(1) Ein Recht, das auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, darf nach dessen Tod, falls Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind, nur mit Bewilligung des Rechtsnachfolgers gelöscht werden, wenn die Löschung vor dem Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Berechtigten erfolgen soll oder wenn der Rechtsnachfolger der Löschung bei dem Grundbuchamt widersprochen hat; der Widerspruch ist von Amts wegen in das Grundbuch einzutragen. Ist der Berechtigte für tot erklärt, so beginnt die einjährige Frist mit dem Erlaß des die Todeserklärung aussprechenden Urteils.

(2) Der im Absatz 1 vorgesehenen Bewilligung des Rechtsnachfolgers bedarf es nicht, wenn im Grundbuch eingetragen ist, daß zur Löschung des Rechtes der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen soll.

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§ 23 GBO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 23 GBO wird zitiert von 1 anderen §§ im Grundbuchordnung.

Grundbuchordnung - GBO | § 24


Die Vorschriften des § 23 sind entsprechend anzuwenden, wenn das Recht mit der Erreichung eines bestimmten Lebensalters des Berechtigten oder mit dem Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses erlischt.

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 23 GBO.

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Juni 2016 - 34 Wx 40/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Deggendorf - Grundbuchamt - vom 7. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € fest

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. März 2019 - 34 Wx 120/19

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 21. Januar 2019 aufgehoben, soweit der Antrag auf Löschung des Nießbrauchs in Abteilung II lfd. Nr. 2 und der Rückauflassungsv

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 34 Wx 67/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 14. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 wurde am 30.01.2018 in Vollzi

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2016 - 34 Wx 363/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 1. August 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte ist Eigentümerin von Grundbesitz, den ihr ih

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Juni 2017 - 34 Wx 23/17

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor Von der Erhebung der Kosten für das Rechtsmittelverfahren wird abgesehen. Gründe I. Zugunsten der Beteiligten, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind seit dem 10.10.2016 in der Dritten Abte

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Mai 2016 - 34 Wx 424/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 7. Oktober 2015 in der Fassung vom 6. November 2015 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte ist seit 10.5.

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2016 - 34 Wx 144/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 aufgehoben, soweit 1. die Eintragung eines Wohnungsrechts von der Voreintragung und Zustim

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 Wx 265/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt -vom 5. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Beteiligten gehört Wohnungs- und Teileigentum (Bl. 7843: Mite

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Mai 2015 - 34 Wx 436/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München – Grundbuchamt – vom 23. September 2014 aufgehoben. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Juli 2018 - 34 Wx 361/17

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 26. Juli 2017 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Rosenheim - Grundbuchamt - wird angewiesen, die Löschung der im Grundbuc

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Juni 2014 - 15 W 33/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2I. 3Eingetragener Eigentümer der eingangs genannten landwirtschaftlichen Grundstücke war ursprünglich der Lan

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 22. Apr. 2014 - 12 Wx 74/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Wernigerode - Grundbuchamt - vom 21. Oktober 2013 insoweit aufgehoben, als dem Beteiligten aufgegeben wurde, zur Löschung des im Grundbuch von ..., Blatt 987, in

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. Nov. 2013 - 12 Wx 45/13

bei uns veröffentlicht am 07.11.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamtes – Magdeburg vom 17. April 2013 aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Vertretungsbefugnis der Beteiligten z

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. Aug. 2013 - 15 W 105/12

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt. 1G r ü n d e :2Die nach den §§ 71 ff. GBO zulässige Beschwerde ist unbegründet.3Das Grundbuchamt hat den Antrag vom 24.11.2011 auf

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 08. März 2012 - 3 W 146/11

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt. 3. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen. Gründe I. 1 Im Grundbuch des im Betreff genannte

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 20. Sept. 2011 - 3 W 103/11

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

1. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Sinzig vom 27. Juli 2011 wird aufgehoben. 2. Das Verfahren wird zur erneuten Sachbehandlung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht - Grundbuchamt - Sinzig zurüc