Grundbuchordnung - GBO | § 14
Die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines Berechtigten darf auch von demjenigen beantragt werden, welcher auf Grund eines gegen den Berechtigten vollstreckbaren Titels eine Eintragung in das Grundbuch verlangen kann, sofern die Zulässigkeit dieser Eintragung von der vorgängigen Berichtigung des Grundbuchs abhängt.
Referenzen - Gesetze | § 14 GBO
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Grundbuchordnung - GBO | § 22
(1) Zur Berichtigung des Grundbuchs bedarf es der Bewilligung nach § 19 nicht, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere für die Eintragung oder Löschung einer Verfügungsbeschränkung.
(2) Die Berichtigung des Grundbuchs durch
8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 14 GBO.
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2006 - V ZR 214/04
bei uns veröffentlicht am 20.01.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 214/04 Verkündet am: 20. Januar 2006 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2000 - V ZR 487/99
bei uns veröffentlicht am 17.11.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 487/99 Verkündet am: 17. November 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Mai 2015 - M 2 K 15.1096
bei uns veröffentlicht am 05.05.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 2 K 15.1096
Im Namen des Volkes
Urteil
5. Mai 2015
2. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1040
Hauptpunkte: Straßenrecht; Rückschnitt von Sträuchern;
Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Sept. 2015 - 34 Wx 260/15
bei uns veröffentlicht am 09.09.2015
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 34 Wx 260/15
Beschluss
vom 9.9.2015
FM-14435-17 AG München - Grundbuchamt
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Wohnungsgrundbuchsache
...
Beteiligter: L.
Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Juli 2014 - 31 Wx 273/13
bei uns veröffentlicht am 29.07.2014
Tenor
1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Nachlassgericht - vom 15.11.2012 wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 1 hat die der Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren entstandenen no
Oberlandesgericht München Beschluss, 12. März 2014 - 34 Wx 467/13
bei uns veröffentlicht am 12.03.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, u
Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. Feb. 2018 - 12 Wx 39/17
bei uns veröffentlicht am 21.02.2018
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen - Grundbuchamt - vom 21. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstands
Landgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Dez. 2008 - 5 T 260/08
bei uns veröffentlicht am 05.12.2008
Tenor
1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 11.964,23 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
An dem verfahrensgegenständl