(1) Ist die Person, deren Recht durch eine Eintragung betroffen wird, Erbe des eingetragenen Berechtigten, so ist die Vorschrift des § 39 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn die Übertragung oder die Aufhebung des Rechts eingetragen werden soll oder wenn der Eintragungsantrag durch die Bewilligung des Erblassers oder eines Nachlaßpflegers oder durch einen gegen den Erblasser oder den Nachlaßpfleger vollstreckbaren Titel begründet wird.

(2) Das gleiche gilt für eine Eintragung auf Grund der Bewilligung eines Testamentsvollstreckers oder auf Grund eines gegen diesen vollstreckbaren Titels, sofern die Bewilligung oder der Titel gegen den Erben wirksam ist.

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Erbrecht: Voreintragung der Erbengemeinschaft ist nicht immer erforderlich

29.05.2018

Eine Voreintragung der Erbengemeinschaft ist nicht erforderlich, wenn Miterben ihre Erbteile im Wege der Abschichtung auf einen Miterben übertragen, der sodann seine Eintragung als Alleineigentümer beantragt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Erbengemeinschaft

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Grundbuchbereinigungsgesetz - GBBerG 1993 | § 11 Ausnahmen von der Voreintragung des Berechtigten


(1) § 39 Abs. 1 der Grundbuchordnung ist nicht anzuwenden, wenn eine Person aufgrund eines Ersuchens nach § 34 des Vermögensgesetzes einzutragen ist. Er ist ferner nicht anzuwenden, wenn die durch den Bescheid, der dem Ersuchen nach § 34 des Vermögen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Grundbuchordnung - GBO | § 39


(1) Eine Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht durch sie betroffen wird, als der Berechtigte eingetragen ist. (2) Bei einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, über die ein Brief erteilt ist, steht es der Eintragung des Glä

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2010 - V ZB 219/09

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 219/09 vom 30. September 2010 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 766, 574; ZVG § 17 a) Gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Beschwerde

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2000 - V ZR 393/99

bei uns veröffentlicht am 21.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL V ZR 393/99 Verkündet am: 21. Juli 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Jan. 2017 - 34 Wx 382/16, 34 Wx 383/16

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 10. und 14. Oktober 2016 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Starnberg - Grundbuchamt - wird angewiesen, di

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 24. Jan. 2017 - 5 W 1/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aschaffenburg - Grundbuchamt - vom 15.12.2016 aufgehoben. Gründe Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Zwischenverfügu

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 400/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 19. Oktober 2018 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsantrag vom 22. August 2018 zu vollziehe

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2017 - 34 Wx 175/16

bei uns veröffentlicht am 10.02.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. März 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch sind der Beteiligte zu 1 und dessen Abkömmlinge

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - 34 Wx 70/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 11. Februar 2015 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch ist als Eigentümerin von Grundbesitz e

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Apr. 2018 - 34 Wx 13/18

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Altötting – Grundbuchamt – vom 28. Dezember 2017 aufgehoben, soweit darin eine Ergänzung des Antrags auf Voreintragung der Erbengeme

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juni 2017 - 34 Wx 54/17

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 28. Dezember 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Anträge der Beteiligten vom 28. November 20

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2016 - 34 Wx 144/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 aufgehoben, soweit 1. die Eintragung eines Wohnungsrechts von der Voreintragung und Zustim

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Jan. 2014 - 34 Wx 516/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 26. Juni 2013 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Rosenheim - Grundbuchamt - wird angewiesen, das Grundbuch von P

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2018 - V ZB 10/18

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 10/18 vom 5. Juli 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 29 Abs. 1, § 40 Abs. 1 a) Eine die entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO rechtfertigende erbgangsgle

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. Feb. 2018 - 12 Wx 39/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen - Grundbuchamt - vom 21. Februar 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstands

Landgericht Magdeburg Beschluss, 11. Nov. 2016 - 10 OH 38/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor Die Kostenberechnung des Notars vom 15.01.2014 (D35/0/1-2014) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2,0 nach KV 21100 Beurkundung Kaufvertrag Wert 110.00,00 € ..

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 04. März 2015 - 12 Wx 49/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Halle vom 31. Januar 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Der Besc

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 16. Juni 2014 - 18 U 112/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.08.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.               Die Klage wird abgewiesen.               Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klä

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 19. März 2014 - 2 Wx 73/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 25.12.2013 gegen die Geschäftswertfestsetzung gemäß Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 04.12.2013, erlassen am 05.12.2013, wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Als Eigentümerin des vorbezeichnet

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Jan. 2013 - 12 Wx 42/12

bei uns veröffentlicht am 08.01.2013

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Zwangsgeldbeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Burg vom 03. Mai 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Nov. 2011 - 8 W 427/11

bei uns veröffentlicht am 25.11.2011

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 gegen die Zwischenverfügung des Notariats - Grundbuchamts - Bretzfeld vom 3. November 2011, Az. Referat I GRG 747/2011 Unterheimbach GB 1442, wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwe

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 22. März 2010 - 5 W 78/10 - 30

bei uns veröffentlicht am 22.03.2010

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 22.2.2010 – 5 T 27/10 wie folgt abgeändert: Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Saarländisches Grundbuchamt – Saarbrücken vom 16.1

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Dez. 2008 - 5 T 260/08

bei uns veröffentlicht am 05.12.2008

Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin. 3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 11.964,23 Euro festgesetzt. Gründe I. An dem verfahrensgegenständl

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. März 2006 - 2 W 5/06

bei uns veröffentlicht am 30.03.2006

Tenor Die weitere Beschwerde wird verworfen. Die Beteiligten zu 2., 3., 4. tragen die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30.000,00 €. Gründe 1 I. Die Beteiligte zu 1. war Eigentüme

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(1) Eine Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht durch sie betroffen wird, als der Berechtigte eingetragen ist. (2) Bei einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, über die ein Brief erteilt ist, steht es der Eintragung des Gläubigers gleich...