Grundbuchordnung - GBO | § 52

Grundbuchordnung - GBO | § 52
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Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis

Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so ist dies bei der Eintragung des Erben von Amts wegen miteinzutragen, es sei denn, daß der Nachlaßgegenstand der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nicht unterliegt.

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published on 03/02/2017 00:00

Tenor I. Die Verfügungen des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 16. Dezember 2016 (Nichtabhilfe und Vorlage an das Oberlandesgericht) werden aufgehoben. II. Die Sache wird an das Amtsgericht Augsburg zur Durchfü
published on 15/04/2016 00:00

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 €
published on 29/01/2016 00:00

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 406/15 Beschluss vom 29.1.2016 AG Starnberg - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligter: ... - Antragsteller und B
published on 16/11/2015 00:00

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 178/15 Beschluss 16.11.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: 1) ... - Antragsteller und Beschwerdeführer 2) ...
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