtigten

08.01.2015

Ein unbeschränktes Nutzungsrecht kann auch dann nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn seine Ausübung auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks begrenzt ist.
Grundstücksrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen


(1) Die Gemeinden, die oder deren Teile überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, können in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung bestimmen, dass zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen Fol

Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG | § 7


(1) Auf Grund einer genehmigungsbedürftigen Veräußerung darf eine Rechtsänderung in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn dem Grundbuchamt die Unanfechtbarkeit der Genehmigung nachgewiesen wird. (2) Ist im Grundbuch auf Grund eines nicht geneh
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Grundbuchordnung - GBO | § 71


(1) Gegen die Entscheidungen des Grundbuchamts findet das Rechtsmittel der Beschwerde statt. (2) Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch verlangt werden, daß das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53

Grundbuchordnung - GBO | § 62


(1) Eintragungen, die bei der Hypothek erfolgen, sind von dem Grundbuchamt auf dem Hypothekenbrief zu vermerken; der Vermerk ist mit Unterschrift und Siegel oder Stempel zu versehen. Satz 1 gilt nicht für die Eintragung einer Löschungsvormerkung nach

Grundbuchordnung - GBO | § 125


Die Beschwerde gegen die Anlegung des Grundbuchblatts ist unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch verlangt werden, daß das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Grundbuchordnung - GBO | § 41


(1) Bei einer Hypothek, über die ein Brief erteilt ist, soll eine Eintragung nur erfolgen, wenn der Brief vorgelegt wird. Für die Eintragung eines Widerspruchs bedarf es der Vorlegung nicht, wenn die Eintragung durch eine einstweilige Verfügung angeo

Referenzen - Urteile |

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139 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2013 - V ZB 15/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 15/12 vom 21. Februar 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1365 Abs. 1; GBO § 19 Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm g

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2004 - V ZR 210/03

bei uns veröffentlicht am 01.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 210/03 Verkündet am: 1. Oktober 2004 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2004 - V ZR 322/03

bei uns veröffentlicht am 12.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 322/03 Verkündet am: 12. November 2004 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01

bei uns veröffentlicht am 24.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 75/01 Verkündet am: 24. Juni 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GesO § 12 Abs. 1 Satz 1 (KO § 43; InsO § 47

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2008 - III ZR 15/08

bei uns veröffentlicht am 16.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 15/08 Verkündet am: 16. Oktober 2008 K i e f e r Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19; BGB §

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Mai 2019 - 34 Wx 255/19

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 18. März 2019 aufgehoben. Gründe I. Am 7.11.2018 beantragte eine anwaltlich vertretene Gläu

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Jan. 2017 - 34 Wx 356/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen - Grundbuchamt - vom 9. August 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 13.921 € fe

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 34 Wx 436/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird das Amtsgericht München - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die im Grundbuch von Ob. Blatt ... in der Dritten Abteilung unter der laufenden Nummer 11 für die Beteiligte zu 1 a

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Jan. 2017 - 34 Wx 250/16

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 19. Januar 2016 (Schriftsatz vom 18. Januar 2016) wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründ

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 12. Okt. 2017 - 15 W 1742/17, 15 W 1860/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 50.000 € im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg von Amberg Blatt …, Abteilung 3, laufende Nummer 4 - lastend auf

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Juni 2016 - 34 Wx 189/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 11. April 2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. In den Grundbüchern ist die Beteiligte zu 1 als Eigentü

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Dez. 2017 - 34 Wx 402/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 11 gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1 bis 10 als Eigentümer in Erbengemeinschaft des Flurstücks …/X im Grundbuch des Amtsgerichts Passau von Leoprechting Blatt … wird zur

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Apr. 2019 - 34 Wx 281/17

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die am 20. Juni 2017 im Grundbuch des Amtsgerichts Aichach von … Bl. … in Abt. … lfd. Nr. X vorgenommene Eintragung einer Zwangssicherungshypothek über 27.538,50 EUR w

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Feb. 2019 - W 5 S 19.36

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren W 5 K 18.1351 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. September 2018 wird hinsichtlich Ziffer 1 dieses Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 3 angeordnet.

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Sept. 2018 - 34 Wx 199/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die am 10. April 2018 im Grundbuch des Amtsgerichts Weilheim i. OB von … Bl. … und dem vormaligen Bl. … vorgenommenen Eintragungen wird zurückgewiesen. II. Der Ge

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - 34 Wx 390/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Kostenentscheidung zulasten des Beteiligten zu 1 aufgehoben

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Juni 2016 - 34 Wx 210/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen die je am 29. April 2016 im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Traunstein von Traunstein Bl. ..., Dritte Abteilung, vollzogenen Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken zu je 89.959,81 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - 34 Wx 160/16

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 2. März 2016 aufgehoben. II. Das Amtsgericht München - Grundbuchamt - wird angewiesen, auf den Antrag der Beteiligt

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2016 - 34 Wx 306/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 13. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Teileigentumsgrundbuch sind die Beteiligten zu 1 bis 3 i

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Feb. 2019 - M 9 SN 18.4319

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Feb. 2017 - 34 Wx 333/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Eintragung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Sondereigentum in den Grundbüchern des Amtsgerichts Traunstein von ... Bl. ... und Bl. ... wird zurückgewiesen mit der Maßgabe,

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Feb. 2017 - 34 Wx 29/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die je zugunsten der ... vorgenommene Eintragung - einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 50.000 € zuzüglich Zinsen im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von ... Blatt .

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Jan. 2017 - 34 Wx 345/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt vom 20. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die bestehen gebliebene Zwangsicherun

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - 34 Wx 318/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen - Grundbuchamt -vom 7. März 2018 betreffend den Antrag vom „18.11.2017" wird zurückgewiesen, soweit sie von der Beteiligten zu 1 eingelegt ist, und verworfe

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Sept. 2018 - 34 Wx 301/18

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen die im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts München von … Blatt … bis … und Blatt … bis … je am 24. Mai 2018 in der Veränderungsspa

Amtsgericht Weilheim i.OB Beschluss, 03. März 2016 - WM-11148-24

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die oben bezeichneten Anträge auf Grundbuchberichtigung („Klage“ auf Korrektur des Grundbuchs) und Anlegung eines gesonderten Grundbuchblattes nur für den Duplexstellplatz mit der Nr. 66 werden kostenpflichtig zurü

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 266/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen - Grundbuchamt - vom 3. August 2015 aufgehoben. 2. Das Grundbuchamt wird angewiesen, einen Amtswiderspruch zugunsten der Beteiligten gegen

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Juli 2019 - 34 Wx 264/17

bei uns veröffentlicht am 15.07.2019

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 7. Juli 2017 aufgehoben. 2. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die im Grundbuch des Amtsgerichts Weilheim i.

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Apr. 2016 - 34 Wx 340/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 26. Oktober 2015 wird aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Löschung an dieses Gericht zurückgegeben. Gründe I. Die Betei

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 34/16

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 34/16 Beschluss vom 15.4.2016 AG Nördlingen - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) M. D. - Antragsgegner und Bes

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2016 - 34 Wx 37/16

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird das Amtsgericht Nördlingen - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die für den Beteiligten zu 2 am 22. März 2001 im Grundbuch des Amtsgerichts Nördlingen von H. Bl. ..., Dritte Abteilun

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Okt. 2017 - 34 Wx 324/17

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 19. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch als Eigentümerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Feb. 2016 - 34 Wx 20/16

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 4. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Beteiligte ist im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentums

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. März 2016 - 34 Wx 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 3/16 Beschluss 15.3.2016 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: ... 1) H. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin -

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Feb. 2016 - 34 Wx 19/16

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die je am 17. Dezember 2015 im Grundbuch des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck von XXX Bl. 9560, Dritte Abteilung, vollzogenen Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken zu je 2.200,00 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - 34 Wx 394/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 394/15 K. (Allgäu) - Grundbuchamt In der Grundbuchsache ... Beteiligte: 1) W.D. - Antragsgegner und Beschwerdeführer 2) W.S - Antragstellerin und Besc

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. März 2016 - 34 Wx 70/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 70/16 Beschluss vom 1.3.2016 AG München - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) Dr. B. - Antragsgegner und Besch

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2016 - 34 Wx 337/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 337/15 Beschluss vom 10.2.2016 AG Altötting – Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: B.R. - Ant

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2016 - 34 Wx 330/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 330/15 Beschluss vom 10.2.2016 AG Freising - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligter: B.F. - Antragsteller und Besc

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -v

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383/15, 34 Wx 389/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Dez. 2015 - 34 Wx 363/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 18. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 5.000 €. Gr

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Dez. 2015 - 34 Wx 283/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 541.666,00 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Dez. 2015 - 34 Wx 281/15

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 13.8.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1 zu tragen. I

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Dez. 2015 - 34 Wx 245/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 2. Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - 34 Wx 203/17

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen die mit Vermerk vom 11. April 2017 bewirkte Löschung des gem. Beschluss des Landgerichts München I vom 30. März 2006 im Grundbuch des Amtsgerichts Miesbach von … Bl. 

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Dez. 2015 - 34 Wx 349/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Auf das Rechtsmittel des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Aichach -Grundbuchamt - vom 8. Oktober 2015 im Kostenausspruch aufgehoben. Im Übrigen wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Sept. 2017 - 34 Wx 69/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 23. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Mai 2018 - 34 Wx 251/16

bei uns veröffentlicht am 28.05.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und den B

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Feb. 2018 - 34 Wx 380/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 5. August 2016 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, das im Grundbuch von Haid Bl. 811 in der Zweiten

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(1) Bei einer Hypothek, über die ein Brief erteilt ist, soll eine Eintragung nur erfolgen, wenn der Brief vorgelegt wird. Für die Eintragung eines Widerspruchs bedarf es der Vorlegung nicht, wenn die Eintragung durch eine einstweilige Verfügung angeordnet ist und...