Grundbuchordnung - GBO | § 52
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Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis
Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so ist dies bei der Eintragung des Erben von Amts wegen miteinzutragen, es sei denn, daß der Nachlaßgegenstand der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nicht unterliegt.
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published on 03/02/2017 00:00
Tenor
I.
Die Verfügungen des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 16. Dezember 2016 (Nichtabhilfe und Vorlage an das Oberlandesgericht) werden aufgehoben.
II.
Die Sache wird an das Amtsgericht Augsburg zur Durchfü
published on 15/04/2016 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 €
published on 29/01/2016 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 406/15
Beschluss
vom 29.1.2016
AG Starnberg - Grundbuchamt
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Grundbuchsache
...
Beteiligter: ...
- Antragsteller und B
published on 16/11/2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 34 Wx 178/15
Beschluss
16.11.2015
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Wohnungsgrundbuchsache
Beteiligte:
1) ...
- Antragsteller und Beschwerdeführer
2) ...
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