Grundbuchordnung - GBO | § 20
Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis
Im Falle der Auflassung eines Grundstücks sowie im Falle der Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Erbbaurechts darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt ist.
Anwälte | § 20 GBO
3 relevante Anwälte
3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Neumann
Bau- und ArchitektenrechtImmobilienrechtGrundstücksrechtProzessrechtVertragsrechtWohneigentumsrecht 3 mehr anzeigen
ArabischEnglisch 2 mehr anzeigen
Bahnhofstrasse 82, 8001 Zürich
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Wilhelmstraße 46, 10117 Berlin
Referenzen - Veröffentlichungen | § 20 GBO
Artikel schreiben4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 20 GBO.
4 Artikel zitieren § 20 GBO.
Kopierlösung oder Bewilligungslösung beim Immobilienkauf? Mit einem Federstrich nunmehr Makulatur.
03.03.2023
Die Stellung der Notarin mwd wurde in mehreren Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gestärkt. Dies bringt Potential für die Verbesserung der Beurkundungs- und Vollzugspraxis mit sich. Statt praktisch aufwändiger Sicherungsvorkehrungen bezüglich der Auflassung reicht die gemeinsame Anweisung an den Notar, um seine treuhänderische Bindung zu erzeugen.
Gesellschaftsrecht: Stirbt ein Gesellschafter, darf nur sein Nachfolger die Berichtigung des Grundbuchs bewilligen
04.01.2018
Nach dem Tod eines Gesellschafters einer GbR ist nicht dessen Erbe, sondern der Rechtsnachfolger in den Gesellschaftsanteil berechtigt, die Berichtigung des Grundbuchs zu bewilligen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
Erbrecht: Transmortale Vollmacht erlischt, wenn Bevollmächtigter Alleinerbe ist
09.07.2013
Eine rechtsgeschäftliche Vollmacht setzt voraus, dass der bevollmächtigte Vertreter nicht personengleich mit dem Vollmachtgeber ist.
GbR: Anforderungen an die Grundbucheintragung bei Eigentumserwerb einer GbR
10.06.2011
GbR und ihre Gesellschafter müssen u.a. in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sein-BGH vom 28.04.11-Az:V ZB 194/10
Referenzen - Gesetze | § 20 GBO
§ 20 GBO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 20 GBO wird zitiert von 1 anderen §§ im Grundbuchordnung.
Grundbuchordnung - GBO | § 13
(1) Eine Eintragung soll, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorschreibt, nur auf Antrag erfolgen. Antragsberechtigt ist jeder, dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll. In den Fällen des §
92 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 20 GBO.
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2011 - V ZB 47/11
bei uns veröffentlicht am 17.08.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 47/11 vom 17. August 2011 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. August 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub und
Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2019 - V ZR 225/17
bei uns veröffentlicht am 22.02.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 225/17 Verkündet am: 22. Februar 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2004 - V ZB 13/04
bei uns veröffentlicht am 25.11.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 13/04 vom 25. November 2004 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 107, 873, 1909 Ist die dingliche Übertragung eines Grundstücks an einen Minderjährigen bei isolierter Betrachtung led
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2011 - V ZB 234/10
bei uns veröffentlicht am 28.04.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 234/10 vom 28. April 2011 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2011 - V ZB 232/10
bei uns veröffentlicht am 28.04.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 232/10 vom 28. April 2011 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-Ränts
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2011 - V ZB 194/10
bei uns veröffentlicht am 28.04.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 194/10 vom 28. April 2011 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GBO §§ 20, 47 Abs. 2 Satz 1 Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigen
Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2011 - V ZB 200/10
bei uns veröffentlicht am 30.06.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 200/10 vom 30. Juni 2011 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InvG § 31 Abs. 1, § 76 Abs. 2 a) Die Verfügungsbefugnis einer Kapitalanlagegesellschaft nach § 31 Abs. 1 InvG
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2011 - V ZB 114/11
bei uns veröffentlicht am 17.11.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 114/11 vom 17. November 2011 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Sch
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2004 - V ZR 100/04
bei uns veröffentlicht am 15.10.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Teil-URTEIL V ZR 100/04 Verkündet am: 15. Oktober 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2004 - V ZR 322/03
bei uns veröffentlicht am 12.11.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 322/03 Verkündet am: 12. November 2004 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2005 - V ZB 44/04
bei uns veröffentlicht am 03.02.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 44/04 vom 3. Februar 2005 In der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GBO §§ 71 Abs. 1, 78; BGB § 107 a) Im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren folgt die Beschwerdeberechtigung
Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Jan. 2017 - 34 Wx 382/16, 34 Wx 383/16
bei uns veröffentlicht am 04.01.2017
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Beteiligten werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 10. und 14. Oktober 2016 aufgehoben.
II.
Das Amtsgericht Starnberg - Grundbuchamt - wird angewiesen, di
Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Nov. 2018 - 34 Wx 395/17
bei uns veröffentlicht am 07.11.2018
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 6. Oktober 2017 aufgehoben.
Gründe
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind als Miteigentü
Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Dez. 2017 - 34 Wx 402/17
bei uns veröffentlicht am 04.12.2017
Tenor
I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 11 gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1 bis 10 als Eigentümer in Erbengemeinschaft des Flurstücks …/X im Grundbuch des Amtsgerichts Passau von Leoprechting Blatt … wird zur
Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Nov. 2017 - 34 Wx 315/17
bei uns veröffentlicht am 24.11.2017
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg – Grundbuchamt – vom 20. Juli 2017 aufgehoben.
Gründe
I.
Der Beteiligte ist einer der Söhne von H
Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2017 - 34 Wx 266/17
bei uns veröffentlicht am 16.11.2017
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim – Grundbuchamt – vom 21. Juni 2017 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, die beantragte Eintragung nicht aus den Gründen d
Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Nov. 2017 - 34 Wx 321/17
bei uns veröffentlicht am 07.11.2017
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München – Grundbuchamt – vom 1. August 2017 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 82.500
Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Dez. 2016 - 34 Wx 442/16
bei uns veröffentlicht am 05.12.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting Grundbuchamt - vom 3. November 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 €
Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Dez. 2016 - 34 Wx 441/16
bei uns veröffentlicht am 05.12.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Altötting Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 €
Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Sept. 2014 - 34 Wx 309/14
bei uns veröffentlicht am 09.09.2014
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 12. Mai 2014 in Nummer 2 aufgehoben.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
III. Der Beschwerdewer
Oberlandesgericht München Beschluss, 18. März 2019 - 34 Wx 120/19
bei uns veröffentlicht am 18.03.2019
Tenor
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 21. Januar 2019 aufgehoben, soweit der Antrag auf Löschung des Nießbrauchs in Abteilung II lfd. Nr. 2 und der Rückauflassungsv
Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Okt. 2018 - 34 Wx 10/18
bei uns veröffentlicht am 01.10.2018
Tenor
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 3. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.120 € festgesetzt.
Gründe
Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - 34 Wx 390/15
bei uns veröffentlicht am 10.06.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Kostenentscheidung zulasten des Beteiligten zu 1 aufgehoben
Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2017 - 34 Wx 175/16
bei uns veröffentlicht am 10.02.2017
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. März 2016 aufgehoben.
Gründe
I. Im Grundbuch sind der Beteiligte zu 1 und dessen Abkömmlinge
Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Feb. 2017 - 34 Wx 342/16
bei uns veröffentlicht am 03.02.2017
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 2. September 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 345.000 &#x
Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juni 2016 - 34 Wx 93/16
bei uns veröffentlicht am 17.06.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 17. Februar 2016 aufgehoben.
Gründe
I. Die am ... 2014 verstorbene Juliana M. ist im Grundbuch als Al
Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 34 Wx 239/16
bei uns veröffentlicht am 10.01.2017
Tenor
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 23. Juni 2016 aufgehoben.
II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragung der Auflassung nicht wegen
Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Apr. 2016 - 34 Wx 378/15
bei uns veröffentlicht am 28.04.2016
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 25. August 2015 aufgehoben.
II.
Das Amtsgericht Passau - Grundbuchamt - wird angewiesen, die Eintragungsanträge v
Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2019 - 34 Wx 386/18
bei uns veröffentlicht am 04.07.2019
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 6. Juni 2018 aufgehoben.
Gründe
I.
Im Grundbuch des Amtsgerichts P. ist eine Gesellschaft bü
Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Okt. 2017 - 34 Wx 221/17
bei uns veröffentlicht am 09.10.2017
Tenor
I.Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 28. April 2017 konkretisierend dahingehend abgeändert, dass die geforderte Vollwertigkeitsbescheinigung in de
Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383, 34 Wx 389/15
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
I.
Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -v
Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - 34 Wx 383/15, 34 Wx 389/15
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
I. Die Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 19. August 2015 sowie gegen die Versagung von Grundbucheinsicht gemäß Schreiben des Grundbuchamts München - Rechtspfleger -
Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - 34 Wx 178/15
bei uns veröffentlicht am 16.11.2015
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 34 Wx 178/15
Beschluss
16.11.2015
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Wohnungsgrundbuchsache
Beteiligte:
1) ...
- Antragsteller und Beschwerdeführer
2) ...
Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Okt. 2015 - 34 Wx 233/15
bei uns veröffentlicht am 26.10.2015
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 233/15
34. Zivilsenat
Beschluss
vom 26.10.2015
AG Wolfratshausen - Grundbuchamt
In der Grundbuchsache
Beteiligte:
1) ...
- Antragstellerin und Beschwerd
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 31. Aug. 2015 - 15 W 788/15
bei uns veröffentlicht am 31.08.2015
Gründe
Oberlandesgericht Nürnberg
Az.: 15 W 788/15
Beschluss
vom 31.08.2015
S…-3… AG Nürnberg
15. Zivilsenat
In Sachen
Gemarkung: S., Blatt 3… AG Nürnberg
Beteiligte:
1)
Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Sept. 2015 - 34 Wx 47/14
bei uns veröffentlicht am 22.09.2015
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 47/14
Beschluss
vom 22.9.2015
34. Zivilsenat
... Grundbuchamt
In der Teileigentumsgrundbuchsache
Beteiligte:
1) D.
- Antragsteller und Beschwerdeführer
Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Aug. 2015 - 34 Wx 117/15
bei uns veröffentlicht am 04.08.2015
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 117/15
Beschluss
vom 4.8.2015
AG Augsburg - Grundbuchamt
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Grundbuchsache
Beteiligte: ...
wegen Grundbuchberichtigung
Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2016 - 34 Wx 305/16
bei uns veröffentlicht am 16.11.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2016 aufgehoben.
Gründe
I. Die Beteiligte zu 1 bildet die Gemeinschaft der Wohnungs-
Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Nov. 2016 - 34 Wx 408/16
bei uns veröffentlicht am 15.11.2016
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 18. Oktober 2016 aufgehoben.
II.
Die Beschwerde im Übrigen wird zurückgewiesen.
III.
Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Okt. 2016 - 34 Wx 277/16
bei uns veröffentlicht am 21.10.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 9. Juni 2016 aufgehoben.
Gründe
I. Mit notariell beurkundeter Erklärung vom 3.1.2013 teilte
Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Okt. 2016 - 34 Wx 261/16
bei uns veröffentlicht am 19.10.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tr
Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Okt. 2016 - 34 Wx 228/16
bei uns veröffentlicht am 20.10.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 23. Mai 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festg
Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Sept. 2016 - 34 Wx 339/16
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Gründe
I. Die am 18.4.2016 verstorbene Mutter des Beteiligten ist im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen.
Am 29.8.2016 beantragte der Beteiligte die Umschreibung des Grundbuchs auf seinen Namen. Aus dem Testame
Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Sept. 2016 - 34 Wx 235/16
bei uns veröffentlicht am 27.09.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 16. Juni 2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Veräußerers ... zum Ze
Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Aug. 2016 - 34 Wx 162/16
bei uns veröffentlicht am 01.08.2016
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 6. April 2016 aufgehoben.
Gründe
Gründe:
I. Mit notariellem Vertrag vom 29.4.2014 verkaufte der damali
Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Aug. 2016 - 34 Wx 110/16
bei uns veröffentlicht am 04.08.2016
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 1. Oktober 2015 aufgehoben.
2. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Auflassung vom 30. März 2015 (Urkunde des Notars Dr. S.
Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2017 - 34 Wx 123/17
bei uns veröffentlicht am 04.07.2017
Tenor
I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 14. März 2017 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 125.000 € festgesetzt.
Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Juli 2017 - 34 Wx 104/17
bei uns veröffentlicht am 05.07.2017
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 21. Februar 2017 aufgehoben.
II. Das Amtsgericht Starnberg - Grundbuchamt - wird angewiesen, die Eintragungsanträge ni
Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juni 2017 - 34 Wx 54/17
bei uns veröffentlicht am 28.06.2017
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 28. Dezember 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Anträge der Beteiligten vom 28. November 20
Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Mai 2017 - 34 Wx 87/17
bei uns veröffentlicht am 22.05.2017
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 17. Januar 2017 unter Einschluss der vorausgegangenen Zwischenverfügung vom 31. März 2016 dahingehend abge