Grundbuchordnung - GBO | § 49

Grundbuchordnung - GBO | § 49
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Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis

Werden Dienstbarkeiten und Reallasten als Leibgedinge, Leibzucht, Altenteil oder Auszug eingetragen, so bedarf es nicht der Bezeichnung der einzelnen Rechte, wenn auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.

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published on 03/02/2016 00:00

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 290/15 Beschluss vom 3.2.2016 AG Erding - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) E. J. - Antragsteller und Besch
published on 07/09/2016 00:00

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten wird als unzulässig verworfen. II. Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Gründe I. Der Beteiligte zu 1 ist Miteigentümer zu ½ von bebautem Gru
published on 17/06/2014 00:00

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2I. 3Eingetragener Eigentümer der eingangs genannten landwirtschaftlichen Grundstücke war ursprünglich der Lan
published on 07/11/2013 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamtes – Magdeburg vom 17. April 2013 aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Vertretungsbefugnis der Beteiligten z
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